Vermieterin beleidigt und stalkt uns, was können wir tun?

Guten Tag,

Folgende Wohnsituation haben wir zurzeit:

Ich wohne mit einem Mitbewohner in einer 3-Zimmer-Wohnung und als wir eingezogen sind, haben wir behauptet wir sind ein Paar. Seitdem, haben wir uns super im Haus verhalten, verstehen uns gut mit den Nachbarn, etc. Nur die Vermieterin hat ein Problem mit uns.

Seit Einzug vor einem Jahr haben wir knapp 8 Briefe bekommen mit Beschwerden:

- Hof nicht gereinigt (die Liste wurde uns nie übergeben)

- Wir sollen die Tür zum Müll freitags 'gefälligst' aufschließen (steht in keinem Vertrag, wir wurden auch nicht informiert und wohnen mit 7 weiteren Parteien im Haus die, das auch tun könnten)

- Wir haben zu viel Besuch, 'dubiose Männer' würde die Vermieterin antreffen, wir würden ein Zimmer untervermieten (Wir haben im Schnitt 3 mal die Woche Besuch von Famile/Freunden und ich bin in einer Beziehung, heißt meine Freundin schläft ca. 3 mal die Woche bei mir ich aber auch 3 mal die Woche bei ihr)

- Wir dürfen keinen Müll in den Flur stellen (machen wir seit der Beschwerde von ihr auch nicht mehr)

- Die Musik von meinem Mitbewohner sei zu laut (keiner unserer direkten Nachbarn hat sich jemals beschwert)

- Die Vermieterin findet fremde Zigaretten auf ihrem Balkon (Wir rauchen nicht.)

Nun hat sie uns beide gestern zu einem Gespräch vorgeladen und die gleichen Themen erneut angesprochen. Besonders beharrt hat Sie auf die Themen: Das wir kein Paar sind und zu viel Besuch haben vor allem die Freundin die 5 Tage die Woche hier schläft und somit eine Untermieterin ist. Die haben wir sachlich abgelehnt, mehrmals erwähnt das dies privat ist, sie weiterhin das Thema nicht gewechselt und mehrmals gesagt wir lügen, etc. Am Ende hat Sie zugegeben, dass Sie uns seit geraumer Zeit beobachtet und daher weis, dass diese Freundin 5 mal die Woche bei uns schläft und ab jetzt eine Liste führen wird, wann wer kommt und geht damit Sie damit zum Anwalt gehen kann und uns damit irgend wir schaden möchte.

Nach dieser Aussage wollten wir gehen, haben zum Schluss noch gesagt, dass sie uns für so etwas bitte nicht mehr persönlich einladen soll, sich stattdessen per Brief an uns wenden kann. Darauf hin ist die Vermieterin komplett ausgerastet und hat mit dummes Huhn und scheiß Göre hinterhergerufen.

Ich fühle mich in meiner Privatsphäre bedroht, beobachtet und zu Unrecht beleidigt, was kann ich nun tun?

Vielen Dank und freundliche Grüße.

Mieter, vermieter, Wohnungskündigung
Untervermietung an Ex-Frau, ohne Vermieterzustimmung?

Hallo,

ich und meine Ex sind vor mehr als einem Jahr getrennt. Die Anhörung am Gericht hat schon stattgefunden, und wir warten auf die Scheidung innerhalb von wenigen Wochen.

Die Ex bleibt mit den Kindern in der damaligen Ehe-Wohnung. Ich wohne arbeitsbedingt in einer anderen Stadt und bin dort gemeldet.

Im Mietvertrag bin ich aber der einzige Mieter. Ich habe den Vermieter darum gebeten, den Mietvertrag auf meine Ex umzuschreiben. Er lehnt das aber ab, und sagt ich muss erst kündigen, und sie muss sich als Mietinteressierte beantragen, und den Einkommensnachweis vorliegen, und dann entscheidet er ob er an sie anmietet. Hier gibt's das Risiko, dass sie auf die Straße mit den Kindern geschmissen wird. Oder im besten Fall, dass er die Miete enorm erhöht.

Meine Ex arbeitet noch nicht, und sie will Wohngeld beantragen. Ich habe daran gedacht, ihr die ganze Wohnung zu untermieten, damit sie diesen Untermietvertrag der Wohngeldstelle vorliegt. Ob die Wohngeldstelle das annimmt klärt sie noch. Ich habe aber im Internet gelesen, dass der Vermieter das Untermietverhältnis zustimmen muss. Laut dem was ich gelesen habe, geht's darum, dass er wissen muss, wer in der Wohnung lebt. In meinem Fall gibt's aber keine neue Einwohner.

Deswegen frage ich:

  • brauche ich trotzdem die Zustimmung vom Vermieter?
  • Und wie wäre es wenn ich das ohne seine Zustimmung mache?
  • Und wenn meine Ex mitspielt (für ihren eigenen Vorteil!), wie kann der Vermieter überhaupt wissen? kann die Wohngeldstelle es beim Vermieter melden? Oder gibt's irgend einem Weg dass er das erfährt?

Ich habe einen Muster Untermietvertrag herunterladen, und ich sah, dass der Vermieter diesen Vertrag nicht unterschreibt.

Ich kann natürlich den Vermieter fragen, ob er das zulässt. Aber wenn er ablehnt, habe ich ihm dann meine Karte um sonst gezeigt.

vermieter, Untermietvertrag
Wie bewege ich Vorkaufsberechtigte zum Verzicht auf ihr Vorkaufsrecht?

Hallo zusammen,

hier kommt nun ein verzwickter Fall bei dem ich etwas ausholen muss:

Unsere sehr nah stehende Freundin, die für uns wie eine Art Ersatzmutter ist, wollte vor ihrem Tod ihre Eigentumswohnung noch verkaufen. (Für den Nachlass einfacher abzuwickeln).

Die Wohnung ist Teil eines 3-Parteien-Hauses (wovon wir auch eine Wohnung bewohnen), dass bis 2012 ihr komplett gehörte. Dann hat sie die oberen beiden Wohnungen anderen Freunden im Abstand von 5 Jahren an ein befreundetes Ehepaar verkauft - mit Vorkaufsrecht auf ihre EG-Wohnung. Das Verhältnis war damals sehr gut und zu diesem Zeitpunkt waren meine Frau und ich noch nicht verheiratet.

Nun wollte Sie als letzten Wunsch unbedingt uns ihre Wohnung verkaufen und hat die Vorkaufsberechtigten auch fairerweise darüber informiert, damit sie darauf reagieren können. Sie hat aber auch ihren Wunsch geäußert, dass sie es an uns verkaufen möchte und die Vorkaufsberechtigten darum gebeten auf das Vorkaufsrecht zu verzichten. Das hatten sie unserer Freundin auch mündlich zugesagt. Parallel hat der Notar ein Schreiben zum Verzichtserklärung an das Paar gesendet.

In diesem Wissen, dass sie aussteigen werden - weil sie es ihr versprochen haben - haben meine Frau und ich mit unserer Freundin einen Kaufvertrag geschlossen, der auch vom Notar beurkundet ist. Nun ist die gute Frau leider am Sonntag verstorben. Sie hatte vorher noch freudig geschwärmt wie glücklich sie ist, dass wir die Wohnung gekauft haben. 

Wir sind nochmals in Kontakt mit den Vorkaufsberechtigten getreten, die ebenfalls unsere Vermieter sind, um ihnen von dem Trauerfall zu erzählen, aber auch zu sagen wie froh wir sind, dass alles wie gewünscht gekommen ist. Daraufhin reagierten sie seltsam und sagten, dass es so einfach nicht wäre, weil sie eigentlich schon gerne die EG-Wohnung kaufen wollten um das gesamte Objekt als Kapitalanlage zu besitzen. Wir waren etwas erschrocken, weil sie die Verzichterklärung bis heute auch noch nicht unterschrieben haben. 

Nun treffen wir uns heute Abend zu einem offenen und hoffentlich freundlichen Gespräch, um alles zu klären. Wir möchten sie davon überzeugen, dass es für beide Seiten eine gute Lösung ist. Zumal wir selbst das Objekt bewohnen und immer ein Auge darauf haben, weil wir auch ein Interesse haben, dass alles gepflegt bleibt und keine Wartungsstaus entstehen.

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Nun zu der entscheidenden Frage: Wie kriegen wir die Vorkaufsberechtigten/Unsere noch derzeitigen Vermieter dazu bewegt auf ihr Vorkaufsrecht zu verzichten? Denn sie dürfen rechtlich gesehen nun jederzeit in unseren Kaufvertrag eintreten.

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PS: Vielleicht von der emotionalen Seite her erwähnenswert - die vorkaufsberechtigte Frau stand unserer gemeinsamen Freundin sehr nah und war sogar in die Patientenverfügung eingetragen. Ich weiß nicht, ob man da ins Gewissen reden kann oder nur mit sachlichen oder gar monetären Argumenten kommen kann.... 

Erbschaft, vermieter, Wohneigentum
Wie ist es beim Mietvertrag mit der Übernahme von ungewollten Möbeln in der Mietwohnung?

Hallo,

Wir haben eine neue Wohnung gefunden. Diese enthält unteranderem einen großen Kleiderschrank im Schlafzimmer der wohl vom Vermieter selbst noch stammt als er diese Wohnung noch bewohnte. Baujahr des gesamten Mehrfamilienhauses ist 2000 etwa gleich alt wird sicher auch der Schrank sein. Geschmacklich gefällt uns dieser Schrank überhaupt nicht. Nun haben wir den Mietvertrag erhalten. Dieser enthält unter der Angabe "Zustand der Mietsache - Einrichtungsgegenstände" folgendes: 1. Der Mieter hat das Mietobjekt besichtigt. (Trifft zu) 2. Den Zustand der Wohnung, insbesondere den Renovierungszustand, dokumentiert das Wohnungsübergabeprotokoll auf welches hiermit verwiesen wird. (Erfolgt noch) 3. In den Räumen befinden sich folgende Einrichtungsgegenstände: keine. (Darauf kommt es mit an)

Laut dieses Satzes ist der Schrank nicht da, den wir nicht haben möchten. Bzw. ist die Wohnung damit als unmöbliert gekennzeichnet. Kann ich gegenüber dem Vermieter mit bezug auf den Mietvertrag verlangen das der Schrank entfernt wird? Kann ich herausfinden ob der Schrank in den Mietkosten enthalten ist. Zu den Nebenkosten scheint er laut dem Mietvertrag nicht zu zählen.

Der Vormieter hatte diesen Schrank akzeptiert aber wir können uns mit Ihm einfach geschmacklich wie praktisch nicht anfreunden.

Freundliche Grüße

Mieter, Mietrecht, Mietvertrag, vermieter
Wohnung seit 1 Jahr nicht vermietbar, wg. Wasserrohrschaden. Wer zahlt mir den Mietausfall?

In dem Forum "gutefrage.de" habe ich diese Frage gestellt. Aber vielleicht gehört sie eher hierhin:


Hallo, seit fast einem Jahr ziehen sich die Reparaturen dieses Fallrohres (vom Dach bis Keller), das im Schacht direkt an meiner kleinen Wohnung ist. Dieses Apartment ist seit ca. 1 Jahr nicht vermietet und ich wohne in einer anderen Stadt, 2 Autostunden entfernt.

Als ich vor ca. 9 Monaten zu der Wohnung fuhr, um sie vermietfertig zu machen, entdeckte ich den aufbebrochenen Schacht: ein riesiges Wandloch im Bad! Ich erfuhr, dass der Hausmeister einen Wohnungsschlüssel zu meinem Apartment hat und die Handwerker immer reinließ. Über die Reparaturmaßnahmen wurde ich nicht informiert. Über Planung und Ende der Maßnahmen sagte der Hausmeister immer nur "Tja, wir wissen nicht, wann die Handwerker weitermachen."

Jedes Mal, wenn ich zu dem Apartment fuhr, um Fotos für die Anzeige zu machen, war ich entsetzt, dass nichts voranging. Zwischenzeitlich wurde auch noch die Decke des Bades eingerissen. Das Apartment ist absolut nicht vermietbar! Seit 1 Jahr!!

Wir haben auch eine Hausverwaltung, die mir aber immer nur unpräzise antwortet, also genauso wie der Hausmeister. Ich fühle mich hilflos, weil ich nicht weiß, was ich machen kann. "Sie müssen diesen Mietausfall einfach so hinnehmen." lt. Hausverwaltung, "da es keine Versicherung fur Mietausfall gibt. Und dass die Handwerker so lange bauchen, dafür könne die Hausverwaltung nichts." Das kann doch nicht sein. Ich versteh das nicht.

1.) Könnte mir bitte jemand weiterhelfen, damit ich mal eine Orientierung bekomme. Ist das richtig, dass man als Vermieter eben einfach Pech hat, wenn die Handwerker angeblich nicht schneller arbeiten, aus welchen Gründen auch immer?

Am Dienstag ist eine Wohneigentümergemeinschafts-Versammlung und ich geh da zum 1. Mal hin.

2.) Wie kann ich mein Interesse vorbringen, dass mir der Mietausfall bezahlt wird? (von wem eigentlich?)

3.) Und habe ich ein Recht auf ausführliche Informationen, wenn es um mein Apartment geht? Kann der Hausmeister einfach ohne Rückfragen die Handwerker in die Wohnung lassen?

Vielleicht ist auch alles richtig gelaufen und ich bin irritiert.

Ich bitte um Hilfe und Anregungen und sag schon mal "Danke" im Voraus.

Eigentumswohnung, Mieter, Mietrecht, Reparatur, Sanierung, vermieter, Versicherung, wohnung, Zahlung
Vermietung: Schadensregulierung & Anwaltskosten

Im Streit um die Schadensregulierung (Wohnungsauszug) einer vom Mieter beschädigten Tür und Zarge hat dieser nun einen Anwalt eingeschaltet. Der Mieter möchte seine Mietkaution zurück. Er ist der Meinung, seine Versicherung hätte mit der Zahlung von 300€ (Zeitwert) meine Ansprüche als Vermieter abgedeckt.

Der Kostenvoranschlag des von seitens des Mieters bestellten Schreiners für die Reparatur belief sich jedoch auf ca. 1600€. Neue Tür inkl. Zarge wäre noch teurer gewesen, da die Tür ein Sonderformat hat und auch das Mauerwerk bei Zargenaustausch beschädigt worden wäre. Deshalb meine Entscheidung, im nachhinein vielleicht die verkehrte, die Reparatur selbst durchzuführen.

Die Kosten der von mir durchgeführten Reparatur für Zeit und Material von ca. 1000€ habe ich mit der einbehaltenen Kaution und der gezahlten Versicherungssumme verrechnet.

Zwei Fragen:

  1. Ist mit der gezahlten Versicherungssumme von 300€ der Schaden für den Mieter bereits abgedeckt? Denn nur mit dieser Zahlung erhalte ich keine funktionsfähige Tür! Kann ich nicht zusätzlich die Mietkaution verrechnen, um den Schaden einigermaßen auszugleichen? Wie sieht die Rechtslage aus?

  2. Muss ich akzeptieren, dass ein vom Mieter eingeschalteter Anwalt mir beim 1. Schreiben seine Gebühren von ca. 150€ in Rechnung stellt? Muss ein Anwalt nicht vom Auftraggeber bezahlt werden?

Anwaltskosten, Mietrecht, Schadensersatz, vermieter
Warte seit einem Monat auf Termin für Austausch der Messgeräte an der Heizung - Was nun?

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin im März diesen Jahres in meine neue Wohnung gezogen. In der Wohnung sind noch die alten Messröhrchen an der Heizung vom letzten Jahr vom Vormieter. So kann mein Verbrauch nicht ermittelt werden, da der Verbrauch vom Vormieter im letzten Jahr schon geschätzt werden musste. Mein Verbrauch kann erst ab dem Zeitpunkt gemessen werden, wo die Messgeräte an der Heizung ausgetauscht werden. Am 12.08. rief ich deshalb bei meinem Vermieter (ein Mitarbeiter der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover) an. Dieser rief dann bei der Ablesefirma ISTA an und gab bei denen den Austausch der Messgeräte an der Heizung in Auftrag. Als ich bei der Firma ISTA eine Woche später selbst anrief, wurde mir bestätigt, dass der Vermieter den Auftrag am 12.08. wirklich mitgeteilt hat. Die Mitarbeiterin der ISTA sagte mir dann, dass noch ein Auftragnehmer gefunden werden muss, welcher den Austausch der Messgeräte vornimmt, da die ISTA selbst die Messgeräte nicht austauscht. Das klang plausibel, weshalb ich einfach abwartete, bis ein Termin vom Ableser kommt. Jetzt ist allerdings schon ein Monat vergangen und ich hatte bisher immer noch keinen Termin im Briefkasten. Ich mache mir nun Sorgen, dass die Messgeräte gar nicht mehr ausgetauscht werden, was aber wichtig ist, da sonst mein Verbrauch nicht gemessen werden könnte.

Was noch belastend dazukommt: Mein eigentlich für mich zuständiger Sachbearbeiter bei der Wohnungsgesellschaft sagt immer, ich soll einfach bei der ISTA anrufen und selbst nach einem Termin fragen. Wenn ich dann bei der ISTA anrufe, sagen die mir immer, dass ich mich an meinen Vermieter wenden soll, weil ich nicht der Kunde der ISTA bin. Heißt also: Vermieter sagt, ich soll mich bei der ISTA melden und ISTA sagt, ich soll mich beim Vermieter melden. So komme ich dann nie weiter, was mich auch belastet.

Das einzige, was ich noch machen könnte, wäre, wieder den anderen Sachbearbeiter der Wohnungsgesellschaft anzurufen, der ja schon am 12.08. weitergeholfen hat und bei der ISTA den Auftrag mitgeteilt hat. Nur was ist, wenn auch der nicht mehr bei der ISTA anrufen würde? Dann würden bei mir die Messgeräte an der Heizung nie ausgetauscht werden.

Deshalb meine Frage: Meint ihr, dass ich noch einen Termin von dem Ableser zugeschickt bekomme, welcher die Messgeräte an der Heizung austauscht? Seit dem 12.08. ist wie gesagt schon ein Monat vergangen und ich bekam bisher noch keinen Termin. Soll ich noch diesen Monat abwarten?

Danke im Voraus für Eure Hilfe =)

Haushalt, Heizkosten, Heizung, Miete, Mietrecht, Mietwohnung, Technik, vermieter
2 freie Waschmaschinenanschlüsse im Keller vorhanden, Vermieter will neuen montieren & Kosten teilen

Hallo Hallo,

folgendes Problem: vor einigen Wochen habe ich eine Waschmaschine geerbt/geschenkt bekommen. Sie steht bereits im Keller & ich habe direkt meinem Vermieter Bescheid gegeben. Dieser meinte dann, es müsse eine neue "Leitung" (seine Worte) gelegt werden, was mMn Quatscht ist, da insgesamt 3 Wasseranschlüsse (inkl. Zähler) vorhanden sind und nur eine weitere Mietpartei dort ihre Waschmaschine stehen hat (ich habe eine der kleinsten Wohnungen im Haus und schätze, dass die anderen 12 Parteien ihre Maschinen in den Wohnung haben). Steckdosen sind auch mehrere vorhanden, die alle einzeln abgeschlossen sind.

Mein Lösungsvorschlag: ich bekomme den Schlüssel für die Steckdose, die meiner Wohnung zugeteilt ist und schließe meine Maschine an einen der freien Anschlüsse an. Um meinen Wasserverbrauch zu ermitteln, rechnet man dann einfach den Stand des Zählers in meiner Wohnung und des Zählers an der Waschmaschine zusammen und gut ist. Der Vermieter meinte jedoch, das müsse mit der Hausverwaltung und den anderen Eigentümern abgeklärt werden. Heute bekam ich die E-Mail von ihm, dass er nun die Genehmigung hätte, einen neuen Anschluss verlegen zu lassen. Dazu müsste noch ein Zähler installiert werden und ob ich damit einverstanden wäre, wenn wir die Kosten 50/50 aufteilen würden. Habe jetzt erst mal gesagt, dass ich gern einen verbindlichen Kostenvoranschlag hätte (ich kauf ja nu nicht die Katze im Sack -.-), bin aber eigentlich überhaupt nicht damit einverstanden und überlege, ob ich nicht mal selbst bei der Hausverwaltung anrufen soll...

Frage nun: Kann es tatsächlich sein, dass die Anschlüsse im Keller zu bestimmten Wohnungen gehören? Warum sind dann extra Wasserzähler daran installiert? 50% der Kosten zu übernehmen finde ich auch ein wenig überzogen, da ich nicht vorhabe, ewig hier zu wohnen & ich kann ja später dann schlecht vom Nachmieter Geld dafür verlangen...

(Im Mietvertrag steht nichts von einem WaMa-Anschluss und auch nichts von Waschräumen im Keller, lediglich von "Gemeinschaftsräumen", die von allen Mieter*innen genutzt werden können. Der Vermieter hatte mir den Raum bei der Schlüsselübergabe gezeigt, da ich zu dem Zeitpunkt aber keine WaMa hatte und auch nicht vorhatte, eine anzuschaffen, haben wir das Thema ausgelassen.... Schande über mein Haupt, eigentlich sichere ich mich nämlich immer in allem ab...)

Vielen lieben Dank schon mal im Voraus!

Mietrecht, Mietwohnung, vermieter, Waschmaschine

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