Meine Schwester baut ein Haus mit einem Generalunternehmer. Lt. Kaufvertrag ist ein Festpreis von 500.000 € vereinbart, der gültig ist bei einem Baubeginn bis 01.05.23. Der Baubeginn war aber 3 Monate später. Demnach fordert der Unternehmer eine Preiserhöhung gemäß Baupreisindex NRW. Er legt jedoch die Indexierung vom Tag des Abschlusses des Kaufvertrages zugrunde und nicht vom Tag des ursprünglich vereinbarten Baubeginns. Er wälzt damit im Nachhinein sein gesamtes Preisrisiko zwischen Kalkulation am Tag des Kaufvertrages bis zum Tag des ursprünglich geplanten Baubeginns auf meine Schwester ab. Damit ist der Festpreis quasi ausgehebelt. Ist das rechtens?
Wie ist eine Preiserhöhung eines Festpreises zu rechtfertigen?
Kaufvertrag