Was kann Mädchen beantragen beim Auszug aus Elternhaus aber noch schülerin 12.Klasse?

Mein Sohn seine Freundin kommt mit ihren Eltern nicht auf einen Nenner und möchte jetzt dort ausziehen und gern zu uns kommen. Ich habe kein Problem damit, aber ich weis jetzt nicht was ihr an finanziellen Mitteln zur Verfügung steht bzw. was und wo sie was beantragen kann. Ich denke mal das ihr auf alle Fälle ihr Kindergeld zusteht, da sie ja noch Schülerin (kurz vorm ABI) ist. Sie wird von ihrem Vater fast immer angebrüllt wenn ihm was nicht passt (ist auf Montage und alle zwei Wochen nur zuhause). Ihre Mutter steht in der Woche hinter ihr und wenn der Vater in der Tür steht ist davon nichts mehr zuspüren. Von dem Vater aus muss das Kind studieren oder mindestens eine Lehre im Bereich Steuerwesen absolvieren . Jetzt hatte ich ein Gespräch mit ihr und sie interessiert sich auch für Zierpflanzenproduktion. Wir haben dann zusammen Lehrstellen gesucht und Bewerbungen weggeschickt und auch Vorstellungsgespräche vereinbaren können und ihr Vater stellt sich dagegen und meint das sie ihr ABI wegschmeisst weil sie Gärtnerin lernen will. Das sie aber auch in dieser Richtung genug Möglichkeiten hat um sich weiterzuentwickeln, lehnt er völlig ab. Nun war ich mit ihr zum Vorstellungsgespräch und sie konnte sich einen grosses Unternehmen ansehen( Lehrvertrag hätte sie gleich unterschreiben können). Das wäre eigentlich die Aufgabe des Vaters gewesen und nicht meine als angehende Schwiegermutter. Als wir wieder zurück waren wollte er uns erzählen was er von diesem Beruf hält anstatt sich selber mal ein Überblick verschafft von der Arbeitsweise in modernen Gärtnereien bzw. Jungpflanzenbetrieben. Nun geht es darum ihr zuhelfen wenn sie zu uns zieht wo sie Unterstützung beantragen kann und ob sie zum Jugendamt muss. Sie ist aber schon 18. und wird im Mai 19 Jahre alt.

anspruch, gesetzliche Krankenversicherung, private krankenversicherung, unterhalt, wohnung, Auszug
Einstellen der Unterhaltszahlung wegen schwerer Krankheit

Ich bin selbständig im beruflichen Leben und verdiene nicht diese Summen um irgendwelche Rücklagen aufzubauen. Allein die Tatsache dass ich jeden Monat ca 600,00 Euro Kindesunterhalt zahlen muss hält meine Lebensführung in bescheidenen Bahnen. Das geht soweit, dass ich nicht fähig bin meine Krankenversicherung jeden Monat zu zahlen und meine Behandlungen bisher immer selbst bezahlt habe. Nun bin ich an einem Punkt angekommen wo ich einen Arzt aufsuchen musste und eine vernichtende Diagnose einer Krebserkrankung erhielt. Ich überlege nun, die Unterhaltszahlung teilweise einzustellen um den monatlichen Krankenversicherungsbetrag zu zahlen um wenigstens eine halbwegs vernünftige Behandlung zu erhalten. Ich bin immer noch optimistisch meine Selbständigkeit zu erhalten ohne die " Pleite" angeben zu müssen, da diese Art von Krebs heilbar ist. Aber es wird nicht einfach, da ja in der Zeit wo ich die Therapie mache kein Geld kommt. Wie die MA vom Jugendamt reagiert wenn ich die Zahlung einstelle weiß ich auch nicht, den Befund würde ich Ihr in Kopie bei legen. Bisher war sie immer sehr "bissig" und drohte bei Verspätung der Zahlung mit Sofortmaßnahmen. Kann mir jemand sagen wie ich mich verhalten soll bzw. was ich tun soll? Bitte keine Vorhaltungen was ich bis jetzt alles falsch gemacht habe, sondern konkrete Vorschläge. Ich bedanke mich schon im voraus für die aufgebrachte Mühe.

Krankenversicherung, krankheit, Selbstständigkeit, unterhalt
Kein Bafög wegen zu hohem Elterneinkommen - was soll ich nur machen

Hallo ihr Lieben!

ich bin derzeit echt verzweifelt. Aber kurz zu meiner Situation: Ich bin 22 Jahre alt, wohne in einer WG und mache gerade auf dem zweiten Bildungsweg Abi nach (schreibe im März Abi), weil ich Psychologie studieren möchte. Zuvor habe ich eine Ausbildung gemacht und ein Jahr in dem Beruf gearbeitet. Leider musste ich feststellen, dass der Job auf Dauer nichts für mich ist (extrem schlechter Verdienst, kaum Aufstiegschancen und zusätzlich auch noch körperliche Probleme durch 10 Std. Arbeit am Computer). Ich habe gemerkt, dass ich einfach etwas menschennäheres machen möchte. Mein Notenschnitt liegt im 1er Bereich aber eine Sache macht mir seit zwei Wochen ziemliche Kopfschmerzen: wie soll ich das Studium finanzieren? Bafög werde ich keines bekommen, da allein meine Mutter schon über das Maximaleinkommen kommt und verheiratet ist (mit einem anderen Mann, der auch sehr gut verdient). Mein Vater ist selbstständig. Meine Mutter hat mir schon klar gemacht, dass sie mir keinen Unterhalt zahlen kann, da angeblich ein Großteil ihres Einkommens für das Haus draufgeht (...und den Wohnwagenstellplatz im Schwarzwald, die jährlichen Urlaube, recht teure Klamotten,...) aber das intressiert das bafögamt natürlich herzlich wenig.

Ich habe hin- und hergerechnet wie ich das hinbekommen kann, wenn ich einer Nebentätigkeit nachgehe (arbeite derzeit auch auf 400- Euro-Basis und das ist während der Schule schon ziemlich stressig) aber das reicht hinten und vorne nicht! Bei einem 20 Std. / 800-Euro-Job bleiben ja gerade mal 550-600 übrig. Ich möchte keinen mittelmäßigen Bachelor / Master machen, weil ich 50% der Zeit mit arbeiten verbringen muss und ein 400-Euro-Job reicht ohne Bafög natürlich nicht.

Was soll ich nur machen? Kann der Staat tatsächlich verlangen, dass ich meine eigenen Eltern auf Unterhalt verklage?! Unter Chancengleichheit verstehe ich etwas anderes, insbesondere wenn ich einige meiner Freunde sehe, die den vollen Satz erhalten, weil die Mutti nur Hausfrau ist und sich ein lockeres Leben machen ohne auch nur eine Stunde in der Woche arbeiten zu müssen. Da könnte man ja schon fast auf die Idee kommen, sich zu wünschen in eine "schlechter" gestellte Familie geboren worden zu sein.

Wie handhabt ihr das? Bin derzeit total daneben desswegen und kann mich kaum auf die Schule konzentrieren.. es schwebt wie eine dunkle Wolke über mir.

Studium, Geld, BAföG, unterhalt, Ausbildungsförderung, Abitur
Teil vom Kindergeld/Unterhalt als Taschengeld?

Hey (:

Ich bin am überlegen anstatt mein Taschengeld, das 30€ beträgt, einen größeren Teil meines Kindergeldes (o.a. Unterhalt) zu bekommen (nur ein Gedanke - mit meiner Mutter werde ich darüber natürlich auch noch sprechen :D)

Ich (bin übrigens 16 Jahre alt) würde meine Sachen gerne selber kaufen. Okay, eigentlich tue ich das schon..Ich bekomme 30€ im Monat und zahle meine Fahrkarte, Schulsachen, teilweise Klamotten, und eben mein Zeugs wofür Taschengeld eigtl. da ist selber.. Doch mit 30€ komm ich nicht aus, da allen schon meine Fahrkarte 26€ kostet (habe ein Konto auf dem ich mein ganzes Geld überweise, und wenn mein Bares ausgeht greife ich darauf zurück). Meine Mutter vergisst meistens mir das Geld dann zurückzugeben, da sie mir es auch gönnt wenn ich mir mal eine CD kaufen möchte oder mal ins Kino möchte..

Ich finde das auch sehr nett von meiner Mutter und bin ihr auch dankbar, dass ich 30€ bekomme (: Jedoch einigten wir uns darauf, dass ich Fahrkarten/Klamotten/Schulsachen nicht bezahlen muss. Aber wenn es ja jetzt immer so ist fände ich es besser, wenn sie mir einen etwas höheren Geldbetrag auf mein Konto überweist (monatl.) damit ich mit dem Betrag auch auskomme.

Ich bin nicht verwöhnt oder gebe mein Geld für unnötiges Zeugs aus, aber ich hätte gerne mehr Verantwortung für mich selbst.. Und ich bin mir auch sicher, dass ich die Verantwortung dafür tragen kann. Ich möchte einfach selber lernen wie viel ich brauche und wie ich es bewusst ausgebe..

Jetzt zu meiner Frage: Ist meine Idee Sinnvoll oder doch Unsinnig?? Würdet das eurem Kind erlauben (oder so ein zwei Probemonate)?? Und ja, mir ist es bewusst, dass Kindergeld/Unterhalt auch Miete, Wasser, Heizung .. beinhaltet...Aber auch für Klamotten etc .. :p

LG (:

Kindergeld, Taschengeld, unterhalt
Unterhalt zahlen, obwohl Ausbildung abgebrochen?

Hallo Zusammen, habe am 21.12.2012 von meiner Tochter (19J) ein Anwaltsschreiben bekommen, dass sie ihre Ausbildung zur OP-Gehilfin abgebrochen hat. Sie hätte noch ein Jahr Ausbildung gehabt. Aus gesundheitlichen Gründen schreibt ihr Anwalt. Ab Januar fordert er nun Unterhalt. Bin selber verheiratet und habe 2 Kinder 11J und 7J. Sie macht ab Januar 2013 ein Praktikum bis August was Bestandteil ihrer neuén Ausbildung zur Erzieherin ist. Ab August geht sie dann auf eine Fachschule für Erziehung. Vor 2 Jahren hat sie eine andere Schule zur Pflegekraft besucht, die sie nach 4 Monaten auch abgebrochen hat. Sie hat dann noch in einer Fabrik gearbeitet, ohne mir was davon zu sagen, habe ich zufällig über dritte mitbekommen, und habe dann keinen Unterhalt gezahlt. Vor kurzem hatte sie mir schriftlich mitgeteilt, sie benötigt meinen Verdienst von 2011 wegen Bafög Antrag. Dann hab ich ihr geantwortet, dass ich die Unterlagen direkt ans Landratsamt senden werde. Nach zwei Wochen ist dann der Brief vom Anwalt gekommen, dass sie die Ausbildung abgebrochen hat. Muss ich jetzt wieder zahlen? Und wie oft kann man eigentlich Ausbildungen abbrechen, und immer zahlen und zahlen??Das muss doch mal fertig sein. Wenn wir telefonieren lügt sie mich nur an. Das mit dem Arbeiten gehen hat sie mir auch verschwiegen. Ausserdem gibt mir der Anwalt eine Frist bis zum 31.12.12 um das Geld zu überweisen und dem die finanzielle Unterlagen zuzusenden , also Verdienstbescheinigung und so... Also Eingang schreiben am 21.12.12 und Frist bis zum 31.12.12, das schaff ich doch nicht.....danke für Eure Info

Gruss borti

unterhalt
Darlehen (Mietvorschuß) meiner Mutter wird mir vom Hartz 4 abgezogen

Ich war einige Monate im Ausland (ohne dort zu arbeiten) und bin Ende Oktober nach Deutschland zurückgekommen und habe am 29.10. einen Antrag auf Hartz 4 gestellt. Dieser wurde auch bewilligt jedoch hat mir das Jobcenter für den Monat Oktober 600€ als Unterhalt bzw. zu berücksichtigendes Einkommen angerechnet.

Ich habe gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt und hatte noch andere kleine Dinge im Bescheid bemängelt, die im darauffolgenden 2. Bescheid akzeptiert wurden. Zu dem von mir bemängelten Unterhalt wurde jedoch keine Stellung genommen und es wurden mir weiterhin die 600€ abgezogen. Im Bescheid wird in keinem Satz erwähnt woher diese 600€ stammen. Ich habe in dem Monat jedoch nicht gearbeitet.

Ich kann nur vermuten das es sich bei diesen 600€ "Unterhalt" um die 600€ handelt die mir meine Mutter auf mein Konto überwiesen hat um meine Miete inkl. Nebenkosten zu bezahlen. Meine Mutter hat mir diesen Betrag von 600€ auch während meines Auslandsaufenthaltes monatlich bezahlt, mir jedoch gesagt ich müsse Ihr das Geld für den Monat Oktober auf jeden Fall zurückzahlen sollte ich Hartz4 für Oktober erhalten. Die 600€ sind also eher ein Darlehen als ein Unterhalt oder zu berücksichtigendes Einkommen. So habe ich auch meinen Widerspruch begründet aber die Sachbarbeiterin hat auch im 2.Bescheid keinerlei Bemerkungen dazu gemacht und mir weiterhin die 600€ als Unterhalt angerechnet.

Ist das rechtens? Oder muß mir das Jobcenter die 600€ zahlen weil es ein Darlehen war? Ich kann das schriftlich nachweisen.

Hartz IV, unterhalt
Muss ich in X Jahren für meinen Vater, den ich nicht kenne, aufkommen?

Hallöchen,

habe ein kompliziertes Anliegen:

Mein leiblicher Vater, den ich nicht kenne, zahlt seit meinem 18. (bin 22) laufenden Unterhalt. Zusätzlich zahlt er noch einen damaligen von meiner Mutter in Anspruch genommenen Unterhaltsvorschuss und - so wie ich das verstanden habe - eine Sozialleistung ab. Für den Zeitraum "1. - 18. Lebensjahr" muss er mir ab meinem 23. Unterhaltsrückstände (abzgl. Vorschuss) zurück zahlen.

Jetzt habe ich erfahren, dass ich in Zukunfz zur Zahlung herangezogen werden könnte, wenn er eine niedrige Rente bekommt bzw. Sozialhilfe zur Rente bezieht.  Heute sagte mir 'ne Frau vom Sozialamt, dass ich nur zur Zahlung herangezogen werde, wenn er auf kurzer Zeit erwerbsunfähig sei - der Selbstbehalt wäre momentan bei 1400 Euro (die hab ich natürlich noch nicht erreicht, weil ich Azubine bin).

Jetzt meine Fragen: (1) Was stimmt denn nun? (2) Für was müsste ich aufkommen? (3) Was wären das für Kosten? (3) Wenn ich auf die Zahlung der Rückstände (sind mehr als 18TSD€) verzichte, komme ich dann trotzdem für ihn auf? 

Mache mir totale Sorgen um meine Zukunft! :-( Möchte mir gerne in paar Jahren ein Eigentum zulegen und Kinder haben. Habe Angst, dass ich wg ihm am Existenzminimum Leben werde. :-( Möchte ja meine Kinder gut versorgen können und ihnen oder mir auch mal was gönnen...:-((

LG

selbstbehalt, unterhalt, unterhaltsrecht, Eltern-Unterhalt
Habe ich Recht auf Unterhalt von meinem Mann (Mediziner, Säufer, Tablettenabhängig und manisch-depre

Hallo, bin neu hier und möchte mal fragen, ob mir Unterhaltszahlung zusteht nach 10-jähriger Ehe? Es gibt einen Ehevertrag, der meiner Meinung nach Sittenwidrig ist. Alles was dort drinsteht ist zu meinem Nachteil, aber das war mir damals nicht bewußt und ich habe diesen Vertrag unterschrieben (hatte wohl eine super-rosa Brille auf). Also, nach der Heirat hatte ich schon das Gefühl, dass ich meinem Mann absolut nicht vertrauen kann. Er hat sich regelmäßig betrunken und auch noch Tabletten genommen und wurde oft agressiv. Das hat er oft über mehrere Tage gemacht und dann irgendwelche Käufe getätigt, die er im (normalen Zustand) wohl nicht getätigt hätte. Er hat z. B. Luxuslimosinen gekauft, hat sich mit einem seiner Autos nach St. Moritz, Monte Carlo u.s.w. bringen lassen. Kurz gesagt, jedesmal wenn er etwas getrunken hatte, hat er so ne Sch... gemacht. Ich muß noch dazu sagen, dass dieser Mann einen IQ von 160 hat und glaube ich auch, manisch-depressiv ist. Meistens telefonierte er in der Nacht mit irgendwelchen Leuten, bestellte sich einen Fahrer und war dann irgendwo unterwegs, manchmal auch mehrere Tage und Bordelle hat er auch nicht ausgelassen. Da ich ein so gutmütiges blödes Schaf bin habe ich mir das jahrelang gefallen lassen. Aber die Schmerzgrenze ist jetzt entgültig erreicht. Habe mir eine Anwältin genommen und lasse mich scheiden. Ist dies ein Härtefall? Was steht mi

unterhalt, unterhaltsrecht, Ehegatten-Unterhalt, Trennungsunterhalt
Anwendung Wohnrecht bei mehreren Personen mit Wohnrecht für 1 Haus

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Schw. hat im Jahr 1998 von meinen Eltern das Elternhaus verb. mit einem lebenslangen Wohnrecht für Mutter (81 jahre, Demenz), Vater (85), ältere Schwester (46) und mir als Bruder (44) überschrieben bekommen, um für sich ein Anbau durchführen zu können. Mein Vater ist nun mit der Familie im Streit und soll anderweitig wohnend untergebracht werden. Die Immobilie ist Bauj. 1951, hat noch das alte Dach und eine veraltete Heizung (ca. 25 Jahre), sowie mit Rissen bestückte Fenster. Also mit nicht unerh. Reparaturkosten ist zu rechnen. Durch dieses Wohnrecht für uns alle 4 Pers. mit unterschiedlich langer Lebenserwartung müsste sich doch für die Eltern ein wesentlich geringerer Wert für das Wohnrecht ableiten lassen als für meine ältere Schwester und mir? Wie wird das Wohnrecht für den Vater berechnet, wenn die Unterbringung erfolgt? Weiterhin stellt sich die Frage, wie das Vermögen eventuell bei der Unterbringung berücksichtigt wird (ca. 33000 €), wenn für meine Mutter eine Pflegekraft ganztags die Betreuung übernehmen muss (mtl. Kosten da. 1300 € pro Monat). Mein Vater ehält eine mtl. Rente von ca. 1200 €, meine Muter ca. 200 €. Erfolgt eine lineare Aufteilung der Rente auf beide Elternteile. Werden hierbei die Unterhaltskosten für das Haus berücksichtigt? Werden wir Kinder finanziell belangt?

Herlichen Dank für Ihre Bemühungen

Pflegekosten, sozialhilfe, unterhalt, WOHNRECHT, Eltern-Unterhalt

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