Betrügt meine Nachbarin?
Hallo zusammen....
Ich habe eine Nachbarin die im vergangenen Jahr hier in unser Haus eingezogen ist, sie ist mit ihren zwei Mäusen eingezogen und Partner.
Was an sich alles nicht schlimm ist, aber was mich irritiert ist das ihr LG weder am Briefkasten noch an der Klingel steht, er aber den Internetanschluss angemeldet hat, dass weiß ich weil ich damals für ihn das Paket angenommen habe und der Bote irritiert war da der gute Mann nirgends dran steht.
Sie geht ca.20 h im Monat arbeiten, bezieht Hartz4 und für die eine Tochter (die nicht von dem Partner ist nur die jüngere ist seine) auch Unterhalt von Kindesvater. Auch bezahlt das Amt die Miete für Sie.
Ihr Partner arbeitet Vollzeit und ist jeden Tag hier und sie leben zusammen.Mich irritiert einfach das sie AlG2 bekommt, ihr Mann verdient als Kabelbauer nicht wenig, wenn es nicht reichen würde müssten die dann nicht Wohngeld oder sowas beantragen? Aber sie hat mir gegenüber einmal erwähnt gehabt das der Vermieter weiß das er hier wohnt aber nicht im Vertrag usw steht....
Ist das dann nicht betrug ? Muss sie dem Amt denn nicht mitteilen das der Partner a) hier wohnt und b) der Vollzeit arbeitet ? Oder liege ich damit falsch? Ich habe nicht vor sie abzuschwärzen oder so, aber ganz legal ist es auch nicht ? Oder? Zumal sie immer einen auf Oberkorrekt und genau macht ! Wenn ich mich irren sollte tut es mir leid
2 Antworten
Soweit das JC nicht darüber informiert ist, dass sie dort mit Partner lebt, dann läge (zumindest hinsichtlich der Mietzahlung ) Leistungsbetrug vor ..... ansonsten - können sie auch ein Jahr auf Probe zusammenleben und die Frau hätte noch Anspruch auf ergänzende Leistungen.
Das würde sich sogar auf die Lohnsteuerklasse auswirken - denn auch da hätte sie keinen Anspruch mehr auf Lohnsteuerklasse II.
Wen dem so ist wie von dir vermutet, sieht es tatsächlich nach Sozialbetrug aus und sollte dem JC gemeldet werden.
Ungerechtfertigt auf Kosten der Steuerzahler zu leben, ist reichlich kriminell ‼️
Ne, man muss den Text schon lesen. Gemeinsames Kind = Bedarfsgemeinschaft = Leistungsbetrug
Ein Jahr auf Probe dürfte hier nicht zutreffen, da die jüngere Tochter das gemeinsame Kind der Beiden sein soll. 🤷
Womit sich manche Menschen so "beschäftigen"....tss...tss...tss.... weitere Ausführungen verbietet die Etikette....
Die beiden sind seid 7 Jahren ein Paar und wenn jemand wo wohnt muss man ja gemeldet sein....auch muss dich sein Gehalt wenn er offiziell gemeldet wäre mit einberechnet werden. Ich will ihr nichts unterstellen, finde es halt seltsam .....