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Privatverkauf: Holt der Käufer die Ware nicht ab und tritt der Verkäufer von Kaufvertrag zurück, kann der Verkäufer vom Käufer die Lagerkosten verlangen?

Angenommen, ein Privatkäufer erstand von einem Privatverkäufer eine Sache (knapp unter 5 € zzgl. Versandkosten, Paketgröße 19,5 cm × 12,8 cm × 6,2 cm, Gewicht unter 1 kg) über eBay. In der Beschreibung stand: „Keine Rücknahme“. Der Käufer zahlte, aber holte die Sache nicht ab. Konkret schlug der Zustellversuch von DHL fehl und nach einer mehrtägigen Lagerung in der Filiale nahe Käufer, währenddessen die Ware nicht abgeholt wurde, wurde die Ware an den Verkäufer zurückgeschickt.

Der Verkäufer nahm nach die Rücksendung von DHL an, setzte dem Käufer eine 14-tägige Frist für Selbstabholung oder erneute Zustellung (mit erneuten vorab zu zahlenden Versandkosten) nach Wahl des Käufers und warnte ihn vor Lagerungskosten von pauschal 1 € pro Tag beim Verkäufer daheim. Diese zweiwöchige Frist lief ab. Der Käufer hinterließ währenddessen eine schlechte eBay-Bewertung. Der Käufer antwortete dem Verkäufer nicht, ging insbesondere auf die eigentliche Frage zur Selbstabholung oder erneuter Zustellung nicht ein. Nun will der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten.

Darf der Verkäufer vom Käufer die Kosten für Lagerung verlangen (also mit Kosten der Ware verrechnen und die Differenz in Rechnung stellen)? Wenn ja: Was ist dabei zu beachten? Wenn nein: warum nicht?

ebay, Schadenersatz, Verkauf, Rücktritt, ebay-Verkauf, Privatverkauf
gebrauchten Foodtruck gekauft. Steuerlich geltendmachen?

Hallo, ich benötige einmal Schwarm-Wissen!

Ich habe 2021, vor meiner Selbständigkeit, einen Foodtruck gebraucht gekauft. Ich möchte diesen nun in meine Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen, was ja auch geht - habe mich erkundigt (vorweggenommene Betriebsausgaben).

Nun kommt es zu meiner eigentlichen Frage:

Ich habe den Foodtruck gebraucht von einem Gastronom gekauft. Dieser betrieb den Foodtruck wohl neben seiner Gastronomie. Der Foodtruck war komplett ausgestattet. Wir haben einen ADAC Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeug gemacht. Nun ist es so, dass keine MwSt aufgeführt ist. Brutto wie Netto. Der Vorbesitzer erwähnte noch bei der Preisverhandlung, dass er den Verkauf ja auch beim Finanzamt angeben muss. Was ja eigentlich klar ist, denn mit dem Foodtruck machte er ja Umsätze. Somit wird er wohl diese Einnahme auch angeben müssen. Aber anhand des ADAC-Kaufvertrags ist nicht zu erkennen, dass er als Unternehmer verkauft hat. Er hat sich als Privatperson eingetragen.

Da ja der Verkauf zwischen Privatpersonen keine MwSt/Vorsteuer vereinnahmt wird, kann ich die jetzt auch nicht in meiner Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen, oder?

Meine Überlegung jedoch auch war, dass es sich ja nicht um einen normalen PKW handelt, sondern um einen Foodtruck, der vollkommen ausgestattet ist. Sicher wurde er bei der AutoVersicherung so geführt. Zumindest musste ich den Foodtruck als Gewerbeauto versichern. Das heißt, dass man doch nachvollziehen kann, dass der Verkäufer ein Gewerbebetreibende ist und den Verkauf des Autos auch beim Finanzamt angegeben hat, so kann auch ich die Vorsteuer geltend machen, oder?

Über Feedback würde ich mich sehr freuen!

Firmengründung, Steuern, Firmenwagen, Privatverkauf
Moped gekauft von Privat. Habe ich Rückgaberecht?

Hallo an alle,

Ich bräuchte etwas Unterstützung.
Und zwar habe ich mir ein gebrauchtes Moped über E-Bay Kleinanzeigen gekauft und bin ca. 400km eine Strecke gefahren um es abzuholen. Im Angebot war von einer Laufleistung von 33km die Rede und der einzige Mangel ein nicht funktionierender E-Starter aufgrund von schwacher Batterieleistung.

Habe es vor Ort besichtigt und kurz Probe gefahren. Ich als absoluter Motorradlaie hatte noch einen Freund mit um etwas zu schauen. Natürlich war es gebraucht und im Bereich des Motors und Unterbodens etwas verschmutzt. Der Verkäufer offenbarte mir vor Ort einen teilweise abgebrochenen rechten Bremshebel aber erwähnte keinen Unfallschaden.

Nach ca. 70km die ich gefahren bin stellten sich folgende Mängel heraus, welche weder vorher schriftlich, noch bei Abholung mündlich erwähnt wurden.

Der Kickstarter wurde notdürftig / unsachgemäß geschweißt, wodurch ich bei Brechen der Schweißnaht Verletzungen, sowie Schäden an Schuhen und Hose erlitten habe.

Die Aufhängung des Endschalldämpfers am Rahmen wurde nachträglich unsachgemäß angeschweißt, was dazu führte, dass die Schweißnaht gebrochen ist und der Endschalldämpfer lose und undicht ist.

Die Steuereinheit (CDI) war offensichtlich nicht sachgemäß befestigt, so dass diese während der Fahrt aus der Halterung rutschte und dabei ein Kabel vom Stecker abriss. Dieses musste notdürftig repariert werden, da sonst keinerlei Fahreigenschaft des Mopeds gegeben war und dieser Defekt sich im Bereich einer Landstraße außerhalb von Ortschaften ereignete.

Der Motor verliert Öl aus mir unerklärlichen Gründen.

Während der Fahrt machte der Motor sehr ungewöhnliche Geräusche und stellte den Betrieb ein. Ich vermute in diesem Zusammenhang einen Motorschaden.

Ein Ölwechsel bei 100km Laufleistung, wie es vom Verkäufer vorgegeben wurde, habe ich selbstverständlich gemacht.

Ich bin das Moped ca. 280km gesamt gefahren, habe es ordnungsgemäß gefahren/eingefahren, da angeblich nur 33km Laufleistung und den Ölwechsel wie vom Verkäufer vorgegeben gemacht.

Eine Gewährleistung/Garantie wurde im Kaufvertrag ausgeschlossen. Jedoch handelt es sich um versteckte Mängel, eventuell Arglist? Ein Schreiben mit einer Aufforderung zur Nacherfüllung / Nachbesserung hat der Verkäufer erhalten, lehnt diese jedoch ab.

Gibt es da eine realistische Chance, wenn der Verkäufer den Rücktritt vom Kaufvertrag ablehnt oder würde ich Geld beim Anwalt verbrennen?

Geld, Hilfe, Kaufrecht, Kaufvertrag, Motorrad, Recht, Rücktritt
Rückgaberecht bei Privatkauf (verschwiegene Mängel)?

Hallo Zusammen!

Ich habe mir vor kurzem ein Microsoft Surface pro 4 über Willhaben gekauft.

Ich hatte das Gerät zur Sicherheit mit PayLivery gekauft.
Da alles vollständig bei mir angekommen ist und ich es getestet hatte, bestätigte ich die Bezahlung von 370 €.
Am Ende des 2.Tages ist mir aufgefallen, dass der Bildschirm leicht zu flimmern begann.
Am 3.Tag habe ich einen Stress-Test durchgeführt (höhere Belastung indem man 2 Youtube Videos länger laufen lässt.).
Nun ist mir aufgefallen dass das Gerät bei längeren Gebrauch stark und unaufhörlich flimmert und somit kaum nutzbar ist. Laut Angaben des Verkäufers weist das Gerät keinerlei Schäden/Mängel/Defekte auf.

Ich habe daraufhin mit dem Microsoft Service Team Kontakt aufgenommen und die meinten, dass dieser Fehler bekannt und auf ein Hardware-Problem des Displays zurückzuführen ist.
Die Garantie ist allerdings seit Ende 2019 abgelaufen, eine kostenlose Reparatur somit ausgeschlossen.
Von Microsoft besteht nur die Möglichkeit auf eine Gutschrift von 185€ bei Kauf von einem neuen Gerät oder eine Reparatur um 650€ + 3 Monate Garantie.

Jetzt ist meine Frage:
Kann ich als Privatkäufer irgendwie rechtlich vorgehen, da ich ja nicht beweisen kann, dass dieses Problem schon vorher (also beim Verkäufer) bestand?
Die Gewährleistung war vom Verkäufer nicht ausdrücklich ausgeschlossen, das Gerät war als "sehr gut gepflegt und erhalten" beschrieben.
Gilt das Rücktrittsrecht vom (Online)Kauf auch in diesem Fall?
Haftet der Privatverkäufer für verschwiegene Mängel?

Es wäre ja eine "Lücke im System", wenn ich es nun ohne Angabe von Mängeln/Schäden/Defekten wieder verkaufen würde und somit eine unendliche Kettenreaktion an unzufriedenen Privatkäufern auslösen würde...

Recht, Mangel
Verkäufer will nach 14 Tagen die Ware zurück, rechtens?

(kleiderkreisel)

ich habe vor etwa einen monat einen artikel (wert über 300,-) auf kleiderkreisel gekauft (angabe: damen pullover XS, neu, mit etikett - etikett auch auf bild zu sehen)und auch bezahlt (kleiderkreisel system=käuferschutz). ich habe versicherten versand gewählt, der artikel wurde unversichert verschickt (sehr langes thema) ...

angekommen ist ein getragener pullover für 8-jährige ohne irgendein etikett

nachdem ich auf kleiderkreisel das problem gemeldet habe, habe ich der verkäuferin nett geschrieben, ich gebe ihr die chance mir mein geld zurück zu erstatten, bevor ich andere wege einleiten werde. dies hat sie auch ohne auch nur ein wort zu antworten getan. damit war die sache für mich erledigt.

ich erhielt also vor über 2 wochen mein geld zurück - sie hat sich nie geäußert bezüglich einer retoure o.ä. - keine weiteren nachrichten ihrerseits oder meinerseits

nun schreibt sie mir nach über 2 wochen ob sie denn nun auch ihren pullover wieder bekommt(?)

ich habe weder von ihr, noch von kleiderkreisel (wie es sonst üblich ist) irgendeine aufforderung/nachricht erhalten das ich ihr den artikel zurücksenden soll.

ist es jetzt überhaupt noch rechtens von ihr von mir zu verlangen ihr den pullover zurück zu schicken? nach über 2 wochen? wo sie sich direkt hätte melden können? wo sie jeden tag mindestens 1x online war? mal abgesehen davon, habe ich keinerlei adressdaten von ihr (wurden auf dem umschlag den ich erhalten habe nicht angegeben) noch ist der pullover jetzt noch in dem zustand wie ich ihn damals erhalten habe, da ich ihn natürlich inzwischen mal gewaschen habe und auch einmal getragen habe

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Recht, Käuferschutz, Versandkosten, Privatverkauf, Rücksendung

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