Inkassobüro rückt Vollstreckungstitel nicht raus - Rechtsanwalt eingeschaltet - 2 Fragen dazu

Hallo,

es geht um Folgendes:

Ich hatte Schulden bei einem Inkassobüro. Diese haben auch einen vollstreckbaren Titel. Ich habe die Schulden komplett beglichen, aber nur ein einfaches Erledigungsschreiben erhalten. Den vollstreckbaren Titel bekam ich nicht zurück. Da ich nach § 371 BGB ein Recht auf Rückgabe des Schuldscheins habe, rief ich das Inkassobüro 2 Mal an und beide Male wurde behauptet, die Akten werden geschreddert, sobald ein Fall abgeschlossen ist. Auch der Vollstreckungstitel soll angeblich schon geschreddert worden sein. Da ich das nicht so richtig glaube, alleine schon wegen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach dem HGB, ging ich gestern zu einem Rechtsanwalt. Da ich ALG II-Empfänger bin, für mich zum Glück kostenlos. Der Rechtsanwalt war sofort bereit, mir zu helfen. Schon gestern hat er ein Schreiben an das Inkassobüro verfasst. Leider konnte er es bisher noch nicht abschicken, da ich dummerweise das Aktenzeichen von dem Vollstreckungstitel nicht weiß und ich den Vollstreckungstitel selbst nicht mehr habe. Ich weiß aufgrund eines Schreibens nur das Aktenzeichen aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, aber der stimmt laut Rechtsanwalt nie mit dem Aktenzeichen des Vollstreckungstitels überein. Da ich 2010, als der Vollstreckungstitel erstellt wurde, in Berlin lebte, ist mein Rechtsanwalt erstmal damit beschäftigt, die verschiedenen Amtsgerichte in Berlin anzurufen und sich nach dem Aktenzeichen des Urteils zu erkundigen. Bisher hatte er noch nicht das richtige Gericht angerufen. Ich hoffe, er findet das Aktenzeichen noch heraus. Wie könnte ich das richtige Aktenzeichen herausfinden, wenn ich das Schreiben vom Gericht nicht mehr habe? Denn anscheinend braucht er das für sein Schreiben an das Inkassobüro. Ich hoffe, mein Anspruch auf Herausgabe des Titels scheitert jetzt nicht daran, dass ich das Aktenzeichen von dem Titel nicht habe.

Ich fragte gestern meinen Rechtsanwalt, ob der Fall Aussicht auf Erfolg hat und er meinte: "Ja, auf jeden Fall." Er sagte dann auch: "Wenn ich den Titel im Original nicht bekomme, dann auf jeden Fall ein Schreiben, aus dem hervorgeht, dass die Schuld aus dem Titel erloschen ist mit Unterschrift." Ich hoffe, dass mein Rechtsanwalt weiß, dass eine Unterschrift von dem Inkassobüro nicht ausreichen würde, sondern dass ein Notar dieses Schreiben beglaubigen, also unterschreiben müsste. Als ich ihn dann fragte, ob ich dann mit dem Schreiben auch in beispielsweise 10 Jahren nicht befürchten müsste, erneut mit dem gleichen Titel vollstreckt zu werden, sagte er, dass mir das dann nicht mehr passieren könnte. Als ich ihn fragte, was er machen würde, wenn das Inkassobüro auf sein Schreiben nicht reagiert, sagte er, dass er dann wohl negative Feststellungsklage erheben werde. Das verwunderte mich ein wenig. Müsste er nicht eigentlich Herausgabeklage einreichen anstatt negative Feststellungsklage? Ich hoffe, mein Rechtsanwalt weiß, was er tut, denn ich weiß nicht, was ich sonst machen soll für mein Recht.

Gläubiger, Inkasso, Recht, Rechtsanwalt, Schulden, Vollstreckung, BGB
Schimmel - Vermieter verlangt Beseitigung - Jobcenter

Hallo,

ich habe ein handfestes Problem und das eigentlich schon länger, aber jetzt setzt mich der Vermieter unter Druck.

Vorab, ich bin noch eine Freiberuflerin, die eine Aufstockung vom Jobcenter, sprich Hartz IV bekommt.

Im Bad habe ich eine Lüftung statt eines Fensters. Die Lüftung war eine Weile von Staub zugesetzt und funktionierte deshalb nicht. Der Rolladen in der Küche war eine Weile kaputt und ging nicht mehr hoch. Eine Wohnung mit Lüftung hatte ich vorher nicht, deshalb wusste ich nicht - es mag blöd klingen - dass sich darin ein Filter befindet, der ausgewechselt werden muss, wenn er voll ist. (Vielleicht steht das im Mietvertrag.) Ich hatte über lange Zeit Depressionen, deshalb fiel es mit schwer, bestimmte Dinge zu regeln. So rief ich auch nicht gleich beim Vermieter an und meldete die Mängel.

Es bildete sich in der Küche und im Bad Schimmel. Vor acht Monaten meldete ich das. Ein Techniker kam vorbei und machte Fotos der von Schimmel befallenen Wand- und Deckenstellen. Mit seinem Messgerät konnte er keine Feuchtigkeit in der Wand feststellen. Ich gab an, normal gelüftet und geheizt zu haben. In der kleinen Küche habe ich, da sie direkt neben dem Wohnzimmer liegt und ich mich dort nicht aufhielt, aber so gut wie nie die Heizung angestellt.

Der Techniker sagte die Schimmelbeseitigung zu, ohne dass für mich Kosten entstünden. IM Folgemonat kam der Maler der beauftragten Firma, um die Arbeiten zu planen. Die Deckenplatte im Bad müsse ab, der Heizkörper in der Küche vorab abgenommen werden. Einen Termin mit den Malern hatte ich bereits, ein Termin mit dem Heizungsinstallateur wurde nicht gemacht. Auf meine Nachfrage hin, hieß es, sie müsste eine neue Firma per Ausschriebung suchen, die alles zum Pauschalpreis macht.

Ich wartete seitdem 8 Monate unter Gesundheitsrisiko. Der Techniker war im September nochmal da, nur, um zu telefonieren und festzustellen, dass die Sache "noch läuft".

Nun setzte ich dem Vermieter eine Frist - ansonsten 15% Mietminderung. Nun dreht er den Spieß um und setzt mir eine 10-Tages-Frist.

Ich habe 8 Monate meine Gesundheit riskiert, Schimmelbeseitigung und Kostenübernahme wurden mir mündlich zugesagt. Ich habe auch kein Finanzpolster um eine Firma zu beauftrage!!!! Selbst kann ich die Arbeiten auch nicht machen, bin eine handwerklich nicht versierte Frau.

Der Jobcenter wird das kaum zahlen, oder??? Die Schimmelbeseitigung würde über 1.500 Euro kosten. Umziehen möchte ich erst, wenn ich eine gescheite Wohung gefunden habe und diese selbst finanzieren kann.

Gibt es rechtliche Möglichkeiten????? Was kann ich tun, wenn der Vermieter in 2 Wochen bei mir auf der Matte steht und mich anklagt und mit Drohungen unter Druck setzt?

Wäre toll, wenn mir jemand, der sich beruflich mit der Materie auskennt, hilfreiche Antworten geben könnte!!!

Danke vorab!

MfG, lavande11

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