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Die Einkünfte als Berufsbetreuerin sind umsatzsteuerfrei seit einigen Jahren.
Die Einkünfte als Berufsbetreuerin sind umsatzsteuerfrei seit einigen Jahren.
1. Die neue Versicherung darf das.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwilvLCy_4eGAxUhhf0HHa-ICRAQFnoECBwQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.versicherungsrechtsiegen.de%2Fkfz-haftpflicht-und-kaskoversicherung-einstufung-in-schadenfreiheitsklasse-unter-vorbehalt%2F&usg=AOvVaw0McTiSbmniZRXeXwno8E88&opi=89978449
2. Die alte Versicherung muss Dir eine VWB ausstellen, fordere die direkt an.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjn5bPkgIiGAxXA_rsIHV9tCx0QFnoECCEQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.friday.de%2Fmagazin%2Fversichererwechselbescheinigung&usg=AOvVaw3bO3ngLx1NXTBL9eRY75AV&opi=89978449
Falls Du nicht auf einen guten Kurs zum Zahlungsdatum pokern möchtest, kannst Du ja eine bessere Verzinsung des Tagesgeldes organisieren.
Beispiel Zinssatz 3%, Sparrate 500 p.m., Zins nach 12 Monaten 97,50€
Zinssatz 4%, Zins 130,-€
Zinssatz 1,7%, Zins nach 12 Monaten 55,25€
Ob sich die Mühe für 40,-€ Differenz lohnt, muss jeder selbst entscheiden.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiBxs2o7IeGAxUH_QIHHTjQAaAQFnoECBIQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.zinsen-berechnen.de%2Fsparrechner.php&usg=AOvVaw0NIFrg8HHVHCe7THKtus2e&opi=89978449
Soweit ich googel, bei einem GdB ab 50% bis zu 2 Jahre früher als für Deinen Jahrgang die reguläre Altersente beginnen würde.
Im Link eine Tabelle.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwj7wa2c-O6FAxVpgf0HHaBMDt0QFnoECBIQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.test.de%2FRente-fuer-Schwerbehinderte-Ohne-Abschlag-frueher-in-Rente-5082072-0%2F%23%3A~%3Atext%3DDie%2520Altersrente%2520f%25C3%25BCr%2520Schwerbehinderte%2520erm%25C3%25B6glicht%2Callgemeinen%2520Regelaltersgrenze%2520zur%2520Ruhe%2520setzen.&usg=AOvVaw2FOVXvJpySQRPFyr3GMZTh&opi=89978449
Du meinst die Gebühren des Grundbuchamtes, die bei geerbten Immobilien bei Korrektur nicht anfallen?
Bei Vermächtnissen wohl doch.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi9ncXm0dOFAxUSRuUKHXdfAZAQFnoECA4QAw&url=https%3A%2F%2Ferbrecht-abc.info%2Fvermaechtnis-kosten%2F%23%3A~%3Atext%3DDas%2520Grundbuchamt%2520erh%25C3%25A4lt%2520f%25C3%25BCr%2520die%2CZiffer%25206%2520der%2520Kostenordnung%2520anf%25C3%25A4llt.&usg=AOvVaw3Z-ccK7YjRt73vi74ypZ9d&opi=89978449
Na ja, wenn Du nur Fakten schilderst, bist Du eigentlich nicht angreifbar.
- ZA bietet keine Kunstofffüllungen an, nur teurere Keramikfüllungen
- ZA setzt professionelle Zahnreinigung voraus und bewirbt Zusatzversicherung
- ZA überschreitet Heil- und Kostenplan ohne verständliche Begründung der erhöhten Steigerungsfaktoren (und ohne vorherige schriftliche Aufklärung?)
Wenn ich sowas mehrmals zu dem ZA lese, suche ich mir eher einen anderen. Und genau das provoziert eben eine Gegenwehr. Insbesondere über den dritten Aspekt kann man streiten. Ich persönlich würde lieber die Finger davon lassen.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjryNXyntOFAxVZgf0HHbYsBnEQFnoECBAQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.test.de%2FGewusst-wie-Zahnarztrechnung-pruefen-5972716-0%2F%23%3A~%3Atext%3DVergleichen%2520Sie%2520den%2520Rechnungsbetrag%2520mit%2Cdas%2520vorher%2520schriftlich%2520angek%25C3%25BCndigt%2520hat.&usg=AOvVaw1BLZ3_kIgLKuNVmgZKluDb&opi=89978449
Länger zurückliegend erinnere ich nur einzelne Sachen, die eben nicht häufig passieren. Das erste verbotene Päckchen Zigaretten für 2 DM, eine Kugel Eis in Palma für 1,80 Euro in 2003, die Umstellung der Sperrmüllgebühr von 10 DM auf 10 Euro, ein Benzinpreis von 1,70 in Griechenland ca. 2011, den ich unglaublich hoch fand. Und eben was meine Autos gekostet haben.
Aktuell hab ich mich gerade aufgeregt über einen Apothekenpreis von 46,-€, der bis zum Ukrainekrieg noch bei 30,- lag, dann bei 40,-.
Ich weiss aber überhaupt nicht mehr, wieviel Benzin vor 3 Jahren meist gekostet hat.
Lebensmittelpreise wusste ich noch nie, aber mein Gefühl sagt mir, ob ich etwas als teuer empfinde. Olivenöl hab ich gerade im Laden stehen gelassen, so wichtig war es mir auch nicht bei dem Preis.
Vor einer Absenkung schützt derzeit die sog. Rentengarantie, seit 2009. Ob das wohl ewig so bleibt?
Das hatte ja schon Norbert Blüm erklärt "die Rente ist sicher".
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjJ34DZp62FAxXgi_0HHVSTDlIQFnoECBMQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.ihre-vorsorge.de%2Faltersvorsorge-lexikon%2FR%2Frentengarantie%23%3A~%3Atext%3DEine%2520erweiterte%2520Schutzklausel%2520in%2520der%2CLohnentwicklung%2520zu%2520einer%2520Rentenminderung%2520f%25C3%25BChrt.&usg=AOvVaw0XckBJqinKrzBDdOnnwqU6&opi=89978449
Ach, Du hast nun überlegt, wie diese Steuervergünstigung gegengerechnet wird?
Bei umsatzsteuerpflichtigen Rechnungen hätte der Staat die 20% ja schon fast wieder eingefahren. Dazu noch ein bisschen Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge, gutes Geschäft im Vergleich zu Schwarzarbeit.
Nein, Voraussetzung ist nur Rechnung, Haushaltsbezug und unbare Zahlung.
Bei solchen Fragen kann es ja nur populistische Antworten geben.
Ja, die boomer-Generation wird nicht ohne Zugewanderte überleben.
Ja, die ganzen Hartzer sind schuld, ebenso wie die ganzen Helikopter-Eltern. Die Generation Z ist einfach verweichlicht, wir sind alle verloren.
Ja, Arbeit muss sich lohnen, (darf sich aber natürlich nicht auf die von mir bezahlten Preise auswirken).
Ach ja, zur Frage. Mir hat vor einigen Jahren eine Ärztin mit Kopftuch das Leben gerettet, trotz sprachlicher Besonderheiten. Das Problem des fehlenden Nachwuchses stellt sich ja nicht nur im handwerklichen Bereich.
Den Antrag auf Familienversicherung kann man wohl auch rückwirkend stellen. In dem Fall wohl ab 8/23.
Siehe hier unter FAQ.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjC76HqoN2DAxWLif0HHbrCAskQFnoECA8QAw&url=https%3A%2F%2Fwww.hkk.de%2Fversicherung-und-tarife%2Fversicherung-beitraege-fuer%2Ffamilien%23%3A~%3Atext%3DKann%2520man%2520sich%2520r%25C3%25BCckwirkend%2520familienversichern%2Cdaf%25C3%25BCr%2520vorliegen%2520%252D%2520also%2520auch%2520r%25C3%25BCckwirkend.&usg=AOvVaw1b20D4UvJr7ntEc4kbAwF0&opi=89978449
Wenn Du befürchtest, dass Dir ein Zweitwohnsitz unterstellt werden könnte, dann melde die Versorger doch auf Deinen Sohn um. Bis 2025 müsste das ja klappen.
Und auch zum 1.1.24 geht das.
Es kann ja alleine deshalb kein Verhältnis von Kaltmiete zu Nebenkosten geben, da die Kaltmiete/der Quadratmeterpreis nichts mit den Nebenkosten zu tun hat. Durch eine hohe Kaltmiete werden die Nebenkosten nicht teurer oder billiger.
Man kann also keine Regel aufstellen "Bei einer Kaltmiete von 1.000,- kommst Du bestimmt auf 1.500,- warm". Denn 1.000 Kaltmiete kann man für eine 40 qm Wohnung bezahlen oder für ein 153 qm Haus.
Ich selbst zahle momentan fast soviel an Nebenkosten wie Kaltmiete, habe aber auch einen qm-Preis unter 6,-..
Ganz unkooperativ ist der LG ja offenbar nicht, daher würde ich erstmal nachfragen, anstatt gleich einen Anwalt zu bezahlen.
20.000 pro Jahr finde ich auch nicht so viel.
Möglicherweise war die Mutter ja auch mit den Abhebungen einverstanden und es handelte sich insoweit um Schenkungen. (" Neue Heizung, ich wohne hier ja auch, und das Auto benutzen wir ja auch zusammen"). Aus Sicht der Kinder ist sie ja gar nicht so dement.
Bei gerichtlicher Konfrontation stellt sich natürlich die Frage des Nachweises. Und der wird schwerlich gelingen, da die Mutter nicht nachweislich bettlägerig war und die Abhebungen auch autorisiert haben könnte.
Ich hatte neulich auch mal eine Frage zu einer meiner Banken. Nach einigen Tagen hat mir die Bank dann meine Email beantwortet. Klingt vielleicht komisch, ist aber so.
Und daneben gibt es auf vielen Seiten von z.B. Banken auch FAQ.
Zum Thema Doppelmiete: Man kann mitunter auch über den Mietbeginn der neuen Wohnung verhandeln. So habe ich das schon hinbekommen, also eine Verschiebung um einen Monat.
Ich hab jedenfalls in den letzten 23 Jahren bei 3 Umzügen nur eine halbe Miete doppelt bezahlt, und ich hab nie eine dreimonatige Kündigungsfrist eingehalten.
Natürlich kannst Du den Antrag zurückziehen. Eine schlichte Mitteilung an das jobcenter sollte doch möglich sein.
Falls das zu anstrengend ist, wird der Antrag vermutlich wegen fehlender Mitwirkung in vielleicht 2 Wochen abgelehnt. Das wäre aber nicht meine Art der Kommunikation.
Und im Gegensatz zu anderen glaube ich nicht, dass Du ohne Not das Darlehen des jc in Anspruch nehmen kannst. Entsprechend sollst Du ja etwas nachreichen (evtl. die Ablehnung der Ratenzahlung?). Bewilligt ist es ja noch nicht.
Ich will ja nun nicht pauschal den Berufsstand der Berufsbetreuer loben, aber möglicherweise sollte lieber die Betreuerin einen Brief aufsetzen. Das wäre möglicherweise zielführender.
Unklar ist mir, ob der Zählerstand per 1.3 vorliegt und ob mit dem Versorger eine rückwirkende Ummeldung vereinbart ist. Dann würdest Du ja vom Versorger eine Erstattung bekommen, und der Leo würde eine entsprechend hohe Rechnung vom Versorger bekommen.
Was nun die Vermieterin damit zu tun haben soll, erschliesst sich mir nicht. Und ja, mit der Nebenkostenabrechnung hat das nichts zu tun.
Das Gedrängel nervt übrigens und auch das "ich bin ja so arm". Ein halbes Jahr ist Dir die Abbuchung nicht aufgefallen, und nun bist Du plötzlich am Verhungern. Ich würde wohl auch die Abrechnung abwarten.
Zu KVBW finde ich folgenden Artikel (und dasselbe auch zu VBL).
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjqqqjm8NCBAxXx_rsIHWDeBxYQFnoECA4QAw&url=https%3A%2F%2Fwww.kvbw.de%2Fpb%2Fstartseite%2Fzusatzversorgung%2Fabzuege%2Bkv_steuer.html%23%3A~%3Atext%3DAnders%2520als%2520bei%2520der%2520Beitragspflicht%2C(Anlage%2520R)%2520verwendet%2520werden.&usg=AOvVaw3Nrybsyha5cUnadkj8bMZm&opi=89978449
Wenn nur der Ertragsanteil besteuert wird, richtet sich das nach der unteren Tabelle bb) in Par. 22 EStG.
Was Du mit den 17% meinst, steht in der oberen Tabelle aa) in Par. 22 und gilt m.E. nicht für Betriebsrenten.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwimkI3z89CBAxW4gP0HHXWOCPwQFnoECA4QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Festg%2F__22.html&usg=AOvVaw064sZ3jKvi2Rgn0rjWEpmA&opi=89978449
Falls Du die Steuerlast hochrechnen willst, ich könnte es nicht. Also erst ansatzweise, wenn im nächsten Jahr dann die Bescheinigungen da sind oder die Daten eben schon elektronisch gemeldet sind.
Doch, das ist richtig. In dem Fall wird die Rentenzahlung dem Anspruchsjahr zugebucht und das Krankengeld wird entsprechend ausgebucht.
Ich hatte mal den Fall, dass die Ausbuchung des Krankengeldes noch nicht gemeldet worden war, die Rente aber wohl. Da ist mir das Finanzamt mächtig auf die Nerven gegangen, wollte Steuer auf beide Einkünfte. Nach wenigen Monaten (halbes Jahr) war das dann auch geklärt.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjClJnK86-BAxWtgf0HHXafAA8QFnoECA4QAQ&url=https%3A%2F%2Fdatenbank.nwb.de%2FDokument%2F615598%2F&usg=AOvVaw0SsJpuW-Tis717C6DELQRz&opi=89978449