BAB - Berufsausbildungsbeihilfe - Maßgebliches Kalenderjahr?
Hallo zusammen,
ich fange meine Ausbildung an und musste dafür in eine andere Stadt ziehen. Daher möchte ich BAB beantragen.
Bei Antragsstellung wird das Einkommen beider Elternteile in dem maßgeblichen Kalenderjahr, also 2018, benötigt. Soweit so gut.
Allerdings ist meine Mutter seit nun fast einem Jahr aufgrund einer schweren Krankheit krankgeschrieben und erhält Krankengeld. Dementsprechend hat sie ein deutlich geringeres Einkommen als im Jahr 2018. Eine Besserung ist nicht in Sicht, weshalb sich die Situation erstmal nicht ändern wird.
Daher meine Frage: Kann man diese Situation in irgendeiner Weise angeben, damit das aktuelle Gehalt (also das deutlich geringere) zur Berechnung verwendet wird?
Vielen Dank bereits für eure Antworten!
1 Antwort
Ja. Du kannst einen Aktualisierungsantrag gem. Par. 24 BAFoeG stellen.
Das ist übrigens keine Verwechselung meinerseits, hier gilt tatsächlich das Bafoeg für BAB.