Jura, Psychologie oder lieber Medizin?

Ich studiere momentan in den USA Psychologie im 2. Semester. Ich bin 25 und habe davor mein Abi zwei Jahre nachgeholt und in der Schweiz gearbeitet, um mir das Studium im Ausland zu finanzieren. Bis jetzt habe ich ungefähr 10.000 Euro in das Studium investiert. Über die Semesterferien wollte ich Praktika machen, im HR oder Marketing und habe überhaupt keine Stelle in Europa gefunden. Mir ist dann auch relativ schnell aufgefallen, dass ich an den Stellen, die für Psychologie ausgeschrieben sind, überhaupt kein grosses Interesse habe, obwohl das Fach selber mir sehr liegt. JEdoch ist mir klar geworden, dass ich weder Therapeutin werden möchte, noch dass ich die nötigen Skills/Erfahrungen für ein Praktikum im HR oder Marketing besitze. Ich wusste nicht, dass es so hart sein wird alleine schon ein Praktikum zu finden. Mir machen die beruflichen Aussichten etwas Angst, da ich nur einen Bachelor in Psychologie geplant hatte, vor allem jetzt in Amerika mit Rezession und Corona.

Ich hatte mich jetzt vorsichtshalber für Medizin im Ausland in Europa beworben und für Jura in Deutschland. Meine Mutter ist selber Ärztin und ich sehe wie gut es ihr momentan geht. Jedoch arbeitet sie in der Schweiz und ich weiss aus früheren Zeiten, dass sie als Assistenzärztin in Deutschland nicht sooo gut bezahlt wurde und auch die Arbeitsverhältnisse sehr stressig waren. Es ist wahrscheinlich ein Studium wo man am Ende hin dann sicher eine hohe Zufriedenheit hat und das harte Studium sich gelohnt hat. Ich könnte mir Medizin sehr gut vorstellen, da ich Naturwissenschaften liebe und auch gute Menschenkenntnisse habe. Da ich mich ja auch für Psychologie interessiere, hatte ich an Psychiatrie gedacht. Der Studienplatz ist mir sicher und ich müsste dann in zwei Wochen anfangen. 

Jura hatte ich immer im Kopf, da es einfach etwas Grundsolides ist und es mir gefällt, dass das Studium logisches Denken fördert. Ich schreibe extrem gerne und lese auch gerne lange Texte. Zudem mag ich es in Beraterpositionen zu sein. Vielleicht ist es etwas unrealistisch von mir so zu denken, aber man muss seine Klienten ja auch gut beraten können und emphatisch sein. Ich kann mir sehr gut vorstellen im Büro zu arbeiten.

Allgemein möchte ich etwas studieren was sinnvoll ist, was mir finanzielle Sicherheit bringt und wo ich weiss, dass ich eventuell auch mal ins Ausland gehen könnte. Da ich aber schon 25 bin muss ich jetzt mal langsam mich entscheiden. Ich habe zwar schon Arbeitserfahrung gesammelt, aber eben noch kein Abschluss. Meine Mutter sagt mir immer, dass es in der Medizin egal ist, wie alt man ist, würdet ihr dem zustimmen? Und was ist mit Jura, wäre ich da mit 32 nicht schon zu alt? 

Vielleicht habt ihr ja irgendeinen Rat für mich oder Erfahrungen in diesen Studiengängen, die ihr teilen wollt! Ich würde mich sehr freuen!

Studium, Jura, Medizin, Psychologie
Verlustvortrag bei Masterstudium nicht anerkannt. Konsekutiver Master = Teil der Erstausbildung?

Hallo liebe Community,

ich habe im vergangenen Jahr, nach Ende meines Studiums (Lehramt Bachelor und Master), einen Verlustvortrag für die Jahre 2012 - 2018 eingereicht. In den entsprechenden Steuerbescheiden heißt es hierzu: "Dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können, verstößt nicht gegen das Grundgesetz, wie das Karlsruher Gericht mitteilte (Beschluss vom 19.11.2019 Az. 2 BvL 22/14 bis 2 BvL 27/14).

Soweit so klar! In den Bescheiden wurde darüber hinaus aber noch erwähnt, dass ich der Aufforderung, Unterlagen einzureichen und Fragen zu beantworten, nicht nachgekommen sei. Also erhob ich Einspruch gegen die Einkommenssteuerbescheide (Ende 2015 - Anfang 2018), um wenigstens das Masterstudium steuerlich geltend machen zu können. Außerdem bezog ich Stellung zu den folgenden Anfragen:

  • Nachweise für die Aufnahme des Bachelor-/Masterstudiums (z.B. Immatrikulationsbescheinigung)
  • Nachweise der jeweiligen Studiengebühren 2012 - 2018
  • Glaubhaftmachung der Anzahl der Tage, an denen die Universität im jeweiligen Jahr aufgesucht wurde, anhand geeigneter Nachweise (z.B. Stundenpläne)
  • Nachweise für die im jeweiligen Jahr geltend gemachten Telefonkosten (z.B. Verträge)

Hierauf folgte ein Schreiben, dass klarstellte, das gemäß § 9 (1) S. 1 EStG Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Einhaltung der Einnahmen seien. Dies gelte gemäß § 9 (6) EStG bei Aufwendungen für das Erststudium nur dann, wenn im Vorfeld bereits ein Erststudium oder eine Erstausbildung stattgefunden habe. Außerdem sei das konsekutive Masterstudium laut Urteil des BFH vom 03.09.2015 - VI R 9/15 Teil der Erstausbildung.

Wie ist eure Meinung hierzu? Ist mein Masterstudium tatsächlich als Teil des Erststudiums zu verstehen und demnach nicht als Werbungskosten, sondern lediglich als Sonderausgaben abziehbar?

Ich wäre über jeden Tipp/ für jede Hilfe dankbar! Das entsprechende Schreiben vom Finanzamt kann nachfolgend eingesehen werden.

Seite 1: https://www.bildhost.com/images/2020/05/12/Schreiben_FA_Seite1.jpg

Seite 2: https://www.bildhost.com/images/2020/05/12/Schreiben_FA_Seite2.jpg

Beste Grüße
kewaba_1990

Studium, Finanzamt, Steuererklärung, Verlustvortrag
Bekomme nirgendwo finanzielle Hilfe. Was tun?

Ich bin 27, Studentin (1. Studium, keine vorrausgegangene Ausbildung) an einer Hochschule und leider schon im 14. Semester. Nicht weil ich zu dumm bin, sonder da ich auf Grund vieler privater Verluste und Vorkommnisse und meiner zusätzlichen psychischen Erkrankung oft aussetzen musste.

Ich wohne seit ungefähr einem Jahr nun endlich alleine.

BAföG bekomme ich ja schon seit Längerem nicht mehr. Den KFW-Kredit wollte ich nicht auch noch zusätzlich annehmen, diesen gibt es jetzt sowieso nicht mehr. Ab dem 10. Semster ist Schluss damit.

Das Arbeitsamt meinte es kann mich nicht unterstützen, Antrag wurde abgelehnt.

Anfangs hat mich meine Mutter finanziell ein wenig unterstützt und die Miete gezahlt, den Rest konnte ich mit der Halbwaisenrente begleichen. Diese ist nun seit März gestrichen, da ich 27 geworden bin.

Seitdem musste meine Mutter mich noch mehr unterstützen, wozu sie kaum in der Lage ist (Ich danke ihr dafür!). Zusätzlich hab ich noch einen 450 EUR Job , der nun aber auch Geschichte ist. Der Vertrag läuft diesen Monat aus und ich will ihn auch nicht verlängern, da ich im Januar meine letzte Prüfung habe und es psychisch ansonsten nicht hinbekomme mit dem Lernen. Ich habe auch nebenbei viele Therapien usw. Wenn ich arbeiten könnte nebenbei würde ich es ja machen.

Das Wohnamt hat mir sage und schreibe einen zweistelligen Betrag gezahlt für 2 Monate, da meine Mutter mich die ganze Zeit unterstützt und sie dann nicht mehr zahlen..

Meine Mutter kann dies aber nicht weiterhin machen und ich will es auch nicht.

Gibt es noch andere Möglichkeiten oder war jmd schon mal in einer ähnlichen Situation?

LG

Studium, Geld, Finanzierung, jobcenter, Wohngeld
450 Euro Minijob + wissenschaftliche Hilfskraft?

Servus zusammen,

zurzeit studiere ich noch und übe seit knapp 2 Monaten einen 450 Euro Minijob nebenher aus. Nun habe ich am Dienstag ein Bewerbungsgespräch für eine Stelle als wissenschaftliche Hilfskraft an der Uni und wollte mich vorher mal informieren, wie das mit zwei Nebenjobs läuft. Google hat dazu teils widersprüchliche Aussagen geliefert.

Bei meinem derzeitigen Minijob verdiene ich so gut wie immer weniger als 450 Euro (meistens ca. 250-350 Euro), weil manche Schichten aufgrund Lieferprobleme ausfallen müssen. Als wissenschaftliche Hilfskraft würde ich voraussichtlich 250 Euro im Monat verdienen. Wenn ich beide Jobs behalten würde, wäre ich somit über die 450 Grenze.

1. Meine Frage ist jetzt, was sich Steuer- und abgabenmäßig ändern würde und ob es sich dann überhaupt lohnt, beide Jobs auszuüben? Wie hoch wären die neuen Abgaben oder muss ich weiterhin keine Steuern zahlen, da ich unter den Freibetrag kommen werde? Was kommen darüber hinaus noch für sonstige Abgaben in Frage?

2. Ich habe gelesen, dass die Arbeitgeber durch den zweiten Nebenjob einen Nachteil haben, da sie höhere Steuern zahlen müssen. Es wurde vorgeschlagen, den Lohn für einen Job auf 451 Euro zu setzen, um sich dadurch einen Steuervorteil zu erhaschen. Leider komme ich bei beiden Jobs (jeweils) nicht auf die 450 Euro. Bin ich am Dienstag verpflichtet, von mir selber aus zu erzählen, dass ich zurzeit noch einen weiteren Nebenjob ausübe (auf Nachfrage seitens des Arbeitgeber werde ich dann natürlich nicht lügen)? Auf der einen Seite möchte ich nur ungern einen Nachteil im Bewerberpool haben, weil ich für den Arbeitgeber dann "teuerer" wäre, auf der anderen Seite werde ich jetzt natürlich nicht vorher meinen derzeitigen Minijob kündigen ohne Feedback von dem Bewerbungsgespräch zu haben.

Zur Info noch: Trotz des niedrigeren Gehalt bei dem Job an der Uni würde ich diesen aufgrund der Erfahrung vorziehen und zur Not meinen jetzigen kündigen, falls Punkt 2. wirklich ein Problem für den Arbeitgeber darstellen sollte. Ich bin 25 und in der studentischen Krankenversicherung der Barmer GEK selbst versichert. Ebenso bin ich noch in der Probezeit meines jetzigen Jobs mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen.

Danke für eure Hilfe!

Studium, Minijob, nebenjob, Steuern
Kann Semesterbeitrag bei Steuer berücksichtigt werden?

Also bei uns an der Uni(ja, richtige staatliche universität. keine fachochschule, Walldorfverein oder sonstiger Unsinn, der sich hochschule nennt)

sind alle 6 Monate ein Semesterbeitrag von 200+ Euro zu zahlen.

Darin erhalten ist Uni-spezifischer kram wie Studierendenausschuss und Co., als auch ein Semester Bus und Zug ticket (das für sich allein genommen rund 125 Euro kostet und eben logischerweise 6 monate gilt)

Ist es möglich dieses Semesterticket (oder zumindest den Zug/Busticket teil davon) als Werbungskosten oder so zu berücksichtigen?

habe von der Steuererklärung her nur den Mantelbogen sowie die Alage KAP auszufüllen.

Wo würde ich diese Semestergebühren als Werbungskosten eintragen in der Steuererklärung?

auf dem mantelbogen irgendwo? in der anlage KAP?

oder auf ner ganz anderen Anlage?

Und wie ist das, vorausgesetzt es ist anrechenbar, geht das auch rückwirkend?

Bin nämlich gerade am machen der Steuererklärung für 2014-2017.

und hatte grob gesagt 2014-2016 nur zu versteuerndes Einkommen von max. 150 Euro (also weit untr Freibetrag).

erst 2017 werde ich ziemlich hohes Einkommen haben (um die 12k ) was zu versteuern ist.

kann ich dann die semestergebühren von 2014 bis einschließlich 2017 irgendwie so in den steuererklärungen jeweils angeben dass diese alle auf 2017 angerechnet werden?

da ich in 2017 das erste mal so viel einkommen hatte, dass ich tatsächlich auch steuern zahlen muss?

weil wären so gerechnet um die 2000 Euro in den 4 jahren, die sich da an semesterbeitrag angesammelt haben.

wenn ich die gegen meine hohen einnahmen in 2017 gegenrechnen könnte, wäre das shcon recht gut.

Ginge das?

Und wenn ja, wo müsste ich da was in der steuererklärung angeben?

bzw. generell wo werden die Studienkosten als Werbungskosten eingetragen in der steuererklärung?

Studium, Steuererklärung, Studienkosten
Umfangreiche Nachforderungen des Finanzamt: Was ist unverhältnismäßig - was ist legitim?

Hallo Forum,

ich habe meine Steuererklärungen für 3 aufeinanderfolgende Jahre zusammen abgegeben und nun umfangreiche Nachforderungen erhalten, die mir unverhältnismäßig erscheinen. Zudem muss dazu gesagt werden, dass die Nachforderung nicht auf einzelne Steuerjahre bezogen ist, sondern der gesamte Zeitraum also alle Steuerjahre angesprochen werden.

1. Fahrtkosten zur Universität, den Nebenjobs, Bewerbungsgesprächen

Forderung: Welches Verkehrsmittel haben sie benutzt? Weisen Sie die Laufleistung nach; der Nachweis der tatsächlichen Kilometerlaufleistung kann durch Fahrzeugkauf- oder Verkauf-Belege, TÜV und Reparaturbelege nachgewiesen werden.

Ich habe verschiedene Fahrzeuge, hauptsächlich mein eigenes Fahrzeug, sowie von meinen Eltern und der Freundin genutzt. Muss ich von meinem eigenen Fahrzeugen die Laufleistung nachweisen? Darf die Laufleistung überhaupt von anderen Personen abgefragt werden? Manchmal bin ich auch Zug oder über die Mitfahrzentrale gefahren, wie erfolgt der Nachweis?

2. Nachweis aller Flugkosten und der Pflicht einer Auslandsexkursion

Hier habe ich bereits das Modulhandbuch, das Visum und die Exkursionsbeschreibung eingereicht. Wie soll ich sonst die Pflicht der Exkursion nachweisen? Ich habe keine Rechnungen der Flüge mehr, wie kann ich diese auch nachweisen? Muss man diese bei der Fluggesellschaft anfragen oder kann das Finanzamt zumindest von einer Pauschale ausgehen, wenn keine Originalrechnungen mehr verfügbar sind?

3. Angaben zur Art und zum Umfang der Unterkunft und der Verpflegung in Indonesien

Hier habe ich in einer Excel-Tabelle anhand der „Steuer-Pauschalen für die Reisekostenabrechnung“ für das jeweilige Jahr die Übernachtungs- und Verpflegungskosten aufgeführt. Dafür ist doch eine/diese Pauschale da? Was soll ich denn hier ausführen? In Indonesien gab es keine Quittung für Unterkunft und das Essen auf der Straße schon gar nicht...

4. Tätigkeiten der Nebenjobs

Hier wird es spannend. Beschreiben Sie bitte die Tätigkeiten der Nebenjobs ist die Aufforderung seitens des Amts. Aus welchem Grund will das Finanzamt hier überhaupt eine Information? Was soll ich dort beschreiben, das Finanzamt sieht doch anhand der Lohnsteuerabrechnung, dass ich dort beschäftigt war. Was steckt dahinter, ist das legitim?

5. Nachweis der Studiengebühren und der Telefonkosten

Ich habe bereits die Immatrikulationsbescheinigungen aller Semester und die Kontoabgänge der Studiengebühren von meinem Konto eingereicht. Was fehlt hier?

6. Nachweis der Kosten für Arbeitsmittel und Fachliteratur

Der Gesetzgeber sieht keine Pauschalen vor ist die gewählte Formulierung. Das ist ja richtig, also muss tatsächlich jede Rechnung für Bleistift und Textmarker eingereicht werden? Für ein Studium fallen doch diese Dinge an? Zudem habe ich nicht den Höchstsatz der Pauschale gewählt.

Vielen Dank für mögliche Antworten!

Viele Grüße

Studium, Finanzamt, Steuererklärung, Steuern
Als Werkstudent familienversichert bis zu welchem Einkommen?

Hallo,

wenn ich als Studentin nebenbei auf 450€ Basis arbeite, bin ich ja eigentlich Minijobberin und Studentin. Ich kann mit einem 450€ Job als Studentin dann weiterhin familienversichert sein.

Wie ist das aber nun, wenn ich offiziell als Werkstudentin beschäftigt bin? Hier gilt auf einmal eine andere Einkommensgrenze, bis zu der ich familienversichert bleiben kann. Hier darf ich jetzt nur 425€ verdienen, sonst müsste ich mich selbst krankenversichern.

Hier verstehe ich den Zusammenhang gerade nicht so ganz. Wenn ich offiziell als Werkstundentin eingestellt bin, darf ich weniger verdienen, als wenn ich offiziell als Minijobberin beschäftigt bin, obwohl die Rahmenbedingungen (Studentin, nicht mehr als 20 Stunden die Woche Arbeit) dieselben sind?

Dann hat man ja total den Nachteil, wenn man als Werkstudentin eingestellt ist. Oder zählt man generell nur mit einem Verdienst von über 450€ als Werkstudentin (wöchentlich Arbeitszeit natürlich trotzdem unter 20 Stunden)? Weshalb gilt dann die Grenze vom Verdienst von 425€ für die Familienversicherung bei Werkstudenten? Dann wäre man ja als Werkstudent IMMER verpflichtet, sich selbst zu versichern.

Wie ist das genau mit den Bezeichnungen Werkstudent und Minijobber und wie viel darf ich verdienen, wenn ich als Studentin weiterhin familienversichert bleiben will?

Studium, Student, krankenkasse, Krankenversicherung, Minijob, Versicherung, Werkstudent, Familienversicherung
Verlustvortrag für Zweitstudium trotz geringfügigem Einkommen?

Hallo liebe Leute,

ich habe da mal eine Frage bezüglich Einkommenssteuer/Steuererklärung.

Leider kenne ich mich mit dem Thema Steuern nicht so gut aus. Aus diesem Grund lasse ich meine Steuer seit letztem Jahr von einer Steuerberaterin machen.

Ich habe bis Ende 2013 studiert (Master) und seit Dez. 2014 mein erstes „richtiges“ Einkommen erwirtschaftet. Nun ist mir kürzlich der Begriff Verlustvortrag im Zusammenhang mit Studium zu Ohren gekommen, worüber ich mich im Internet ein wenig informiert habe. Da ich aber wie gesagt, bei steuerlichen Dingen nicht so bewandert bin, habe ich meine Steuerberaterin auf dieses Thema angesprochen.

Auf meine Frage, ob das für mich auch in Frage käme, auch rückwirkend noch, zumindest für mein Masterstudium, verneinte mir meine Steuerberaterin dieses, da ich in den Jahren 2012 und 2013 jeweils ein geringfügiges Einkommen durch einen Tutorjob erwirtschaftet habe. Dabei handelte es sich in beiden Jahren um wenige hundert Euro per anno.

Nach meinem Verständnis kommt es ja weniger darauf an, ob ich in den Studienjahren etwas verdient habe, sondern, ob ich mehr Werbungskosten, als Einnahmen hatte und mir damit ein Verlust entstanden ist. Oder sehe ich das falsch?

Meine Steuerberaterin sagte mir jedenfalls, dass ich keinen einzigen Cent an Einkommen hätte erwirtschaften dürfen, um einen Antrag auf Verlustvortrag stellen zu können. Da ich auch in der Zeit keine Lohnsteuer gezahlt habe, würde sich Ihrer Ansicht nach eine Steuererklärung für diese Jahre nicht lohnen.

Ich bin nicht vom Fach und kann das schlecht beurteilen, aber ich denke, Sie hat mich in dieser Sache nicht richtig beraten. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Verlustvortrag hinfällig ist, weil ich in einem Jahr 250 EUR Einkommen hatte. Gibt es denn überhaupt Studenten, die sich nicht den ein oder anderen Euro neben dem Studium verdienen? Dann würde ein Verlustvortrag ja für Studenten so gut wie nie in Frage kommen.

Kurzum, ist hier jemand, der sich damit auskennt und mir erklären kann, wie meine Steuerberaterin zu diesem Ergebnis kommt? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen FrauElse

Studium, Steuererklärung, Steuern, Verlustvortrag
Privatversichert mit Elternteil - zählt das als Familienversicherung?

Ich bin mit meiner Mutter (Beamtin) privatversichert. Habe jetzt einen Werkstudentenjob angetreten (verdiene über 450€ monatl.) und nach meiner Recherche und der Absprache mit der KV kann ich weiter so versichert bleiben. Zum Beginn meiner Tätigkeiten wurde ich gefragt wie ich versichert bin und meinte eben bei der Privaten über die Familienversicherung. Mir wurde mitgeteilt, dass ich da nicht drin bleiben kann, habe dann nochmal nachgehakt und meinte ich hätte mich schon informiert und dann hieß es sie kümmert sich drum. Jetzt stand auf meiner ersten Abrechnung drauf bei Krankenkasse "TK", woraufhin ich erneut anrief und meinte da steht die falsche Versicherung mit der Antwort ich dürfte nicht in der Familienversicherung bleiben. Jetzt bekomme ich meine Abrechnung für März und habe 200 € Abzüge für eine "Vorschusstilgung" darauf stehen. Meiner Vermutung nach ist das aufgrund der Krankenkassensache, weil ich da jetzt einfach bei der TK angemeldet wurde.

Jetzt meine Frage kann ich auch einfach sagen ich selbst sei bei der ARAG versichert, ohne die Familienversicherung zu erwähnen, in der ich offensichtlich ja nicht sein darf als Werkstudend? Oder zählt eine private Mitversicherung überhaupt als Familienversicherung?

Vielen Dank schon im Voraus für die Auskunft und ich hoffe ich habe mein Problem verständlich darstellen können.

Schönene Abend noch :)

Studium, krankenkasse, PKV, private krankenversicherung, Werkstudent, Familienversicherung
Bafög Student + Job bis 600 Euro?

Erstmal Hallo zusammen,

Ich stelle mich mal kurz vor mein Name ist Thorsten ich bin 27 Jahre alt und arbeite zur Zeit in chemischen Dienstleistungsunternehmen im Chemiepark ehemals Bayerwerk Leverkusen. Ich habe keine Kinder und habe mich nach 4 Jahre Geselle dazu entschieden noch mal studieren zu gehen. Ich bekomme 735 € elternunabhängiges Bafög während des Studiums und würde diese gerne mit 450 € aufstocken. Mein Unternehmen ist gewillt mich diesbezüglich zo unterstützen. Arbeitsrechtlich darf mein Arbeitgeber mir kein Studentenjob bzw geringfügige Beschäftigung für 450 € anbieten und weil ich 4 Jahre bei der Firma beschäftigt bin(befristet).

Im Endeffekt möchte ich im Monat ca 1180 € zur Verfügung haben und bestehen aus Bafög und Nebenjob. 8 Wochenstunden bzw. 32 Monatsstunden wären für mich möglich.

Die Frage ist wie kann mich mein Arbeitgeber beschäftigen und dass ich bei der Verrechnung mit dem BAföG im Endeffekt mit weniger Geld dastehe?

Bei einem Verdienst von 450 € sprich 5400 € im Jahr bekomme ich volles Bafög und habe keine Sozialabgaben. Wenn ich jetzt mehr als 450 € verdiene sprich zB 600€ habe ich doch auch Sozialabgaben und diese werden meines Wissens nach beim Bafög nicht berücksichtigt. So dass 600 € Bruttolohn beim BAföG verrechnet werden. Und dann das verrechnete Bafög und mein Nettoeinkommen vom Nebenjob unter diesen 1180 € liegen.

Ich gehe ab dem 1.3 studieren und habe es Mitte Dezember 2016 in der Firma angesprochen. Heute habe ich die Mitteilung bekommen dass es Probleme gibt also ist es ist sehr dringend.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen Entschuldigung für eine gegebenenfalls schlechte Grammatik ich habe aufgrund der Dringlichkeit die Sprachfunktion genutzt.

Erstmal danke schön und beste Grüße Thorsten

Studium, arbeitsrecht, BAföG

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