Arbeitslosengeld 1 zweimal beantragen?
Hallo,
ich habe einen sehr komplizierten Fall für mein ALG 1. Ich war seit 1. Oktober 2022 arbeitslos und habe ALG 1 beantragt. Mein ALG 1 Vertrag läuft am 28.06.2023 aus. Und ich habe bereit eine Umschulung bzw. Weiterbildungsmaßnahme unterschrieben/gefunden. Der fängt aber allerdings am 02.08.2023 an. Dazwischen ist aber Juli noch mittendrin. Bürgergeld kann ich gar nicht beantragen, weil ich ja noch nichtmal über 12 Monate arbeitslos bin.
Jetzt kommt meine Frage: Kann ich überhaupt nochmals ALG 1 beantragen oder was passiert dann im Juli dazwischen?
2 Antworten
Bürgergeld kannst Du wohl beantragen, dafür musst Du nicht 12 Monate arbeitslos sein. Wenn es keine vorrangigen Ansprüche gibt und Du nicht als vermögend angesehen wirst, sollte das klappen.
Ein vorrangiger Anspruch wäre z.B. ALG-I.
Ob wirklich mit der Weiterbildung auch ALG-I bezahlt wird, obwohl Du gar keinen Anspruch mehr hast, weiss ich nicht. Ich hab neulich von einem Fall gelesen, da stellte sich nach Beginn der Fortbildung heraus, dass doch kein ALG-I gezahlt wird, und dann war das jobcenter zuständig.
Bürgergeld kannst du immer beanspruchen, auch wenn du weniger ALG1 bekommst, kannst du ALG2 Aufstocken.
Warum steht dir ALG1 nur für 6 Monate zu? hast du nicht lang genug gearbeitet um die 12 Monate voll zu haben oder musst du einfach nach 6 Monaten heutzutage einen neuen Antrag stellen?
Ich habe 2 Jahre Ausbildung gemacht und nach Ausbildung direkt 5 Jahre gearbeitet bis letztes Jahr Juni. Dann war ich dazwischen nur 2 Monate arbeitslos, war aber dann im 3. Monat (also September) wieder arbeiten. Dann wurde ich gekündigt und war im Oktober wieder arbeitslos. Und ich habe nochmals ALG 1 beantragt. Aber mein ALG 1 ist ja noch nichtmal 12 Monate aufgebraucht. Und da ich jetzt schon bereits eine Weiterbildung gefunden bzw. Umschulung demächst mache, fängt das erst ab 02.08 an. Und mein ALG 1 wie gesagt läuft am 28.06 aus. Aber da noch den Monat Juli dazwischen ist, weiß ich ja selber nicht ob mein ALG 1 eigentlich verlängert wird, weil ich ja eine Maßnahme besuche. Das war mein eigentliche Frage.
Es sei denn ich kann vielleicht noch diesen Monat und nächsten Monat während ALG 1 auf Juli und August verschieben bzw. unterbrechen, um zum einen die ALG 1 während meiner Umschulung zu verlängern und wegen 1 mal Bildungsgutschein zu beantragen. Weil sonst muss ich das 2 mal beantragen + ALG neu beantragen was dann vom Zeit und Aufwand viel braucht. Klar ich weiß dass ich diesen und nächsten Monat selber mit Kranken- und Rentenversicherung aus meiner eigenen Tasche zahlen muss aber ich komme dann vllt noch über die Runden mit ALG 1.
Achso ok mit Bürgergeld kann man beanspruchen. Aber was ich nicht verstehe ist, wie meinst du das mit vorrangigen Ansprüche? Und meine nächste Frage ist: Selbst wenn ich schon jetzt ein Bildungsgutschein beantrage bzw habe, aber mein ALG 1 läuft am 28.06 aus und mein Umschulungsbeginn fängt am 02.08. an. Wird mein ALG 1 nicht automatisch verlängert, auch wenn im Monat Juli kein ALG 1 mehr drin ist?