Kaution einbehalten?
Hallo,
Ich habe eine frage bezüglich der Kaution.
Ich müsste 1 Jahr plus 3 Monate in der Wohnung sein, da es aber zu Problemen kam und der Vermieter meinte ich solle mir eine neue Wohnung suchen. Jetzt würde ich vor diesem 1 Jahr plus 3 Monate ausziehen. Kann der Mieter meine Kaution einbehalten obwohl wie beide uns dazu entschlossen haben das ich ausziehe?
In der Wohnung ist nichts beschädigt da es eine Erstbezugswohnung ist und ich noch nicht so lange drinnen Wohne. Kann ich also nach beendigung des Mietverhältnisses die ganze Kaution zurück verlangen?
Liebe Grüße
3 Antworten
Der Vermieter kann Dir nicht mal eben sagen , Du sollst vorher ausziehen
Du hast einen gültigen Mietvertrag
"da es aber zu Problemen kam und der Vermieter meinte ich solle mir eine neue Wohnung suchen"
Gibt es dieses vom Vermieter schriftlich?
Wenn ja, was ja einer Kündigung gleich kommt, darf dieser dir zumindest den evtl. zukünftigen Mietausfall nicht anrechnen.
Und:
Der Vermieter kann ja gerne "Wünsche" äußern, aber ob Du überhaupt zum Auszug verpflichtet wärest, ist dann eine andere Geschichte!!!
Der Vermieter hat nach Ende des Mietverhältnisses eine Abrechnungszeit, welche maximal 6 Monate dauern darf.
Wenn keinen offenen Forderungen gegen Dich bestehen, muss er die gesamte Kaution zurück zahlen.
Aus Sicherheitsgründen solltest Du Dir das Angebot Dich vorzeitig aus dem Mietverhältniss entlassen zu wollen natürlich schriftlich geben lassen.