Neue Stromzähler, im Mehrfamilienhaus, darf Heizung über mein Zähler laufen?
Hallo, die Immobilie in der ich wohne war einst ein Einfamilienhaus. Jetzt würden vier Wohneinheiten draus gemacht. Bis jetzt haben wir ein Strom Hauptzähler ( meiner) und drei Zwischenzähler ( die anderen drei Wohnungen) . Vermieter ist bei dem Stromanbieter gemeldet und wird jeweils mit uns 4 Parteien abgerechnet. Jetzt sollen wir alle neue Stromzähler bekommen und uns selbst beim Stromanbieter anmelden. Aber die Betriebskosten, sprich Strom für die Heizung die auch für die Warmwasserversorgung aller vier Wohneinheiten genutzt wird und Außenbeleuchtung soll über mein Zähler laufen und ich soll es Ende des Jahres von den anderen drei Mietern einfordern. Es kann doch nicht rechtens sein dass ich für die anderen drei Partien mit meinen monatlichen Abschlägen das ganze Jahr zu zahlen habe und mir dann wieder holen muss? Ich meine es ist doch unfair und wer weiß ob jeder dann auch zahlt! Und wie soll ich die verbrauchte Menge ermitteln? Es müsste doch ein separater Zähler für Betriebskosten geben über den der Verbrauch von Heizung, Pumpen, Außenbeleuchtung e.c.t. Läuft und dann durch vier geteilt wird. Hat jemand Erfahrung diesbezüglich? Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Aber die Betriebskosten, sprich Strom für die Heizung die auch für die Warmwasserversorgung aller vier Wohneinheiten genutzt wird und Außenbeleuchtung soll über mein Zähler laufen und
Sorry - aber das kann Dir nicht oktroyiert werden - Auch dafür müssen die Anschlüsse auf die jeweiligen Wohnungen umgelegt werden.
ich soll es Ende des Jahres von den anderen drei Mietern einfordern.
Zudem wie würde sich der Vermieter das vorstellen - Du ! sollst sein Risiko übernehmen - mit Sicherheit nicht. Und welche Anteile solltest Du da auch weiterberechnen?
Das von dir geschilderte Szenario würde ich vehement ablehnen!
Die Allgemeinkostenn müssen separat erfasst und dann vom Vermieter ebenfalls einmal im Jahr über die NK Abrechnung abgerechnet werden.
Wie sollst Du denn bitte feststellen, welche Allgemeinkosten denn überhaupt angefallen sind, was überhaupt bei den anderen Mietern abgerechnet werden muss!
Ein Streit und Stress ist doch bereits heute vorprogrammiert!
Sorry, dafür bedarf es keiner Gesetze, lehne diese Vorgehensweise einfach ab, gut ist!
Okay danke für die Antworten. Aber weiß jemand wo es ein Gesetz dafür gibt, sprich woran ein Vermieter sich in solchen Fall dran zuhalten hat? Es muss doch gesetzlich vorgeschrieben werden, das Betriebskosten vom Vermieter erstmal zu tragen sind und dann, entweder auf die qm der jeweiligen Wohnung oder auf die Anzahl der Personen zu teilen sind! Ich meine es kann doch nicht sein dass ich für vier Wohneinheiten ( 9 Menschen den Jahresverbrauch an Strom für Heizung und Warmwasserversorgung auslegen muss (12 Monatsraten) und dann hoffen muss das jeder sein Teil zahlen will oder kann!