Artikel stimmt nicht mit der Beschreibung überein (eBay Kleinanzeigen)?

Hallo liebe Community,
ich versuche meinen Vorfall so detailliert wie möglich zu beschreiben.
Und zwar habe ich ein Gerät über ebay Kleinanzeigen gekauft. Es geht dabei um einen "Scuf-Controller" für PS4 und PC. Die Kaufabwicklung lief reibungslos ab. Ich habe dem Verkäufer die 85€ überwiesen und der Controller kam auch sehr schnell bei mir an. Ich packte den Controller aus und war schockiert. Der Verkäufer hat angegeben, dass der Controller kaum genutzt wurde, sich in einem guten Zustand befindet und einwandfrei funktioniert. Doch nichts davon hat gestimmt. Der Controller sah stark gebraucht aus. Die Analogen Sticks sahen auch komplett anders aus als auf den Bildern, wo sie wie neu aussehen. Zudem war der Controller teildefekt. Beide Analogen Sticks funktionieren nur teilweise und die L2-Taste ist sehr locker. Ich war zum Verkäufer auch sehr höflich und habe ihn um einen Rücktausch gebeten. Bei jedem Versuch kam immer die selbe Antwort: in der Beschreibung steht keine Garantie und kein Rücktausch. Ich habe ihm erklärt, dass ich ein Recht auf Rücktausch habe wenn die Beschreibung nicht mit dem Artikel übereinstimmen. Daraufhin sagte er nur er habe den Controller so versendet wie er auch in der Anzeige stand. Ich weiß überhaupt nicht was ich tun soll. Zur Polizei gehen und beraten lassen? Es komplett sein lassen? Wie stehen meine Chancen? Ich bedanke mich im Voraus für jede hilfreiche Antwort! :)

LG Anton

betrug, ebay, Polizei, Recht, Anzeige, ebay Kleinanzeigen
Nachbarschaftsstreit - Ich bin Hartz 4 Empfänger. Muss ich den Anwalt selbst bezahlen?

Hallo alle zusammen.

Folgendes ist passiert: Ich habe vor ca. einer Woche, vom Balkon aus, ein Gespräch meines Nachbarn (unter mir/Erdgeschoss) mit den Nachbarn des Nebenhauses über die Gartenhecke zufällig mit angehört. In dem Gespräch ging es darum, dass meinem Nachbarn eine größere Summe Geldes vom Konto gestohlen wurde, über Paypal. Als meine Nachbarin vom Nebenhaus meinen Nachbarn unter mir fragte, ob Dieser einen Verdacht hätte, wer das gewesen sein könnte, sagte er, "der Computerexperte, der so viel über ebay macht... der über mir". Ich war geschockt und stellte meinen Nachbarn sofort vom Balkon aus zur Rede, wie er solche Dinge behaupten könne und wie er noch zudem dazu käme, bei den Nachbarn solche Verdächtigungen zu äußern, ohne den Funken eines Beweises zu haben, usw. Er wurde dann noch frech und drohte mir, mich zu schlagen wenn er mir unten begegnen würde und er bezeichnete mich als Sozialschmarotzer. (Ich bin seit 3 Jahren Arbeitslos wegen Berufsunfähigkeit). Wir wohnen seit 15 Jahren im gleichen Haus und hatten zuvor nie Probleme. Ich erstattete noch am selben Tag Strafanzeige bei der Polizei wegen Übler Nachrede, Verleumdung, Bedrohung und Beleidigung. Habe ich die Möglichkeit zusätzlich einen Anwalt zu nehmen, um den Herrn zivilrechtlich zu verklagen? Oder müsste ich die Kosten dafür selbst übernehmen?

Danke für Eure Bemühungen

Anwalt, Recht
Wohngemeinschaft - Mitbewohner ausgezogen und weigert die Zahlung, wer haftet?

Guten Tag,

ich wohnte im Jahr 2019 mit 4 weiteren Personen in einer WG. Bis auf eine Person, sind wir alle ausgezogen und die WG ist neu Besetzt. Nun gab es einen Vermieter Wechsel im Jahr 2019 und die Nebenkosten wurden erhöht. Die Erhöhung wurde natürlich gezahlt, jetzt kam aber ein Brief der Verwaltung, dass eine weitere Nachzahlung von ca. 1000 Euro zu leisten sei, insgemsamt wären das am Ende 3000€ Nebenkosten die für das Jahr 2019 gezahlt wurden. Jeder Mitbewohner hatte einen Anhang zum Mietvertrag, der die Unterschrift aller Mitbewohner, plus eine Unterschrift vom Vermieter benötigte. Auch bei Auszug waren alle Unterschriften einzuholen, somit wurde abgesichert, dass jeder einzelne Hauptmieter sei. Die Person, die dort noch wohnt wurde aufgefordert, diese Zahlung nun zu leisten. 1000€ sind natürlich eine menge Geld und sie versucht die Forderung nun von allen zu gleichen Teilen einzufordern. Mit ihr stehe ich noch in gutem Kontakt und bin natürlich bereit diese zu Zahlen, für meinen Teil. Zwei weitere Personen jedoch haben jeglichen Kontakt blockiert, nach versuchter Kontaktaufnahme und verweigern die Zahlung. Die letzte Person ist auch bereit zu Zahlen. Somit bleiben knapp 400,00€ auf denen wir nun sitzen.

Es gibt leider keinerlei Kontaktmöglichkeiten oder Infos zum aktuellen Wohnort.

An wen hat der Vermieter nun den Anspruch, an die "Wohnung" an sich? (Obwohl wir alle Hauptmieter waren) Oder zu gleichen Teilen an alle Personen die zu diesem Zeitpunkt dort gewohnt haben? Liegt es in unserer Verantwortung das Geld zusammenzutreiben oder sind die Einzelpersonen raus, sobald deren Teil gezahlt ist?

Wie sollte das weitere vorgehen sein?

Vielen Dank für jeden Tipp!

Haftung, Recht
Deutsche Bahn 60+7€ Mahngebühr?

Servus liebe Leute. Wie der Titel schon impliziert, wurde ich vor Kurzem beim Schwarzfahren erwischt (Flixbus hatte Verspätung und ich dadurch keine Zeit mehr mir ein Ticket zu lösen)

Nun wurde ich also erwischt. Der "Kontrolleur", der übrigens Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes war und kein klassischer Kontrolleur, nahm meine Daten, via meines Ausweises, usw. auf. Da ich 1 Station vor meinem Ausstiegsbahnhof erwischt wurde, meinte ich zum "Kontrolleur", dass ich jetzt aussteigen müsse. Er erwiderte, dass ich noch weiter mitfahren müsse, damit er irgendwas noch fertig machen kann (was genau konnte er mir übrigens nicht sagen und meinen Perso gab er mir zu dem Zeitpunkt auch schon wieder zurück) und wenn ich aussteigen sollte, dass Mahngebühren anfallen. Auf Nachfrage meinerseits, wie hoch diese denn ausfallen, konnte der "Kontrolleur" mir leider keine Auskunft geben, da er schlicht keine Ahnung hatte.

Also stieg ich aus, da ich dachte, dass diese ja eh nicht so hoch ausfallen können, auch wenn man sich die dazu vorliegende Rechtslage anschaut.

Nun kam nach 3 Wochen der Brief der neben den 60€ zusätzlich 7€ Mahngebühr vorsieht. Wie gesagt, ist dass der erste Brief, den ich zu dem Vorfall bekommen habe.

Der Wortlaut des Brief lautet übrigens:

"Leider haben Sie es bisher versäumt, den noch zu zahlenden Betrag vollständig zu begleichen..." und das kann ja unmöglich sein.

Danke schon mal für eure Antworten!

Bahn, Recht, Deutsche Bahn
Keine Gesetze gegen kriminelle/korrupte WEG-Verwalter!?

Ich habe 2012 eine Eigentumswohnung in Berlin gekauft und bin seit dem immer wieder geschockt wie Gesetze in Deutschland den "kleinen Mann" unterjochen/bestrafen und Kriminelle durch Luecken und "Gummipesetze" schuetzen. Waerend, zum Beispiel, in den USA der Staat Eigentuemer gratis schuetzt und das WEG Gesetz genau beschreibt und definiert ist, kann man in Deutschland fast alles komplett umgehen, es sei denn, man hat Nerven, Zeit und Geld ohne Grenzen fuer Anwaelte und Gerichte.

Einer der 13 Eigentuemer in unserer WEG hat mit Luegen, Faelschungen und Bestechungen seinen Freund,MSB, als unseren Verwalter bestimmen lassen, der wiederum mit Luegen, Faelschungen und Diskriminierung macht was ihm am meisten Geld und Kontrolle bringt.

Eigentuemer die gegen den Verwalter sind, werden einfach nicht zur ETV eingeladen, Vollmachten dieser nicht anerkannt und auf Versammlungen defamiert, ignoriert und "Mundtot" gemacht.

Einladungen werden genau 15 Tage vor Versammlung auf Wegen verschickt die garantieren, dass "unbequeme" Eigentuemer Sie nicht oder zu spaet erhalten. Der BGH rollt die Verantwortung auf den Eigentuemer ab.

Auf Versammlungen werden Vollmachten der korrupten Eigentuemer, die nicht einmal vorliegen von dem Verwalter muendlich akzeptiert.

Eine Beschlussanfechtung ist teuer und kostet viel Zeit und Nerven. Die Gerichte faellen Entscheidungen die man vom "Dritten Reich" erwarten wuerde, unter dem Schutz kaum vorstellbarer veralteten Gesetze. So ist zum Beispiel die Einladung zur WEG-ETV im Gesetz beschrieben, aber nicht was passiert wenn diesem Gesetz nicht gefolgt wird!!!

Eigentuemer belegen und verschliessen Gemeinschaftsraeume und der korrupte Verwalter tut nicht dagegen, im Gegenteil, er vermietet die Raeume ohne Beschluss fuer eine laecherliche Gebuehr.

Kann mir mal bitte einer sagen warum das "Land der Regeln, Gesetze und Ordnung" so krank ist?

Gesetz, Hausverwaltung, Recht, WEG, Gerichtsverfahren
Dürfen Eltern meinen PC sperren?

Hallöchen,

Ich bin mittlerweile 15 Jahre alt und habe vor, demnächst einen PC von meinem eigenen Geld zu kaufen. Da ich mittlerweile schon 5 Jahre eine Kindersicherung darauf habe, womit ich übrigens nicht eine Sekunde einverstanden war, weil ich keine anderen Handlungsalternativen habe, will ich mich beim Kauf des PCs zur Gegenwehr stellen, da ich das einfach nicht will und ich mich so auch keineswegs wohl fühle (Sie könnten jeden einzelnen Verlauf, jede Website, einfach alles in jeder Minute sehen, egal was wie wo). Hinzu kommt, dass ich schon seit 3 Jahren von mir behaupte, diese nicht zu benötigen, jedoch glauben sie mir nicht und gehen darauf auch nicht ein. Meistens wenn ich versuche darüber zu reden, gehen sie auf das Thema rüber, die Öffnungszeiten zu verschieben. Ich habe also seit 5 Jahren nicht eine einzige Chance dazu erhalten, mich zu beweisen und ich befürchte, dass das noch 3 Jahre so weiter geht.

Zur Frage:

Ist es meinen Eltern erlaubt, meinen PC in dieser Form zu sperren, meine komplette Tätigkeiten usw anzuschauen? Falls ja, dann werde ich mir die 1500 Euro sparen und gar nicht erst investieren. Weil es geht mir so dermassen auf den Zeiger, weder Glaube, Vertrauen noch Chancen zu erhalten. Ich fühle mich durch diese Kindersicherung unter Druck gesetzt, fühle mich nicht wohl und wenn ich Abends mal länger zocken will, kann ich das vergessen. Denn meine Eltern lassen mich nicht eine Minute länger als 21:30 an den PC. Ich finde das ziemlich unfair, da ich weiss, dass ich meine Prioritäten setzen kann. Ich habe aber einfach nichts anderes zu tun. Hobbys habe ich duzent getestet, keins hat Spaß gemacht und meine Freunde haben auch nicht jeden Tag für mich Zeit. Zuhause gibt es auch nicht viel zu tun, ausser für die Schule zu lernen. Freizeitgemäss habe ich aber nicht so viel Auswahl.

Danke für eure Antworten!

eltern, PC, Recht
Selbstbehalt / Selbstbeteiligung Privathaftpflicht?

Hallo, ich bin im Moment etwas verwirrt aufgrund einer Klausel in meinem Privathaftpflichtversicherungs-Vertrag. Ich habe einen Schadensfall gemeldet und nun eine E-Mail erhalten, die noch mehr Infos, wie Belege, Angabe zur Personen etc. fordert. Am Ende steht:

"Weiterhin weisen wir darauf hin, dass entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen in Ihren Versicherungsbedingungen bzw. in Ihrer Police nach einem regulierten Schadenfall ab der nächsten Hauptfälligkeit für fünf Jahre ein Selbstbehalt von 300,00 EUR je Schaden gilt. Bitte informieren Sie uns, ob die weitere Prüfung und Regulierung durch uns gewünscht wird."

Soweit ich mich erinnere habe ich eigentlich einen Vertrag ohne Selbstbeteiligung gewählt. Daher habe ich in meinem Vertrag nachgeschaut, dort steht:

"Eine Selbstbeteiligung im Schadenfall ist nicht vereinbart. Nach einem Schadenfall gilt ab der nächsten Hauptfälligkeit ein Selbstbehalt von 300,00 EUR für den Gesamtvertrag als vereinbart. Hinweis: Ein Sonderkündigungsrecht nach §40 VVG entsteht aus dieser Änderung nicht. "

Woher kommt der Zusatz mit den fünf Jahren? bedeutet "Gesamtvertrag", dass ab dem nächsten Schadensfall immer ein Selbstbehalt von 300,- pro Fall fällig wird oder bezieht sich, dass nur auf den nächsten Schadensfall und die Info in der E-Mail stimmt nicht mit dem Vertrag überein?

Haftpflichtversicherung, Recht, selbstbehalt, Versicherung, Selbstbeteiligung

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