Anwalt will Geld für nicht erbrachte Leistung?
Hallo,
Ich habe letztes Jahr eine Kündigung vom Arbeitgeber bekommen die wohl nicht rechtens war, habe mir einen Anwalt genommen und alles mit ihr besprochen (klage usw) Keiner Absprache ist sie nachgegangen, hat 3 Briefe dem AG geschickt das war’s. Jetzt habe ich eine Rechnung über 300€ bekommen! Muss ich zahlen obwohl sie keiner Absprache nachgegangen ist und nicht gehandelt hat abgesehen von 3 mal Zweizeilern?
3 Antworten
Alleine für ein Erstgespräch - ohne jedwede Tätigkeit eines Anwaltes nach außen, kann dieser brutto 226,10 Euro verlangen.
https://www.brak.de/service/verbraucherinformationen/was-kostet-das/
Ansonsten - jeder Anwalt ist nach meiner Erfahrung nur so gut, wie er seitens seines Mendanten mit Fakten "gefüttert" wird.
Abschließend - die Rechnung des RA' wirst Du bezahlen müssen.
alles mit ihr besprochen (klage usw) ... hat 3 Briefe dem AG geschickt das war’s
Damit sind Leistungen erbracht worden. Auch wenn du mit dem Ergebnis nicht zufrieden bist, ist die Rechnung natürlich zu bezahlen.
300 € für ein Erstgespräch und 3 Briefe ist verdammt günstig.