Wie versteuere ich meine Einnahmen über die Plattform Upwork richtig?

Hallo, ich habe gerade damit begonnen, neben meinem Studium regelmäßig Geld über die Freelance-Jobvermittlungs-Plattform Upwork zu verdienen, und bin mir nicht ganz im Klaren, inwieweit ich an meine Auftraggeber Rechnungen stellen muss, inwieweit ich buchführen muss, und welche Steuern ich zahlen wann und wie zahlen muss. Ich hatte mit Steuern noch nie was zu tun, und bin mir auch noch einiger Internetrecherche nicht ganz sicher, welche Schritte ich jetzt gehen muss.

Ich habe mich schon im letzten Sommer bei Upwork angemeldet, und für einen einmaligen Übersetzerjob in den Niederlanden und einen regelmäßigeren Übersetzerjob in den USA seit dem ungefähr 600 USD verdient. Seit einem Monat habe ich nun einen neuen Auftraggeber aus Deutschland, für den ich hoffentlich längerfristig als Texter arbeiten kann. Generell sind in den meisten Monaten mit ca. 1200-1300 USD Einnahmen zu rechnen, welche in vereinzelten Monaten wie in den Semesterferien aber auch mal höher ausfallen könnten.

Über Upwork erhalte ich ja regelmäßig eine Rechnung, die den Gesamtbetrag meiner Einnahmen durch den Auftraggeber anzeigt. In einer zweiten Rechnung wird dann die Upwork Service Gebühr aufgeführt, und darauf dann auch noch ein VAT berechnet.

Meine Internetrecherche hat bis jetzt ergeben, dass ich als Texter bzw. Übersetzer in die Kategorie Freiberufler zähle und deshalb keine Gewerbesteuer zahlen muss. Wenn ich es richtig verstehe, profitiere ich ab einem Maximaleinkommen von 17.500 € im Jahr auch noch von der Kleinunternehmerregelung, und komme somit auch um die Umsatzsteuer herum?

Als absoluter Laie bin ich jetzt leider etwas ratlos, welche Schritte ich denn unternehmen muss.

  1. Ich gehe davon aus, ich sollte dringend den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen? Ist es ein Problem, dass dies noch nicht geschehen ist? Wie sollen Angaben über voraussichtliches Einkommen gemacht werden, wenn das auf Upwork so spontan und unsicher ist?

  2. Muss ich nun selber noch Rechnungen an meine Auftraggeber stellen, oder sind die Rechnungen von Upwork ausreichend für alle weiteren Schritte?

  3. Wie sollte ich nun buchführen, bzw. welche Dokumente muss ich erstellen oder sammeln? Muss ich die Verdienste der einzelnen Auftraggeber aufsplitten, oder reicht der monatliche Gesamtbetrag?

  4. Welche Steuern treffen nun noch auf meinen Fall zu. Die Einkommenssteuer? Die Mehrwertsteuer? Die Umsatzsteuer greift, sobald ich die 17.500 € Marke überschritten habe?

  5. Wie sieht es mit anderen Zahlungen wie Arbeitslosenversicherung oder Rentenversicherung aus? Was ist für mich Pflicht, bzw. was ist sinnvoll?

  6. Ist es ein Problem, dass ich nun schon mit der Arbeit begonnen habe, mich aber um jegliche Steuerfragen nicht gekümmert habe?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir irgend jemand mit diesen Fragen etwas weiterhelfen kann, ich habe leider etwas den Faden verloren!

Liebe Grüße

einkommensteuer, Freelancer, Freiberufler, Umsatzsteuer
Wie bei Freelance-Arbeit auf Upwork Einnahmen festhalten und Umsatzsteuer dokumentieren?

Hallo!

Ich arbeite seit 2015 als Freelancer (Bereich Übersetzer) über die Online-Plattform Upwork. Ich habe es aus Unwissenheit versäumt, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. (Das habe ich vor ein paar Tagen nachgeholt.) Ich habe jedoch bei meiner Steuererklärung für 2015 meinen erzielten Gewinn von ca. 8500€ in Anlage S aufgeführt und eine formlose Einnahmen-Überschuss-Rechnung eingereicht.

Die Sache ist nun so: Bei Upwork stellen Kunden Arbeitsangebote ein, auf die ich mich als Freelancer bewerben kann. Werde ich für einen Job angenommen und erledige ich die Arbeit, stellt Upwork dem Kunden eine Rechnung (auf welche ich allerdings keinen Zugriff habe) und zieht den entsprechenden Betrag ein. Dann zieht Upwork von diesem Betrag eine gewisse Servicegebühr ab, stellt mir eine Abrechnung über die einbehaltene Servicegebühr aus und überweist mir das Geld. Das heißt, ich selbst habe bislang keine Rechnungen ausgestellt. Zudem arbeite ich auch für mehrere Kunden gleichzeitig. Das heißt, wenn ich in einer Woche je ein paar Stunden für Kunde X, Y und Z arbeite, zieht Upwork das Geld von diesen Kunden ein und zahlt es mir dann gebündelt als einen Betrag einmal pro Woche auf mein Konto aus. Bislang habe ich es so gehalten, dass ich aufgrund der fehlenden Rechnungen einfach jedes Mal, wenn ich eine Zahlung auf meinem Konto erhalten habe, ich diesen Betrag in eine Excel-Tabelle eingetragen habe. Am Ende des Jahres habe ich alles zusammengerechnet, meine Ausgaben abgezogen und den Gewinn in Anlage S deklariert. Ist das ausreichend?

Das andere Problem: 2016 habe ich über Upwork etwas über 30000€ eingenommen. Damit bin ich, wie ich jetzt gelesen habe, kein Kleinunternehmer mehr und muss seit dem 1.1.2017 Umsatzsteuer abführen. Zum einen habe ich bislang keine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht und zum anderen habe auch keine Ahnung wie ich die Umsatzsteuer berechnen/dokumentieren sollte. Die meisten meiner Kunden auf Upwork sind aus den USA und Hongkong, also außerhalb der EU und damit nicht steuerbar(?). Einer allerdings ist aus Deutschland. Upwork zeigt mir auf der Website einen Transaktionsverlauf für jeden Kunden an, auf dem man (in US$) sieht, welche Gelder vom Kunden an Upwork überwiesen wurde, was Upwork einbehalten hat und was ich bekommen habe. Sollte ich das als Grundlage nehmen? Aber wie halte ich das dann buchhaltungstechnisch fest?

Die wichtigste Frage: Habe ich durch meine Unwissenheit eine Straftat begangen oder drohen mir nun finanzielle Strafen? Ich habe meinen Gewinn ja dem Finanzamt gemeldet, nur habe ich Angst, dass ich Sachen nicht auf die richtige Art dokumentiert habe.

2017 soll zudem mein letztes Jahr für selbstständige Arbeit in Deutschland sein, da ich plane nach Kanada auszuwandern. Ich habe 2016 meinen Antrag auf permanente Aufenthaltsgenehmigung eingereicht, der noch dieses Jahr bewilligt werden soll. Melde ich mich und mein Unternehmen dann einfach ab und zahle 2018 die Steuern für 2017 und das war's dann?

Freiberufler, Umsatzsteuer
Steuerberater hat Steuererklärung zu spät oder gar nicht eingereicht. Kann er nun belangt werden?

Hallo,

ich bin selbstständig als Freiberufler und mein Steuerberater hat meine Einkommen- und Umsatzsteuer für 2014 zu spät abgegeben. Die Bescheid (Umsatzsteuerbescheid und Einkommensteuerbescheid) habe ich nun vom Finanzamt bekommen mit jeweils entsprechenden Verspätungszuschlägen und mit jeweils einer geschätzten Bemessungsgrundlage. Dies führt nun dazu, dass ich recht viel nachzahlen muss.

Ich habe meinen Steuerberater die Steuerbescheide natürlich sofort zukommen lassen zur Prüfung und habe auch schon mehrfach versucht einen telefonischen Kontakt herzustellen. Aber mein Steuerberater ist leider sehr unzuverlässig und nicht kommunikativ. Ein Wechsel wird jetzt spätestens notwendig. Hinzu kommt, dass auch meine Einkommensteuervorauszahlung für jedes Quartal enorm gestiegen sind. Alle Nachzahlungen werden automatisch von meinem Konto einbezogen, startend mit dem 10.06.. Dies möchte ich natürlich verhindern, da mein Steuerberater ja den Fehler gemacht hat. Während der gesamten Zeit habe ich Ihn mehrfach daran erinnert meine Steuererklärungen abzugeben. Die Unterlagen hat er frühzeitig von mir erhalten.

Was kann ich denn nun machen? Ihm scheint es total egal zu sein. Fakt ist, dass diese Nachzahlungen mich in ein finanzielles Loch führen und ich sehr beunruhigt bin. Kann man den Steuerberater belangen ohne gleich einen Anwalt zu nehmen?

Kann diese Angelegenheit auch nun noch ein anderer Steuerberater klären mit dem Finanzamt und meine (unberechtigten) Nachzahlungen verhindern?

Danke und Gruß, Martin

einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Nachzahlung, Steuerberater, Steuerrecht, Umsatzsteuer, Verspätung, Umsatzsteuererklärung
Ich möchte im Nebengewerbe Kleinunternehmer sein, werde Flugtickets kaufen und verkaufen, falle ich unter die Umsatzsteuer?

Hallo liebe Gemeinde, ich möchte als Kleinunternehmer im Nebengewerbe als Reisevermittler Flugtickets von Fluggesellschaften einkaufen (über bestimmte Portale, -> Consolidator) mit Gewinn weiterverkaufen.

Angenommen beträgt der Flugpreis 200€ zum Einkaufspreis, ich werde 20€ Gewinn addieren und es für 220€ an Kunden (Privatkunden) weiterverkaufen. Muss ich als reine Reisevermittler zusätzlich 19% auf den Flugpreis von 220€ addieren? Viele große Reisevermittler (wie fluege . de) verkaufen die Flugtickets schon fast zum Einkaufspreis, weshalb die Vermutung nahe liegt, dass man als Reisevermittler keine 19% Ist aufaddierten muss.

Als Kleinunternehmer sind bis zu 17.500€ Umsatzerlöse möglich. Wenn die Umsatzerlöse von meinen Flugtickets nicht steuerpflichtig ist, dann muss ich doch nur mein Gewinn - also Marge - aufaddieren um an die 17.500€ zu kommen oder nicht?

Wenn ich von den 220,00€ erstmal 19% Ust abgeben müsste, wären das 41,80€. Dann hätte ich ja Verlust.

Müsste ich auf die 220€ die 19% Ust addieren (falls notwendig) dann wäre der Preis in Höhe von 220,00€ + 41,80€ = 261,80€ gar nicht mehr konkurrenzfähig.

Habe ich einen Denkfehler oder vertausche gerade irgendwelche gesetzlichen Regelungen was gar nicht zusammengehört? :(

Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Mit lieben Grüßen!

Umsatzsteuer, Flug, Gewinn, Kleinunternehmerregelung, Nebengewerbe
Kein Kleinunternehmer mehr - Umsatzsteuer vergessen

Guten Abend,

ich habe letzten Monat festgestellt, dass ich im vergangenen Jahr Umsatzsteuerpflichtig gewesen wäre (ich habe 2013 erstmals mehr als 17.500 Euro mit meiner freiberuflichen Tätigkeit verdient). Nun habe ich recht umständlich meinen Kunden neue Rechnungen ausgestellt und die 19 Prozent Mwst/Ust. nachgefordert - das war zwar für die meisten recht ärgerlich, die korrigierten Rechnungen wurden aber anschließend um den Fehlbetrag beglichen. Was fange ich nun mit dem Geld an? Ich weiß, dass ich dieses Jahr eine Umsatzsteuererklärung abgeben müsste - mache ich das einfach und überweise dann das Geld an das Finanzamt? Oder sollte ich das besser direkt nachholen? Was ist mit der Umsatzsteuervoranmeldung, die ich letztes Jahr (und dieses Jahr vermutlich auch bereits) hätte machen müssen? Ich habe keinerlei Bescheid oder Aufforderung des Finanzamtes erhalten, obwohl denen ja meine Einkommensverhältnisse spätestens mit der 2013er Steuererklärung vorliegen.

Ich habe mich nun allerdings zumindest soweit belesen, dass ich bei weniger als 7.500 Euro Ust. nur vierteljährliche eine Voranmeldung vornehmen muss. Und das ist bei mir der Fall.

Wäre das richtige Vorgehen also, bis zum 10. April eine Voranmeldung für Jan, Feb und Mär des laufenden Jahres zu machen und bis zum 31. Mai eine Ust-Erklärung für 2014 einzureichen? Ich bin verwirrt...

Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung
MwSt (USt) bei Verpackungskosten im Versandhandel | Vorsteuerabzug

Hallo liebe Community,

ich habe einige Fragen zu der Behandlung der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) bezüglich der Verpackungskosten. Ich möchte die Kosten für einen Versandhandel über Excell kalkulieren. Tausende Daten fließen über verrückte Kostenfunktionen ein. Es scheitert gerade am Vorsteuerabzug...

Nun bilden die Versand- und Verpackungskosten einen erheblichen Kostenanteil, der in die Berechnung miteinfließen muss. Der Versand ist für den Endkunden "kostenlos", d.h. der Endkunde sieht nur den Endpreis der Verkaufswaren. Wir übernehmen dabei die Kosten für den Versand zum Kunden. Im Kaufpreis ist auch die Option enthalten zusätzlich noch ein kostenloses Probestück zu erhalten, welches ebenfalls kostenlos zugesandt wird. Da das ganze Spiel die Marge erheblich auffrisst, werden diese Kosten natürlich auf den Verkaufspreis indirekt aufgeschlagen, den ich mit der Kalkulation rausfinden möchte.

Folgender Fall: Peter kauft bei uns ein 100er-Gebinde Schokoriegel ein. Weil er sich nicht sicher ist, ob ihn dieser auch schmeckt, wählt er zusätzlich die Produktprobe aus. Er bezahlt bei uns den Gebindepreis inklusive Mehrwertsteuer.

Nun schicken wir ihm einen Vollkornriegel zu (kostenloser Versand). Peter schmeckt es und entscheidet sich nicht um, sondern bleibt bei seiner Geschmacksrichtung. Nun schicken wir ihm das komplette Gebinde zu (kostenloser Versand).

Frage 1: Gebinde Sind die Verpackungskosten (Kartons, Klebeband, etc.) für das Gebinde vorsteuerabzugsfähig? Es handelt sich ja um unselbstständige Nebenkosten, sprich die Besteuerung der Verpackungskosten richten sich nach der Besteuerung der Verkaufsgüter. Wir verkaufen die Güter mit 19% MwSt, wovon wir selbstverständlich die Vorsteuer abziehen können. Wie sieht das aber mit den Verpackungskosten aus? Diese werden in der Kundenrechnung ja nicht aufgeführt, sondern indirekt aufgeschlagen. Sind sie überhaupt abzugsfähig? Als Firma müssen wir nach meinem Verständnis den kompletten Bruttopreis tragen, da wir die Kosten ja nicht weitergeben. Irre ich mich da?

Frage 1.2: Gebinde Wie verhält es sich mit den Versandkosten unter dem obigen Sachverhalt? Ich bin der Meinung, dass hier kein Vorsteuerabzug möglich ist (DPD)

Frage 2: Probe Wie verhält sich das ganze mit den Probestücken (Teile eines großen Gebindes), die der Kunde ohne Aufpreis als Service erhält? Sind die Probewaren vorsteuerabzugsfähig? Nach meinem Verständnis ja nicht, da wir in der Wertschöpfungskette das letzte Glied bilden. Dementsprechend müssen wir auch hier die vollen Bruttokosten tragen. Irre ich mich da?

Frage 2.1 Probe Bei den Probestücken fallen selbstverständlich auch keine weiteren Versand- oder Verpackungskosten an. Muss das Unternehmen auch hier die vollen Bruttokosten für Versand und Verpackung tragen?

Ziemlich wirre Angelegenheit.

Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, Versandkosten, Vorsteuer
Finanzamt "übersieht" Verlust des Kleinunternehmerstatus

Hallo!

Bin seit vielen Jahren Kleinunternehmer nach §19 UStG mit einem Umsatz, der die 17500 EUR Grenze nicht überschreitet. Mit einer einzigen Ausnahme: 2008 lag ich darüber.

Da ich damals die 50000 Euro-Grenze falsch aufgefasst habe, und zudem noch falsch beraten worden bin (man sagte mir, das FA würde mich dann anschreiben und zukünfitg eine USt-Erklärung verlangen, sobald sie mich nciht mehr als KU betrachten), ging ich also weiterhin davon aus, nicht USt-pflichtig zu sein. Die Jahre danach lagen die Einnahmen ja auch wieder unter 17500 EUR.

Nach meinem jetzigen Kenntnisstand hätte ich aber seit Jan. 2009 USt abführen müssen. Das FA hat dies jedoch bisher nicht bemerkt oder eingefordert!

Jetzt aktuell (2013) liege ich das erste mal wieder über den 17500. D.h. ich bin 2014 in jedem Fall umsatzsteuerpflichtig, was auch meinem eigenen Interesse entpricht. Ich würde sogar für 2013 gerne rückwirkend auf die KU-Regelung verzichten.

Nun aber die Fragen:

Gibt es eine Art Verjährungsfrist, wenn das FA selbst verpasst, vom Unternehmer die USt-Erklärung einzufordern?

Spielt es eine Rolle, dass ich für 2009 zwar umsatzsteuer hätte abführen müssen, aber eigentlich nun seit 5 jahren wieder unterhalb der 17500 Grenze liegen (selbst wenn ich in dieser Zeit USt hinzurechnen müsste)?

Wäre es klug, rückwirkend für dieses Jahr zur USt zu optieren oder eher schädlich?

Mein Tätigkeitsumfeld hat sich mittlerweile leicht geändert. Ich könnte also auch das bestehende Gewerbe abmelden und ein neues anmelden, um dann gleich auf die KU zu verzichten. Findet bei der Gewerbeab- und -neumeldung eine umsatzsteuerliche Prüfung der vergangenen Jahre statt, oder wäre dies evtl. ein Weg, mit etwas Glück keine Nachforderung zu bekommen?

Ich weiß im moment nicht so recht, wie ich mich verhalten soll. Ich habe immer alle EInnahmen ehrlich angegeben und bin etwas irritiert darüber, daß mich das FA damals nicht aufgefordert hat, USt zu zahlen, sie hatten ja meine Umsatzzahlen....

bin dankbar für jeden tipp / jede meinung

Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung, Umsatzsteuererklärung
HILFE ! Steuerberater hat 7 Jahre Umsatzsteuer b. Differenzbesteuerung gekürzt!

Ein freundliches Hallo an Alle! Bin neu hier und hoffe sehr, jemand hat einen Tipp! Vielleicht ist so etwas schon einmal passiert???

Das Problem: von Oktober 2003 bis Juni 2011 hatte ich mit einem Geschäftspartner eine GbR im Gebrauchtwarenhandel - also An & Verkauf. Wir unterlagen der Differenzbesteuerung. Also auf die Differenz zwischen Einkauf und Verkauf war die Umsatzsteuer zu entrichten. Über die ganzen Jahre wurde die Umsatzsteuer Voranmeldungen, sowie sämtliche Steuererklärungen durch das Steuerbüro gefertigt und von uns unterschrieben. Die Zusammenarbeit mit dem Steuerbüro funktionierte gut, wir hatten vollstes Vertrauen in deren Arbeit. Zumal unser Verständnis steuertechnisch gerade mal das Nötigste hergab. Dafür beauftragt und bezahlt man ja einen Steuerberater. Im Ergebnis einer Umsatzsteuersonderprüfung im Frühjahr 2011, * geprüft wurde2007!* stellte das FA fest, dass die Differenzbesteuerung falsch berechnet war. Im Grunde genommen kann man sagen, unser Steuerberater hat, OBWOHL ER DAS NIEMALS HÄTTE TUN DÜRFEN - nicht auf die volle Differenz die Umsatzsteuer berechnet, sondern nur auf 40 % ! Er hat versucht, nach bekannt werden, die Sache noch irgendwie zu retten und mit dem FA wohl einen "Deal" auszuhandeln. Das hat natürlich nicht funktioniert. Im Gegenteil, das FA hat eine Berichtigung der nachfolgenden Steuererklärungen verlangt und so wurde für die Jahre 2006 - 2010 eine saftige Nachzahlung von ca. 40000 € + Zinsen fällig. Hätten wir von der tatsächlichen Steuerhöhe gewusst, dann hätten wir das Geschäft schon nach Erhalt des 1. Steuerbescheides im Jahr 2005 geschlossen. Denn die Einnahmen haben immer gerade so zum Überleben gereicht, aber auf keinen Fall für Steuerzahlungen in dieser Höhe! Obwohl unser Steuerberater auch noch nach dem Desaster gemeint hat, wir sollten auf jeden Fall weitermachen, haben wir das Geschäft im Juni 2011 aufgegeben.

Nun ist die Situation so, dass das FA sein Geld bekommen hat (mein Geschäftspartner hat seine über einige Jahrzehnte gesparten Rücklagen dafür hergegeben.) Wir sind der festen Meinung, dass die entstandene Steuerschuld nun als Schadensersatz beim Steuerberater geltend zu machen ist. Denn bei gesetzlich richtiger Beratung und Berechnung wäre diese Summe ja NIEMALS aufgelaufen! Der nun damit beauftragte Anwalt meint allerdings, wir könnten " nur" den Verlust einklagen, welchen wir durch die Weiterführung des Gewerbes erlitten haben, statt die Selbstständigkeit aufzugeben und uns Arbeit zu suchen. Das kann doch aber nicht richtig sein ??? Der Steuerberater (seine Haftpfl.vers. hat Regulierung abgelehnt) hat doch den Schaden mit seiner Falschberechnung verursacht und nicht wir!

Wir drehen uns im Kreis und sind nun vollkommen ratlos, Kennt vielleicht jemand Urteile zu diesem Thema? Oder weiß jemand, wo man kostengünstig Hilfe zu diesem Thema bekommt ? Oder was wir noch tun können? Unsere finanziellen Mittel sind nahezu ausgeschöpft. Wir sind für jeden konstruktiven Tipp sehr dankbar!!!

Schadensersatz, Steuerberater, Steuererklärung, Steuern, Umsatzsteuer

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