Hallo, habe ich weiterhin Anspruch auf Steuerklasse 2, obwohl mein 23-jähriger Sohn ohne abgeschlossene Ausbildung in Vollzeit berufstätig ist?

ich lebe mit meinem 23 jährigen Sohn und ohne weiteren volljährigen in einem Haushalt zusammen. Früher war der Anspruch auf Kindergeld, mit einem jährlichen Einkommen von über 8004 Euro erloschen,damit auch der Anspruch für mich auf Steuerklasse 2. Mir wurde heute folgendes mitgeteilt : Nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 gilt der Anspruch auf Kindergeld auch für Kinder bis 25 Jahren, selbst wenn sie in Vollzeit arbeiten, solange sie keine Erstausbildung abgeschlossen haben. Das heißt selbst mit einem monatlichen Einkommen von mehreren Tausend Euro (die er nicht verdient!) besteht für meinen Sohn, bis 25, ein Anspruch auf Kindergeld und für mich der Anspruch auf Steuerklasse 2-solange er nachweist, dass er bemüht ist einen Ausbildungsplatz zu finden und seine Arbeit beendet, sobald sich ihm ein Ausbildungsplatz bietet. Da ich mein chronisch krankes Kind alleine, ohne Unterhalt und irgendwelche Ansprüche auf Unterstützung bis heute alleine durch gebracht habe, kann ich dass Glück kaum fassen noch 2 Jahre den Vorzug der Steuerklasse 2 genießen zu dürfen und ihn unter diesen Voraussetzungen einfacher bei der Ausbildungssuche unterstützen kann. Er hat in der 10 ten Hauptschulklasse seinen Realschulabschluss gemacht und aufgrund der Erkrankung die BBS (Fachbereich Büro) nie abschließen können. Das führte dazu,dass er bis heute keine Chance bekommen hat, eine Ausbildung ( ca. 400 Bewerbungen als Bürokaufmann,Lagerist,Verkäufer..!) beginnen zu können. Ich bin Kummer gewöhnt und möchte verhindern, dass mir das Finanzamt diesen Vorteil im nachhinein aberkennt und ich Steuern nachzahlen muss, deswegen suche ich den Haken.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei volljährigen Kindern, älteres Kind in Ausbildung

Hallo! Ich bin alleinerziehend, beide Kinder sind volljährig. Für meinen Sohn (demnächst Student) erhalte ich durchgehend Kindergeld. Meine Tochter ist in der Ausbildung und wohnt nicht mehr bei mir (Hebammenschülerin). Für sie habe ich 2011 kein Kindergeld bekommen, da sie die Einkommensgrenze von 8.004€ überschritten hat. 2012 bekomme ich wieder Kindergeld, da diese Einkommensgrenze für die Erstausbildung wegfällt. "Unglücklicherweise" hat meine Tochter noch einen 2. Wohnsitz bei mir. Bei Abgabe meiner Lohnsteuererklärung wurde mir jetzt gesagt, dass ich deshalb in 2011 nicht mehr in die Steuerklasse 2, sondern in Steuerklasse 1 falle, mir der Entlastungsbetrag also nicht zusteht. Durch den Zweitwohnsitz meiner Tochter lebe ich offensichtlich in Haushaltsgemeinschaft mit einer erwerbstätigen volljährigen Person und es wird eine gemeinsame Haushaltsführung / gemeinsames Wirtschaften unterstellt. In Wahrheit ist das Ausbildungsgehalt meiner Tochter natürlich so gering, dass SIE immer wieder noch finanzielle Unterstützung von mir braucht. Außerdem ist sie nur ca 1x monatlich am WE hier, es gibt also definitiv keine gemeinsame Haushaltsführung. Bin ziemlich sauer und entsetzt über die Lage und würde gerne wissen, ob sich jemand auskennt und ob ich gegen die Aberkennung der Lohnsteuerklasse vorgehen kann. Falls es wichtig ist: Ich lebe in Baden-Württemberg

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