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Was können wir tun, Parkplatz doppelt vergeben?

vor 2 Jahren haben wir zwei Wohnungen mit Tiefgaragenstellpätzen erworben.

Vor kurzem hat sich herausgestellt, dass einer der unsererseits erworbenen Tiefgaragenstellplätze in der Teilungserklärung (fälschlicherweise) zwei unterschiedlichen Wohneinheiten zugeteilt wurde.

Der Stellplatz wurde jedoch seit Baujahr, durch unseren Vorbesitzer genutzt und es bestand zu keinem Zeitpunkte eine Unklarheit bzgl des Eigentums.

Nun wurde eine andere Wohneinheit verkauft - deren Vorbesitzer ebenfalls zu keinem Zeitpunkt einen Anspruch auf den Stellplatz gestellt hatte und der diesen auch im Vorfeld nicht mit angeboten hat.

Der zuständige Notar hat jedoch den Stellplatz (laut Teilungserklärung) mit in den Kaufvertrag aufgenommen, weswegen der Käufer der anderen Wohneinheit nun auf sein Recht der Nutzung pocht.

Wir kommen leider an keiner Stelle weiter, da sich weder die damalige Hausverwaltung, noch die aktuelle Hausverwaltung, das seinerzeitige Maklerbüro oder der Verkäufer für Zuständig hält.

Unsere konkrete Frage ist; wer muss sich um die Angelegenheit kümmern? Denn wir hätten die Wohneinheiten nicht zu dem Preis gekauft, wenn klar gewesen wäre, dass wir den Stellplatz teilen müssen.

Der Verkäufer sagt, dass ihm der Parkplatz schon immer gehört hat und ihm die doppelte Vergabe nicht bekannt war. Das Maklerbüro teilt ebenfalls mit, dass es nicht zuständig sei, da wir den Parkplatz rechtskräftig gekauft hätten.

Wir drehen uns im Kreis…

Immobilien, Immobilienkauf, Immobilienverkauf
Garage fehlt in der Teilungserklärung?

Hallo zusammen,

wir haben eine vermietete Wohnung. Dabei wurde beim Kauf im Notarvertrag darauf hingewiesen, dass der Vorbesitzer, eine Garage auf dem Hof errichtet und seitdem vermietet hat, diese jedoch weder im Grundbuch noch in der Teilungserklärung als Sondereigentum der Wohnung oder einer anderen Wohnung eingetragen ist. Da ich die Wohnung weiterverkaufen möchte, habe ich zwei Anwälte im Bereich Immobilienrecht um Rat gebeten, da ein Weiterverkauf mit Garage oder zumindestens ein Verkauf der Wohnung mit Sondernutzungsrecht der Garage natürlich lukrativer ist.

 Ich habe zwei verschieden Meinungen erhalten

 

Der eine ist der Meinung, dass man es bei einem Weiterverkauf der Wohnung die Garage notariell in der Teilungserklärung als Sondereigentum oder zumindestens Sondernutzungsrecht der Wohnung eintragen kann und zwar alleine aus den vorliegenden Dokumenten und aus folgenden Gründen:

- Im Protokoll der Eigentümerversammlung vom Jahr 1995 wurde dem Antrag auf Bau einer Garage zugestimmt. Vorraussetzung sei die behördliche Genehmingung. Alle Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Eine Sondernutzung muß nicht extra beschlossen werden (Damaliger Eigentümer Herr X! Herr X hat diese Garage dennoch nie errichtet aber sein Nachbesitzer Hr Y im Jahre 2005. Er hat eine behördliche Genehmigung beantragt und auch erhalten und die Garage gebaut.

Fazit: Der Bau der Garage wurde beschlossen und die behördliche Genehmigung erteilt, somit sollte einer Erweiterung der Teilungserklärung zu der Wohnung ein Sondernutzungsrecht einzuräumen nix mehr im Wege stehen.

Der andere Anwalt meinte, solange es nicht in der Teilungserklärung explizit steht das die Garae zu der Wohnung gehört, kann ich bei einem verkauf diese nicht im Notarvertrag mit reinnehmen.

Nun habe ich eine Käufer gefunden, ebenfalls ein Anwalt. Dieser hat einen Notar beauftragt den Kaufvertragsentwurf zu erstellen und meinte, das die Garage zu der Wohnung gehört. Nun steht in dem Kaufvertragsentwurf drin, dass ich, als Verkäufer angebe, dass zu der Wohnung eine Garage auf dem Hof gehört.

Nun meine Fragen

  1. Ist das richtig so?
  2. Wenn wir das so lassen, inwiefern würde ich mich nach einem Verkauf angreifbar machen, was würde mir womöglich drohen? Wäre der Käufer in der Position, wenn ihm die Wohnung irgendwann nicht mehr zusagt, dass der Kaufvertrag dann nichtig ist und eine Rückabwicklung oder Schadensersatzansprüche drohen?

Vielen Dank Gruß Stefan Heinz

Immobilien
Wohnungskauf ohne abgeschlossene Teilungserklärung.

Folgende Problematik:

Wir wohnen in einem 3 Parteien Haus. Es ist als ganzes im Grundbuch eingetragen. Nun wollen die Besitzer das Haus verkaufen, aber eben so wie es da steht. Im Ganzen praktisch. Jetzt haben wir und noch eine Partei im Haus gedacht gut, wir kaufen es. Die eine Familie ihre Wohnung und die dritte im Haus, und wir unsere eben. Soweit so gut. Natürlich wollen auch andere das Haus kaufen und uns läuft die Zeit weg weil wir aus Kulanz vom (noch) Vermieter ein besseres Angebot haben das Haus zu kaufen wie der Preis der vom Makler von den anderen potenziellen Käufern verlangt wird.Allerdings ist es auch so, daß wenn ein potenzieller Käufer den jetzigen Besitzern das bietet was sie auch haben wollen, dann sind wir aus dem Rennen! Jetzt geht es um die Teilungserklärung. (Eine sogenannte Bruchteilserklärung kommt nicht in Frage) Was uns Sorge macht ist die lange Dauer der Teilungserklärung! Die Frage die sich jetzt stellt ist ob es eine Ausnahme/Regel/Klausel/wie auch immer gibt, so eine Art -ich weiss nicht wie ich es sagen soll- mit der man zur Bank gehen kann bzgl. des Darlehns das besagt schaut mal her wir wollen die Wohnung kaufen, die Teilungserklärung ist im vollen Gange ! Irgend eine Art Vorvertrag quasi der bestätigt daß alles seinen geregelten Weg geht. Damit wir schon so zur Bank gehen können ohne die abgeschlossene Teilungserklärung! Ich kann doch nicht zur Bank gehen (Vollfinanzierung) und denen sagen: ich will ein drittel von einem Haus kaufen, oder? Und da ist noch die Eigentumsvormerkung, würde diese einer Bank reichen? Ich hoffe ich konnte die Lage so gut wie möglich erklären. Ich wäre sehr froh wenn ich diesbezüglich Informationen bekommen könnte. Falls etwas nicht klar ist wie ich es beschrieben habe, bitte nachhaken ! Vielen Dank im Vorraus schon mal für eventuelle Antworten!

Bitte keine Antworten <>, das machen wir auch schon, der Termin dauert noch!

Finanzierung, Grundbuch, Recht, Zivilrecht, BGB

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