Die Kosten eines WegeUNFALLS sind eindeutig steuerlich absetzbar, wenn sie von keiner anderen Partei (Versicherung, Arbeitgeber, Unfallgegner) übernommen werden. Auch die Reparatur einer Beschädigung des Kfz kann in diesem Rahmen steuerlich geltend gemacht werden.

Wie verhält es sich aber nun mit einer strafrechtlich als Sachbeschädigung klassifizierten Tat auf einem direkten Arbeitsweg an einem Fahrzeug (Fahrrad), für die kein Verursacher zur Rechenschaft gezogen werden kann? Werbungskosten?

Danke