Profitiert man als Auftragnehmer grundsätzlich davon, dass eine Tätigkeit im Nachhinein doch kein selbstständiges Gewerbe war sondern eine sozialversicherungspflichtige Anstellung? Man bekommt doch dann eigentlich das hohe Honorar eines Freelancers, bekommt dann aber noch darüber hinaus vom Auftraggeber alle Sozialabgaben und Steuern bezahlt und verdient so richtig viele Rentenpunkte neben seiner privaten Vorsorge und hat einen Anspruch auf Abfindung bei Beendigung des Angestelltenverhältnisses sowie auf Fortzahlung für Abwesenheiten. Oder kann es auch strafrechtliche Folgen für den Selbstständigen haben bzw man vom Auftraggeber in Regress genommen werden?