Je nachdem, wen man fragt, bekommt man eine andere Antwort. Wenn man jedoch https://www.wichmann-steuerkanzlei.de/haeusliches-arbeitszimmer-wo-liegt-der-taetigkeitsschwerpunkt-eines-fachleiters-von-lehrern-in-ausbildung-2/ und https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111324.0.html#msg130211 und https://www.vbl.de/de/service/fragen_antworten/vblwiki/sonderausgabenabzug-nach-%C2%A7-10a-estg_fkz1gjkw.html glaubt, so kann man die VBL-Beiträge als Sonderausgaben abziehen. Wo genau (also, in welcher Zeile) gibt man sie denn in der Anlage AV an? Man nehme an, die freiwillige Versicherung AVBextra 04 bei VBL besteht erst seit knapp über einem Jahr.
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