Im gegenseitigen Einvernehmen auf Energieausweis bei Immobilienverkauf verzichten?
Man ist zwar laut EnEV nun verpflichtet, einen Energieausweis zu haben, wenn man ein Haus bekauft. Was aber, wenn sich Käufer und verkäufer einig sind, dass so ein Ausweis nicht nötig ist? Verbriefen die Notare den Kaufvertrag dann nicht? Oder kann man im gegenseitigen Einvernehmen verzichten?
2 Antworten
Die Pflicht zur Vorlage- und Aushändigung eines Energieausweises kann nicht durch Vereinbarung (z.B. zwischen Verkäufer und Käufer) ausgeschlossen werden.
Gru0 Z... .
Ich könnte Dir ein Haus verkaufen ohne einen Energieausweis vorlegen zu müssen und das ganz legal: Das Haus steht nämlich unter Denkmalschutz und da braucht man so einen Tinnef nicht. Davon abgesehen steht -noch?- nicht an jeder Ecke ein Staatsbeamter und überprüft was Du machst. Demzufolge sehe ich da kein Problem auch wenn es von genannter Ausnahme abgesehen illegal ist.
Das Problem ergibt sich aber schon vorher: Man muß in Immobilienangeboten auf den Energieausweis hinweisen und wie soll man das tun wenn man keinen hat? So ein Ding ist im übrigen schon ab 30 Euro zu haben. Wenn man darauf verzichtet wird Sparsamkeit dann endgültig zum Geiz.