Stromrechnung Mahnung?

Guten Abend,

kurze Vorgeschichte: Wohnte 3 Jahre in einer Wohnung, Vermieter sagte um Strom wird sich gekümmert (Wegen Anmelden). Wärend der Zeit die Stromrechnung von 10€ immer überwiesen. Natürlich angerufen und gefragt wieso nur 10€? Antwort: Tja kann ich Ihnen auch nicht genau sagen, wir setzten es auf 45€ Monatlich... gut... Jahresabrechnung kam und wieder wurde nur 10€ Monatlich verlangt. Der Grund: nie eine Karte zum ablesen bekommen und abgeschickt... nach 3 Jahren wegen Auszug festgestellt. Wärend dieser Zeit kam auch wer vom Stromanbieter und lieste die Zähler von mir ab. Aber selbst danach kam nix...

Bis ein halbes Jahr nach dem Auszug, wusste ich nicht mal das ich selbst auch Strom kündigen musste. Jetzt bin ich schlauer... Vertrag entsteht ab den Verbrauch und nur der Verbraucher kann kündigen. Vor etwa 2 Monate per Telefon geklärt und gekündigt. Wegen den Ablesekarte oder was auch immer, habs erwähnt, aber kein weiteres Wort dazu. :/

Seit dem warte ich auf die Rechnung und heute war es endlich soweit.

MAHNUNG! O____O

Wo war die Rechung oder wann kam diese?! Muss es gleich eine Mahnung sein?!

Als wären die 1785€ bis zum 15. nicht genug... was ich natürlich Nicht sofort zahlen kann.

Was machen? Anrufen und eine Ratenzahlung ausmachen? Ein Anwalt suchen?

Kann man mir den Strom abdrehen? Ab 100€ soll wohl möglich sein?! Kan man sich vor solch einer Rechnung noch retten? Hab was gelesen von "Abschlussrechnung muss innerhalb von 6 Wochen erfolgen" Was ist wenn sie keine Ratenzahlung akzeptieren? Und wieso muss solche Post immer Samstags kommen? :/

Bin über jede Hilfe sehr dankbar. :)

Strom, rechnung, Mahnung
Freiberuflichkeit ausversehen zu spät angemeldet?

Hallo ihr Lieben!

Ich habe mal eine Frage bzw einen Sachverhalt zum Thema Freiberuflichkeit/ Finanzamt/ Rechnungen stellen ..

Ich bin vor Kurzem mit meinem Bachelorstudium fertig geworden und da hat mich eine Bekannte im Juni gefragt ob ich auf Rechnung bei ihrem Freund im Unternehmen aushelfen kann.

Das habe ich dann ab Juli gemacht, sie meinte ich müsse einfach eine Rechnung stellen und sie gibt mir dafür ein Muster (kannte mich damit nicht so gut aus). Das Muster hat sie mir vor Kurzem zugeschickt und ich habe daraufhin die Rechnungen für Juli, August und September und gestellt (Geld noch nicht erhalten, war vor ein paar Tagen) und zwar mit einer Steuernummer mit der ich schobmal freiberuflich neben dem Studium gearbeitet habe allerdings in einer anderen Tätigkeit.

Durch ein zufälliges Gespräch mit einem Mitarbeiter vom Finanzamt wegen eines anderen Themas habe ich nun erfahren, dass ich

a) die Steuernummer nicht hätte benutzen sollen/können/dürfen, da sie für eine andere Tätigkeit war und außerdem nicht mehr aktiv ist (war ein Gewerbe, das ich abgemeldet hatte weil ich damals versehentlich einen Gewerbeschein geholt hatte, obwohl ich nur eine Steuernummer für die freiberufliche Tätigkeit gebraucht hätte)

b) die neue freiberufliche Tätigkeit im Sommer innerhalb 4 Wochen hätte anmelden müssen.

Aus Angst, dass ich die Frist überschritten habe, habe ich die Tätigkeit jetzt angemeldet, allerdings erst ab Mitte September (2 Wochen rückwirkend) und werde die Rechnungen jetzt mit der richtigen neuen Nummer einreichen.

Meine Frage jetzt:

Die Rechnungen sind für Juli/August/September ausgestellt obwohl ich die Tätigkeit erst zu September angemeldet habe - fällt das irgendwo auf bei der Jahresabrechnung oder wird das nicht Monat für Monat abgerechnet am Ende?

Habe echt Angst ... Ich weiß dass ich dumm gehandelt habe. Hoffe jemand kann mit mehr dazu sagen!

Danke!

Arbeit, Finanzamt, rechnung, steuernummer, Anmeldung, freiberufliche Tätigkeit
Rechnung nach Italien zwischen Kleinunternehmer und Srl (P.I.)?

Ich habe kurzfristig als Reiseleiter gearbeitet (Saisonjob) und stelle das jetzt in Rechnung.Ich bin als Kleinunternehmer in Deutschland angemeldet und die Firma ist eine Srl mit Partita IVA mit Sitz in Italien.Muss es sich um eine "Reverse Change" Rechnung handeln?Wenn ja, wie wird meine Rechnung gerechnet? Wenn ich richtig verstanden habe wird in meiner Rechnung keinen Ust. gerechnet und meine Leistung steuerlichpflichtig im Land des Leistungsempfängers. Aber wenn meine Leistung 2000 Euro Netto wert ist, muss diese Summe schon mit der voraussichtlichen Steuerschuld des Leistungsempfängers gerechnet werden?

Antwort

So, kurz erklärt wie das bei mir geklappt hat: 

Man darf Kleinunternehmen bleiben aber eine Umsatzsteuernummer bekommen, das dauert beim Finanzamt in der Regel 2-3 Wochen.

Die USt.Nr. kann ein Kunde aus Italien (bzw. aus einem EU-gehörigen Land) auf der Webseite vom VIES nachprüfen.

Dann kann man eine Rechnung erstellen und mit dem Reverse-change bezahlt werden. So enthält die Rechnung trotzdem keine USt. (wegen Reverse Change) und ist nur in Deutschland steuerpflichtig. Aber ohne VIES bzw. USt.Nr ist der Kunde verpflichtet, den 30% von der Rechnung zu behalten (ritenuta d´acconto).

Vorsicht: zwischen Italien und Deutschland gilt eine Sonderregelung gegen Doppelbesteuerung, welche zwischen europäischen Ländern immer unterschiedlich ist. Falls ihr eine Rechnung irgendwohin anders schicken musst, prüft bitte nach ob es eine solche Absprache zwischen Ländern gibt. (übrigens, Danke EU für die fleißige Arbeit der letzten 20 Jahren, um unser Leben zu vereinfachen... :/)

Italien, rechnung, Steuern
Rechnungsstellung als Privatperson mit geringem Verdienst?

Ich habe einen Vollzeitjob und dazu noch einen Nebenjob (Transkription). Für die Transkriptionsdienstleistung muss ich meinen Arbeitgeberfirmen eine Rechnung schreiben. Da ich Privatperson bin und kein Gewerbe angemeldet habe, gebe ich daher die Beträge auf meinen Rechnungen ohne Umsatzsteuer an („Gemäß § 19 Abs. 1 UStG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer.“) Die Rechnungen belaufen sich auf maximal 150 Euro und insgesamt verdiene ich damit maximal 100-200 Euro im Monat. Mein Arbeitgeber hat eine Plattform, auf der man eben seine Kontoinformationen eingibt und dort gibt es auch Eingabefelder, für seine Steuernummer und seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Jetzt die Frage, um es steuerlich korrekt anzugehen: Muss ich die beiden Nummern dort angeben oder darf ich sie auch weglassen? Muss eine der beiden Nummern auf meiner Rechnung erscheinen? Habe mal gelesen, dass man die Steuernummer erst angeben muss, wenn man pro Rechnung auf über 150 Euro kommt. Der AG-Betrieb ist übrigens ein niederländisches Unternehmen, vielleicht auch nicht unwichtig. Gibt es sonstige Betragsgrenzen, die ich bei meinem Verdienst und in der Rechnungstellung beachten sollte, um es für mich möglichst unkompliziert zu halten? Und muss ich mein geringes Nebeneinkommen zwingend in meiner Steuererklärung angeben oder nicht?

Geringverdiener, nebenjob, rechnung, Steuererklärung, steuernummer, Rechnungsstellung, Kleinunternehmerregelung
Kann nach einer Bezahlten Rechnung noch eine weitere Rechnung für einen Differenzbetrag gestellt werden?

Guten Abend, ich habe heute unerfreuliche Post vom Tüv bekommen. Dieser fordert die Begleichung eines Differenzbetrages für eine Praktische Führerscheinprüfung. Kurz zur Erläuterung: Ich habe im August eine Rechnung erhalten für die Theoretische und Praktische Führerscheinprüfung Klasse B. Die Theoretische habe ich auch abgeschlossen und da gabs keine Probleme. Damals habe ich beide Bezahlt und alles stimmte. Der Tüv hat aber zum 7.12. die Preise erhöht und ich habe meine Praktische Prüfung, die ich im August bezahlt habe, am 19. Dezember gemacht. So wurde mir jetzt eine Rechnung geschickt, dass ich den Differenzbetrag von 6,78€ begleichen soll, da "Wir den Prüfauftrag erst dann abschließen, bzw. an das Straßenverkehrsamt zurücksenden können, wenn der gesamte Rechnungsbetrag beglichen ist", was für mich schon nach einer Drohung klingt wie etwa "entweder du bezahlst oder wir nehmen dir deinen bestandenen Führerschein wieder weg."

Es geht mir nicht darum, hier 7€ zu sparen, ich finde es einfach eine Dreistigkeit, was hier abgezogen wird. Ich kann doch auch nicht für ein vorbestelltes Produkt später noch einmal zur Kasse gebeten werden, da das Produkt in der Zwischenzeit teurer geworden ist.

Für den Fall, dass ich hier im Recht liege, dass das so nicht geht, finde ich es eine Frechheit, was da abgeht. Liege ich nicht im Recht, habe ich halt Pech gehabt. Dreist finde ich es trotzdem.

Grüße und noch schöne Feiertage, Frederik

rechnung, TÜV
Darf man wirklich pro Jahr eine Rechnung stellen, bei der die Umsatzsteuer entfällt?

Hallo liebe Community,

hatte vor einer Woche einen Promoterjob. Der Job lief ganz gut und er hat mir auch Spaß gemacht. Das Unternehmen meinte ich soll eine Rechnung schreiben, und damit meinen Gehalt einfordern. Nun habe ich das gestern geschrieben und rasch eine Antwort erhalten, dass Sie noch meine Steuernummer und den Sitz des Finanzamtes brauchen. Da ich meine SteuerID nicht bereit hatte, habe ich einfach mal im Finanzamt angerufen und mein Problem geschildert. Der nette Herr am Apparat meinte, dass ich dafür ein Gewerbe benötige und das recht kompliziert abläuft. (Zudem bin ich Bafögler.)

Habe es dann auch dem Unternehmer so gesagt und sie meinten: "einmal im Jahr kann jeder Deutsche Staatsbürger eine Rechnung ohne Umsatzsteuer stellen. Wenn du dieses Jahr noch keine Rechnung gestellt hast, dann kannst du die Rechnung [...] ausfüllen [...]. Dazu brauchst du trotzdem deine Steueridentifikationsnummer (hat jeder) und das zuständige Finanzamt."

Zudem stand in der Rechnung noch: "Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer, auf Grund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß Paragraph 19, Umsatzsteuergesetz."

Nun bin ich mir aber richtig unsicher und habe Angst denen meine ID und Standort des Finanzamtes zu schicken, nicht das ich noch Probleme wegen Steuerhinterziehung oder ähnlichem bekomme....

Was soll ich jetzt machen? Stimmt das, dass ein deutscher Bürger einmal im Jahr eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen darf?

Vielen Dank im voraus

VG lelhuhu

Gewerbe, rechnung, Steuern, Kleinunternehmerregelung, Umsatz
Darf ich die Handwerkerrechnung kürzen?

Sachverhalt: Badrenovierung. Baumaßnahme wurde erst eine Woche später begonnen als vereinbart (1 Woche Urlaub umsonst). Die frisch verputzte Wand musste nochmal aufgehauen werden, da der Monteur etwas vergessen hatte an der zugeputzen Stromabzweigdose für den Badheizkörper zu schalten. Der Spiegelschrank wurde falsch aufgegangen, so dass neue zusätzliche Löcher in die neu gelegten Fliesen gebohrt wurden.

Die Duschabtrennung wurde falsch montiert, so dass die Seitenwände nicht mehr passten und neu bestellt werden mussten. Wartezeit wieder 5 Wochen. Badaccessoirs (Handtuchhalter, WC Bürste, usw) wurden nicht rechtzeitig bestellt. Wartezeit 4 Wochen. Toilette wurde falsch montiert. Das ist Gott sei Dank rechtzeitig aufgefallen, bevor sie wieder von der Wand abgefallen ist.

Dazu noch Kleingkeiten, z. B. das Waschbecken wurde erst nach ca. 4 Wochen - nach mehrmaliger Aufforderung - mit Silikon verklebt. Dauer der Renovierungsarbeiten wurden vom Handwerker auf 10-14 Tage angegeben mit der Zusicherung, dass nach 14 Tagen alles fertig ist. Nach ca. 3-4 Wochen war das Bad wieder benutzbar, jedoch nur provisorisch. Nach ca. 5 Monaten war das Bad soweit fertig gestellt. Die letzte Silikonfuge wurde dann nach 11 Monaten fertiggestellt.

Die Abschlusszahlung haben wir bis zu diesem Zeitpunkt einbehalten und noch nicht bezahlt. Ich möchte die Gesamtrechnung gerne aufgrund dieser Tatsachen kürzen.

Ist dies möglich? Wenn ja, um wieviel Prozent?

Würde mich über eine aussagekräftige Antwort freuen.

rechnung, Mangel, Renovierung
Guten Tag, Zahlung für Interimsbrücke wird von der PKV abgelehnt, an wen wende ich mich?

Leider sind meine Kronen bereits 30 Jahre alt und nun weisen sie Schäden auf. Da ich an einigen Zähnen stärkere Schmerzen hatte, mußten die Kronen runter. Richtigerweise haben wir vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan an die Versicherung geschickt. Doch bevor dieser zurück kam, entzündete sich ein Zahn und auch ein Weisheitszahn mußte gezogen werden. Ich bekam außerdem noch eine Wurzelbehandlung. Da nach der Wurzelbehandlung 3 Monate gewartet werden sollte und der Biss durch die gezogenen Zähne auf einer Seite gar nicht mehr vorhanden war, ließ mein Zahnarzt eine metallgestützte Interimsbrücke anfertigen (die schon teurer ist als ein Provisorium). Diese Interimsbrücke war bereits im Heil- und Kostenplan mit aufgeführt.

Kaum fertig - Ablehnung der Versicherung - genau diese metallgestützte Brücke wollen sie nicht bezahlen.

In der Gebührenordnung für Zahnärzte steht klar drin, daß sie erstattungsfähig ist, wenn die Tragezeit mindestens 3 Monate beträgt. Jetzt trage ich sie bereits seit Dezember - also weit über 3 Monate. Trotzdem ist jedes Verhandeln mit der Versicherung fehlgeschlagen. Für diese Argumentation sind sie nicht zugänglich.

Anfangs hat mir die Zahnarztpraxis weitergeholfen, doch nun kam die Mahnung und ich finde leider nichts zu meiner Frage: An wen wende ich mich? Ist die Schlichtungsstelle die Ärztekammer oder der Bund der Versicherten oder Verbraucherschutz?

Hat jemand bitte einen Tip für mich?

P.s: Das einzige Argument ist wirklich die Tragezeit der Interimsbrücke - nicht mein Vertrag.

Vielen Dank und freundliche Grüsse

Krankenversicherung, PKV, private krankenversicherung, rechnung, Zahnarzt, Zahnersatz
Kann ich mit einem Schufa-Basisscore von 94,25 % einen Dispositionskredit bekommen?

Guten Tag,

vor kurzem habe ich ein neues Girokonto bei der Consors eröffnet. Darüber soll künftig mein gesamter Zahlungsverkehr laufen. Mich hat etwas stutzig gemacht, dass ich nicht sofort einen Dispositionskredit erhalten habe, obwohl ich diesen mit beantragt hatte. Naja jetzt habe ich mir mal eine Schufa auskunft geben lassen und ich habe einen Basisscore von 94,25% was laut tabelle ein zufriedenstellendes bis erhöhtes Risiko bedeutet.

Ist das nun schlecht oder nicht?

In der Auskunft stehen nur allgemeine Dinge wie Girokonto, Abschluss eines Kreditkarten und Handyvertrages. Also nichts negatives. Ich weiß auch gar nicht wieso ich ein erhöhtes Risiko darstellen sollte, da ich Beamter bin und monatlich ein gutes und gesichertes Einkommen habe.

Kann dieser Score einen Dispositionskredit behindern? Nicht dass ich ihn unbedingt brauche, aber er soll eben als Sicherheit dienen.... Bei Consors habe ich angefragt und eine Standardrückmeldung bekommen. Sollte ich nicht direkt nach Kontoeröffnung einen Dispo erhalten kann ich diesen nach dreimaligem Gehaltseingang beantragen. Ich mache mir jetzt etwas sorgen, dass meine SCHUFA das behindert, obwohl nichts negatives drin steht und ich daher auch nicht weiß wie dieser Score zustande kommt.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Liebe Grüße

Franke

Bank, Dispo, Finanzen, Girokonto, Hilfe, Kredit, rechnung, Schufa, Zahlungsverkehr
Mein Auftraggeber kürzt Rechnung mit fadenscheiniger Begründung, wie soll ich reagieren?

Ich arbeite in meinem Home Office. Mein Auftraggeber wollte für die letzte Rechnung Erklärungen haben, welche Tätigkeiten ich wann ausgeführt habe. Ich habe ihm einen 4-seitigen Brief geschrieben und ihm alles detailliert erläutert. Meine Aufgabe besteht in Tätigkeiten, die für ihn teilweise nicht kontrollierbar sind. Ich arbeite aber schon mehrere Monate für ihn und es hat bisher nie Probleme gegeben.

Seine Reaktion auf meine langen Ausführungen war eine Rechnungskürzung mit der Begründung, ich sei einige Tage im Urlaub gewesen. Die Stunden für diese angeblichen Urlaubstage will er in Abzug bringen. Ich bin aus allen Wolken gefallen. Wie er darauf kommt, dass ich im Urlaub war, weiß ich nicht. Ich halte es für eine bösartige Unterstellung, um Geld zu sparen. Ich bin nicht der Erste und Einzige, bei dem er mit fadenscheinigen Ausreden versucht, seine Mitarbeiter zu übervorteilen.

Hätte er die Qualität meiner Arbeit bemängelt oder mir vorgeworfen, ich hätte zu langsam gearbeitet, hätte ich ausreichende Gegenargumente gefunden. Das hat er aber nicht getan.

Der Dümmste kann doch nicht so dumm sein und ausgerechnet seine Urlaubstage fakturieren.

Wie argumentiere ich am besten? Wie kann/soll ich ihm beweisen, dass ich nicht im Urlaub war?

Danke für eure Anregungen und Ratschläge im Voraus!

arbeitsrecht, Jura, rechnung, Recht
Was bedeuten die Abkürzungen auf der Kaminkehrer-Rechnung?

Wir haben ein EFH mit einer 25 kw Pelletsheizung.

Gestern habe ich drei Rechungen von unserem Kaminkehrer bekommen:

Rechnung 1: Für Leistungen im Jahr 2013
Grundwert je Gebäude für Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Begehungspauschale
Verbrennugns- u. Abluftleitung prüfen
Kehrarbeiten an senkrechten Teilen
Abgasrohr kehren, überprüfen auf freien Querschnitt
durchgeführt am K18.06 K05.12
77,79 Euro

Rechnung 2: Für Leistungen im Jahr 2013
Grundwert je Gebäude für Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Begutachtung Brennsotff,Lagerung, Feuchtegehalt, Feuerstättenschau
Zuschlag je Feuerstätte
43,36 Euro durchgeführt am F10.07 M10.07

Rechnung 3: Für Leistungen im Jahr 2014
Grundwert je Gebäude für Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Begehungspauschale
Kehrarbeiten an senkrechten Teilen
Verbrennugns- u. Abluftleitung prüfen
Abgasrohr kehren, überprüfen auf freien Querschnitt
durchgeführt am K18.06 K17.12
80,47 Euro

"Die Beträge werden 12.07.2015 von Ihrem Konto eingezogen."

Ich habe mal in meinen Unterlagen geschaut. Die letzte Rechnung hatte ich am 15.02.2013 erhalten.

Fragen:
Was bedeuten die Abkürzungen K, F und M vor dem offensichtlichen jeweiligen Datum?
Nach über zwei Jahren stellt der Kaminkehrer eine Rechnung?
Muss ich die Rechnungen alle bezahlen?
Der Kaminkehrer bzw. seine Mitarbeiter haben sich nie bestätigen lassen, wenn sie eine Leistung erbracht hatten - Ist das so üblich bzw. korrekt?
Ist es zulässig am 12.07 das Geld einzuziehen, wenn die Rechnung erst am 10.07. zugestellt wurde?

Weiteres Problem:
Ich habe immer wieder mal "Feuerstättenbescheide" erhalten. Im letzten ist der Termin für die "Emissionsmessung feste Brennstoffe Heizkessel (HK) K Heizraum" für den Zeitraum vom 15.01. - 30.01. 2013/2015 festgelegt.
Die letzte aus diesen Emissionsmessungen resultierende Bescheinigung ist vom 29.01.2013 datiert.
Somit ist die entsprechende Messung für 2015 seit 1/2 Jahr überfällig?

Ich habe meinen Kaminkehrer seit der Freigabe des Wettbewerbs stets beibehalten und mich darauf verlassen, dass er alles ordnungsgemäß erledigt bzw. abrechnet?
War diese Annahme falsch - Was ist zu tun?

Geld, Finanzen, Heizung, rechnung, Recht, Steuern, umwelt

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