Steuerklassen falsch abgerechnet, 2 jobs?

Hallo, Vorab zum besseren Verständnis:

Hauptarbeitgeber ab 1.3.2016 = MP GmbH Hauptarbeitgeber 16.12.2014-28.02.2016 = ManP, danach nebenarbeitgeber Nebenarbeitgeber von 1.7.2015-31.1.2016 IKE GmbH ..

Seit dem 1.3.16 arbeite ich bei der MP GmbH und arbeite nebenbei ( Minijob ) bei ManP GmbH bei dem ich vom 16.12.2014 - 28.2.2016 Vollzeitbeschäftigt war. Im 1. Monat lief alles glatt und ich wurde richtig abgerechnet, doch ab April sah das ganze anders aus. Ab April 2016 hat mich mein Minijob ( ManP ) auf die Steuerklasse 1 eingetragen und somit ist mein Hauptarbeitgeber MP GmbH auf die Steuerklasse 6 abgerutscht. Das ganze lief dann 2 Monate falsch bis beide Arbeitgeber es zum 7.6.2016 endlich hinbekommen haben die Steuerklassen richtig anzumelden.

 In dieser Zeit habe ich meine Steuererklärung für das Jahr 2015 gemacht und dabei gemerkt, dass mein Nebenarbeitgeber IKE GmbH (1.7.15-31.1.16) mich genauso wie die ManP auf Steuerklasse 1 abgerechnet hat, was eigentlich nicht sein kann oder?

 Die IKE GmbH hätte mich doch bei der bundesknappschaft anmelden müssen oder nicht? 

Aufjedenfall meint das Finanzamt jetzt, dass ich meinen Nebenarbeitgeber von 2015 auch mit angeben muss ( IKE GmbH ) und somit warscheiblich eine größere steuernachzahlung gegen mich ansteht. 

Was kann ich da machen? Wie kann ich die IKE GmbH rückwirkend als Minijob angeben und die abgerechnete Steuerklasse 1 wegkriegen? Und was passiert, wenn ich nachzahlen muss und ich das nicht zahlen will, da es falsch abgerechnet wurde? Kann ich meine Steuererklärung danach noch zurückziehen? Was muss ich hinsichtlich dieses Jahres tun, also kann ich die Zuviel gezahlte Steuer jetzt noch bekommen oder erst mit der nächsten Steuererkläung?

Ich bin komplett ratlos und weiß nicht mehr wo vorne und hinten ist. Danke für eure Hilfe im Voraus!

Minijob, Steuerklasse
Ich bin Werkstudent und Tutor gleichzeitig - welche Abgaben habe ich dann?

Hi Leute,

ich werde am kommenden Mittwoch ganz frisch eine Stelle als Werkstudent ausüben, bei der ich zwischen 360 und 400 Euro im Monat verdienen werde (bei etwa 10h/Woche). Jetzt habe ich allerdings an meiner Uni ein Angebot für eine Tutorstelle bekommen, die ich ebenfalls sehr gerne ausüben würde. Diese Stelle wäre befristet von April bis Juli und ich würde dort 8h/Woche arbeiten (über die Bezahlung weiß ich noch nichts).

Ich habe schon gegoogled, aber mir war das alles irgendwie zu kompliziert, deswegen frage ich euch, mit was für Abgaben ich zu rechnen hätte in diesem Zeitraum?! Ich weiß, dass es eine 20-Stunden-pro-Woche-Grenze für Steuern gibt, die würde ich nicht überschreiten. Was ich aber definitiv überschreiten würde, wäre die 405-Euro-Grenze, die bei Werkstudentenjobs darüber entscheidet, ob man Krankenkassenbeiträge zahlen muss oder nicht. So wurde es mir zumindest beim Vorstellungsgespräch meines Werkstudentenjobs erklärt.

Deswegen meine Frage: Wären Krankenkassenbeiträge die einzigen Abgaben, die für mich anfallen würden, oder fällt da noch was an? Und wenn ja, inwiefern betrifft das dann meine beiden Arbeitgeber? Ich habe nämlich gelesen, dass alles, was bei Minijobs über gewisse Grenzen hinaus geht und weswegen dann Abgaben anfallen, von beiden Arbeitgebern gezahlt wird. Wenn dem der Fall wäre, würde ich mich bei meinem Werkstudentenarbeitgeber sicher nicht sonderlich beliebt machen...

Danke schon mal!

Student, Minijob, nebenjob, Werkstudent, Abgaben
Wie viel wird bei der Grundsicherung wegen Erwerbsminderung vom Einkommen eines Minijobes angerechnet?

Guten Morgen, ich bin noch ganz neu hier auf der Plattform und versuche mich jetzt mal hier einzufinden.

Ich bin voll gewerbsgemindert, beziehe momentan Grundsicherung wegen Erwerbsminderung und darf nur 3 Stunden am Tag, also 15 Stunden in der Woche arbeiten. Durch Zufall habe ich nun einen Minijob erhalten und werde 6 Stunden in der Woche diesen besagten Minijob ausüben. Mein Lohn (Mindestlohn) beträgt 8,50€ die Stunde. Ich bekomme 184,00€ Kindergeld, wegen meinem 50% Schwerbehindertenausweis und 215,00€ Grundsicherung. Außerdem bekomme ich einen Anteil für meine Versicherung. Nun zu meiner Frage. Mein Lohn wird ca. 220€ im Monat sein. Da ich nach Leistung bezahlt werde, variiert dieser Betrag von Monat zu Monat, aber das spielt keine Rolle. Wie viel darf ich von diesen 220€ behalten? Bin ich richtig informiert, dass ich nur 25% meines Lohnes behalten darf? Oder gibt es einen Freibetrag, oder so was ähnliches? Meine gesetzliche Betreuerin befürchtet, dass ich, wenn mein Vertrag zum 10. August beginnt, dann für September so viel Leistung vom Sozialamt gestrichen bekomme, dass das Sozialamt nicht mehr die volle Miete an meinen Vermieter überweisen wird. Ich bekomme ja ca. 215€ Grundsicherung und ihre Befürchtung ist, dass die Sozialhilfeleleistungen, durch den Arbeitsvertrag des Minijobs, um mehr als 215€ gekürzt werden. Laut ihrer Aussage bekomme ich, mit der Zahlung für September, den für August gezahlten Lohn, der mir Ende August überwiesen wird, rückwirkend auf die Leistung für August angerechnet. Die Leistungen für August habe ich nämlich vom Sozialamt in voller Höhe ausgezahlt bekommen. Für September erhalte ich zudem weniger Leistungen von der Grundsicherungsstelle, da der Lohn Ende September, rückwirkend für September, gezahlt wird. Aber ich glaube nicht, dass das Sozialamt dann nicht mehr die volle Miete an meinen Vermieter überweist. Das ich mit einer Leistungskürzung rechnen muss, ist mir natürlich klar, auch rückwirkend für August, dennoch ist mir bewusst, dass ich den vollen Lohn auf mein Konto überwiesen bekomme und diesen auch in voller Höhe behalten darf. Die Sorge meiner gesetzlichen Betreuerin ist nicht nur, dass das Sozialamt, Grundsicherungsstelle, für den Monat September nicht mehr die volle Miete wegen zu starker Kürzungen bezahlt, sondern auch, dass sie meine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann, beziehungsweise, dass sie dann zu wenig Geld hat, um mir Geld zum Leben auszuzahlen. Aber, der erste Lohn würde am 31. August kommen... Angenommen, ich würde den Lohn von meinem neuen Angestellten vom 10. August ab, zum Ende des Monats ausgezahlt bekommen. Das wären für August 153,00€ Lohn. (3 Wochen mal 6 Stunden mal 8,50€ sind 153,00€.) Angenommen das stimmt, dass mir nur 25% vom Lohn zustehen... das würde also heißen, dass ich vom 10. bis 31. einen Leistungsanspruch von 38,25€ habe! Aber hätte ich vom 1.8. bis 9.8. also noch einen Anspruch auf die volle Grundsicherung?

Vielen Dank für Eure Antworten! :-)

Grüße, Tobi.

Erwerbsminderung, Grundsicherung, Minijob
Geld verdienen als Banktester?

Hallo, kürzlich habe ich mal wieder im Rahmen einer Prämienaktion ein neues Girokonto eröffnet. Irgendwann wurde ich dann von einem Sachbearbeiter um ein Feedback gebeten. Bei dem Telefonat mit dem Bank-Mitarbeiter hatte ich den Eindruck, dass ich ein X mal höheres Fachwissen im Bereich Banking im Allgemeinen und Kapitalanlage im Besonderen hatte. Frage: wie könnte ich mein (nebenberuflich erworbenes) Fachwissen in diesen Bereich in klingende Mütze umsetzen? Vor ein paar Jahren habe ich mal als Testkäufer auch ein paar Banken besucht. Ich fühlte mich total unterfordert dabei und die Vergütung lag unter 10 Euro pro Stunde. Dann habe ich mal gelesen, dass die Stiftung Warentest auch öfters Banken testet. Aber vermutlich nehmen die auch solche Testkäufer-Agenturen als Subunternehmer in Anspruch und beschäftigen nicht direkt Banktester? Dann gab es 2012 mal die Meldung im MM: http://www.manager-magazin.de/finanzen/artikel/a-844474.html "Bundesregierung plant anonyme Bankentests". Aber davon war zuletzt auch nichts mehr zu lesen. Frage: wie kann man Geld verdienen als Banktester? Oder ganz allgemein nebenberuflich mit fundierten Kenntnissen im Bereich Banken, speziell Kapitalanlage (kein Vertrieb von irgendwelchen Produkten)? Meine Vermutung ist, dass man in den USA als Quereinsteiger leicht an solche (gut dotierten) Jobs kommen könnte, wenn man man was drauf hat. In Deutschland aber immer nur die "Scheine" (Studium und andere Abschlüsse) zählen. Gruß und danke im Voraus.

Bank, Kapitalanlage, Minijob, nebenjob, Nebenverdienst
Steuerklasse nach Heirat

Liebe Community,

Ich höre immer davon, dass es bei Steuern Verheirateter immer große Probleme mit der Steuernachzahlung gibt. Bei uns ist es demnächst, also in einem Monat nach der Hochzeit, folgendermaßen: Ich bin. Mein Freund hängt jetzt seit Oktober nach einer Neuorientierung ein Erststudium dran, ausgelegt auf 3 Jahre. Ich verdiene zwischen 45.000 und 50.000 Euro pro Jahr, arbeite seit einigen Jahren als Versicherungsmathematikerin, bin aber gesetzlich als Angestellte versichert.

Sind meine Überlegungen stimmig?

1) Die Wahl von Steuerklasse III (ich) und Steuerklasse V (Mann) ist unproblematisch, denn Rückzahlungen sind in unserem Fall nicht zu erwarten. Es kann eher noch zu einer zusätzlichen Erstattung kommen wegen Absetzbarkeit von Studienkosten – ist ein Erststudium.

2) Mein Freund ist aktuell freiwillig gesetzlich versichert – das ist eine Summe von etwas mehr als 100 Euro, er ist 31. Er kann sich familienversichern, sofern er nicht berufstätig oder Minijobber ist.

3) Mein Freund hat eine zeitlich befristete Stelle als Werkstudent (550 Euro) gehabt, die in zwei Monaten ausläuft. Ihm gefällt die Stelle ganz gut, sie hat auch Bezug zu seinem Studium – allerdings hat man ihm nach Ablauf der Frist erst einmal einen Jahresvertrag auf 450-Euro-Basis angeboten. Er hat sich erst einmal geärgert, in der Summe ist der Minijob aber eigentlich – sofern ich keinen Denkfehler begehe – für uns finanziell positiver. Es kommt keine Nachzahlung und er kann sich beitragsfrei bei mir krankenversichern.

Danke, Selena

Student, hochzeit, Minijob, Steuerklasse, Werkstudent

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