Wohnen in Neuseeland, arbeiten in Deutschland, was ist besser als Freiberufler oder Angestellter behandelt zu werden?

Ich habe evtl. die Moeglichkeit Arbeit fuer eine deutsche Firma von Neuseeland aus zu verrichten. Neuseeland und Deutschland haben ein DBA. Ich habe nicht vor in absehbarer Zeit nach Deutschland zu ziehen und lebe hier schon seit einigen Jahren, habe also meinen staendigen Wohnsitz in Neuseeland, bin aber Deutsche Staatsangehoerige. Nun habe ich ein paar Fragen:

  • Werden mir in diesem Fall Deutschland Steuern automatisch abgezogen?
  • Wenn ja, kann ich etwas dagegen tun (z.B. ein Formular ausfuellen)?
  • Wenn ja, und ich kann nichts dagegen tun (s.o.), wie hoch sind die zu zahlenden Steuern und muss/kann ich in D eine Steuererklaerung abgeben?
  • Gibt es einen stuerlichen Unterschied, wenn ich als Freiberufler oder Angestellter arbeite und was ist sinnvoller, wenn ein Unterschied besteht?
  • Macht es evtl. Sinn eine Firma aus steuerlichen Gruenden in D zu gruenden statt als Freiberufler oder Angestellter zu arbeiten?

Vielleicht kann mir jemand in einfachem Deutsch einen kurzen Rat geben, denn ich habe im Internet recherchiert und da war von Abgeltungswirkung, Veranlagung etc. die Rede und das sagt mir leider ueberhaupt nichts.

Es waere gut, wenn auch kurz angemerkt wuerde, ob die Loesung/en fuer meinen Arbeitgeben auch gut ist oder nicht, denn ich moechte, dass eine Win-Win Regelung gibt, um eine Entscheidung zu treffen.

Vielen herzlichen Dank im Voraus.

Ausland, Freiberufler, Steuern, Angestellte
Kapitalertragssteuer für Aktien von Steuerausländern bei Rückzug: Verlusttopf und Kaufzeitpunkt

Ich habe derzeit ein Depot bei einer deutschen Bank und werde aufgrund meines Wohnsitzes als Steuerauslaender (nicht EU-Land) gefuehrt.

Meines Wissens wird von meiner deutschen Bank kein Verlusttopf fuer mich gefuehrt und ich muss derzeit keine Kapitalertragssteuer bei Verkauf von Aktien in Deutschland abfuehren.

Meine Aktien habe ich durchweg nach 2009 und waehrend meinem Aufenthalt im Ausland erworben. Einige Werte haben sich postiv entwickelt, andere eben nicht (wie das halt so ist...)

Meine Frage bezieht sich nun auf einen Rueckzug nach Deutschland.

Angenommen ich wuerde am 1. April 2014 nach Deutschland zurueckziehen und diese Wohnsitzaenderung der Bank melden. Wie werden dann Gewinne und Verluste aus Wertpapierverkaeufen im Jahr 2014 behandelt?

Muss ich Kapitalertragssteuer auf den kompletten Kursgewinn bei der Veraeusserung zahlen, oder nur auf den Gewinn seit Jahresanfang 2014 (oder Zeitpunkt des Umzugs, 1.4.)?

Wie sieht das mit Verlusttoepfen aus? Landen die gesamten Kursverluste seit erstmaligem Kauf der Werte im Verlusttopf, oder nur Verluste die seit Jahresanfang/Umzugszeitpunkt angefallen sind?

Empfiehlt es sich in so einer Situation Aktien die stark gestiegen sind noch 2013 zu verkaufen (und dann gleich wieder neuzuerwerben) und Aktien die gefallen sind bis 2014 zu behalten um Verluste anrechenn zu koennen?

Aktien, Kapitalertragssteuer
Pflichtpraktikum in der Schweiz, Quellensteuer / Steuerausländer

Hi

ich werde nächste Woche in Schaffhausen/Schweiz für fünfeinhalb Monate ein Auslandspraktikum absolvieren. Einen Mietvertrag habe ich ebenfalls in Schaffhausen. Eingeschrieben bin ich während der ganzen Zeit in einer deutschen Hochschule. Verdienen werde ich 2500 CHF brutto pro monat, das sind umgerechnet ca 2070 euro. Damit werde ich wohl in diesem Jahr zum ersten mal den deutschen Steuerfreibetrag von 8004 Euro überschreiten. Bislang habe ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung und musste noch nie eine Steuererkläung schreiben.

Jetzt ist die Frage, wie ich das steuerlich am besten mache. Ab 183 Tagen im Ausland wird man zum Steuerausländer. Lohnt sich das für mich? Mit den fünfeinhalb Monaten bin ich nur bei 170 Tagen, aber ich könnte im Anschluss an das Praktikum den Mietvertrag in der Schweiz noch um zwei oder drei Wochen verlängern um die 183 Tage zu überschreiten, es sind dann eh Semesterferien.

Ich habe also verschiedene Möglichkeiten:

1) Erstwohnsitz bei den Eltern in Hessen, Zweitwohnsitz in Schaffhausen

Begründung: Ich bin eingeschriebener Student, mein Lebensmittelpunkt ist nach wie vor in Deutschland Folge: Ich bleibe ganz normal Steuerinländer.

2) Erstwohnsitz in Schaffhausen, Zweitwohnsitz bei den Eltern in Hessen

Begründung: Die meiste Zeit verbinge ich in der Schweiz und fahre nur ab und zu nach Deutschland Folge: Ich kann Steuerausländer werden.

3) Erstwohnsitz in Schaffhausen

Begründung: Die meiste Zeit verbinge ich in der Schweiz. Nach dem Praktkum will ich in Konstantz meinen Master machen und werde nicht wieder zu meinen Eltern zurückziehen. Folge: Ich kann Steuerausländer werden.

Welche Variante ratet ihr mir? Könnt ihr mir genau erklären was ich bei mehr als 183 Tagen im Kanton Schaffhausen an Steuern zahlen muss (ich blicke da nicht durch) und wie dann ein Wechsel zurück nach Deutschland funktioniert. Vielen Dank Vielen Dank

Schweiz, Wohnsitz, Quellensteuer

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