Guthabensperre bei Postbank aufheben?

Hallo,

Im letztes Jahr im Spätsommer hat mein Vermieter versehentlich eine Doppelzahlung bzgl. meiner Mietschulden in Höhe von ca. 2x2400 (1x bar/1x als Darlehen vom Jobcenter) erhalten.

Im September hat er mir dann ~2400 zurücküberwiesen. Ich habe ein P-Konto & hatte im nächsten Monat eine Guthabensperre (~338€) die ich jeden Monat nicht abheben kann weil 2 Pfändungen drauf laufen.

Um an mein Geld zu kommen meinte eine Mitarbeiterin in der Pfändungsabteilung der PB ich soll zum Amtsgericht & mir die 2 Beträge von den Gläubigern freigeben lassen damit ich an das Geld komme (irgendwie so hat sie das formuliert) - mache ich das jetzt so dass ich ein Brief an das Amtsgericht schreibe? Ich könnte mit den Vorlagen im Internet wenig anfangen und mein Betreuer bekommt das selbst nicht hin.

Würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann, es sind jetzt 5 Monate Rum, 50 sinnlose Telefonate mit der Postbank aber eine Guthaben von 338€ die ich nicht abheben kann, alles andere wie Bürgergeld kann ich problemlos abheben.

Bitte um Hilfe wie ich so ein Schreiben an das Amtsgericht formuliere (ein Rechtspfleger kann die Beträge rückwirkend freigeben) oder wie ich das am besten mache da sonst alle Optionen ausgeschöpft wurden & enorm viel Zeit & Geduld vertrödelt.

Danke!

Insolvenz, Mietrecht, P-Konto, Pfändung, Pfändungsschutz, Pfändungsschutzkonto, Postbank, Rechtsanwalt, Schulden, vermieter, Amtsgericht, Mietschulden
Pfändung von Computer sowie Neuaneignung während Pfändung?

Guten Abend zusammen,

ich befinde mich momentan, nach ungefähr halbjähriger Arbeitslosigkeit in einer Ausbildung. Nun haben sich während meiner Arbeitslosigkeit knapp 6.000€ Schulden bei meiner Krankenkasse angehäuft. Eine Kontopfändung ist aufgrund meines Ausbildungsgehaltes natürlich nicht gefruchtet und nach mit der Schuldnerberatung abgeklärter Deklaration meiner Zahlungsunfähigkeit an den Zoll habe ich nun ein Schreiben erhalten, indem erklärt wird, dass mich demnächst ein Vollziehungsbeamter zwecks "Feststellung Wirtschaftlicher Verhältnisse und ggf. Absicherung der Forderung durch Sachpfändung" aufsuchen wird.

Nun habe ich mir nie großartig Sachen gegönnt und mein Geld eher für Reisen und Unternehmungen ausgegeben. Einen Fernseher besitze ich nicht und mein Smartphone dürfte auch nicht von Interesse sein. Nun habe ich mir aber doch einen Mittelklasse PC zusammengestellt gehabt, ungefähr vor einem Jahr, der damals so um die 6 - 700 Euro gekostet hat, jetzt vielleicht noch bei knapp 500 liegt, würde ich ihn mit den gleichen Teilen neu zusammenstellen. Abgesehen davon besitze ich nun nicht wirklich etwas von Wert.

Kann dieser nun, als einziges Informations- sowie "Entertainment"-medium gepfändet werden?

Kann ich mit Nutzung von CNC sowie CAD/CAM Software in der Ausbildung auf den Besitz eines etwas leistungsstärkeren PC's argumentieren?

Evtl. blöde Frage, aber kann ich mit einer offiziellen Schenkung an z.b. Verwandte oder Freunde den PC schützen, sollte der Vollziehungsbeamte ihn mitnehmen wollen?

Habe im Internet leider nur vage Definitionen gefunden, aus denen ich nicht herauslesen konnte ob der PC geschützt ist oder nicht.

Der andere große Punkt ist, wie sieht das mit dem Erwerb von neuen Dingen aus, nachdem der Beamte vor Ort gewesen ist. Also angenommen ich kaufe ein neueres Smartphone, kann dieses dann im Nachhinein gepfändet werden?

Vielen Dank schonmal im voraus für eure Antworten.

Pfändung, Pfändungsrecht, Pfändungsschutz
P-Konto Pfändung trotz Ratenzahlungsvereinbarung?

Guten Tag Community,

ich habe Frage/n an euch, die mir gewiss unangenehm sind. Ich habe vor ca. 1. 1/2 Jahren ein P-Konto bei der Sparkasse einrichten lassen. Mir wurde nämlich gesagt, ich hätte eine Pfändung auf meinem Konto und sie haben mir das P-Konto ans Herz gelegt. Ich habe zugestimmt. Mir ist bewusst, dass dies keinerlei Schutz vor Pfändungen ist. Die Pfändung geschah noch in meiner Arbeitslosigkeit. Nun bin ich seit Anfang 2022 wieder angestellt.

Ich habe mich mit den Gläubigern auseinandergesetzt und wir haben uns auf eine Ratenvereinbarung geeinigt. Ich verdiene 1600,00 € /netto monatlich, nun habe ich am 28.09.2022 mein Gehalt bekommen, ich habe wie immer sofort meine Ratenzahlungen bezahlt. Ich habe mir zum Glück noch 600,00 € auszahlen lassen zufällig, wegen Anschaffungen die ich nun verschiebe damit ich den Monat über Leben kann. Ich stellte nun 2 Tage später fest, dass mein restlicher Lohn von 900,00+ € mir nicht mehr zur Verfügung steht. Bemerkt habe ich es als ich mit meiner Karte an der Kasse zahlen wollte und das Gerät den Vorgang abgebrochen hat. Nun bin ich zur Bank und habe versucht evtl. Geld abzuheben, könnte ja an dem Kartenlesegerät liegen, leider habe ich eine Meldung ähnlich wie: Diese Funktion steht Ihnen nicht zur Verfügung. Beim versuch Geld abzuheben erhalten.

Im Kontoauszug ist leider nichts zu finden, einen Vollstreckungstitel habe ich auch nicht, früher aber nicht im Jahr 2022. Doch da ging die Pfändung ins leere, da ich wie gesagt dort arbeitslos war und das Sparkassen Konto nie genutzt habe, weil ich noch ein Konto bei der Postbank hatte und genutzt hatte.

Ich habe doch deshalb eine Ratenvereinbarung mit den Gläubigern getroffen, kann erst ein Konto mit einem aktuellen Vollstreckungstitel gepfändet werden oder ist es egal wann ich diesen bekommen habe, ich habe 2021 einen bekommen, nicht aber jetzt vor kurzem damit man/ich die Pfändung auf irgendeiner Weise nachvollziehen kann bzw. ich damit rechnen kann. Leider konnte ich mich gar nicht darauf einstellen, wenn ich doch wenigstens ein Bescheid bekommen hätte, nun wurde all mein Geld höchstwahrscheinlich gepfändet, kann man dagegen etwas unternehmen?

Dienstag geht es natürlich zur Bank, die werden mir wahrscheinlich aber nur sagen können wer mich gepfändet hat nicht aber die Pfändung ,,zurücksetzen''. Daher meine Frage/n an euch, die eventuell dasselbe Problem hatten. Wie bekomme ich meine Pfändung wieder runter, wenn ich doch pünktlich meine Raten bezahle.

Komisch ist auch, dass ich monatelang mein Gehalt vollständig ausgeben konnte, doch jetzt knapp ende des Jahres mir der Geldhahn abgeklemmt wird.

Würde mich über hilfreiche Antworten freuen

LG

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Gilt der Verrechnungsschutz von Sozialleistungen wenn das P-Konto nach Zahlungseingang beantragt wird?

Mein Konto ist durch eine Rückbuchung im Minus. Der Fall wird grade extern geklährt.

Nun habe ich am 30.04. Hartz 4 vom Jobcenter überwiesen bekommen. Dies hat die Bank natürlich direkt mit dem Soll-Bestand des Kontos ausgeglichen und ich kann natürlich nicht über das Geld verfügen, da ich keinen Dispo habe. Daraufhin habe ich direkt am nächsten Werktag die Umwandlung zum P-Konto beauftragt, da ich gelesen habe, dass auf diesem Sozialleistungen geschützt sind.

Nach viel Diskussion, sehr vielen Telefonaten und vielen E-Mails wurde die Umstellung dann endlich nach 7 Werktagen umgestellt. Allerdings kann ich trotz mehrfacher Rückfrage nicht über das Geld verfügen. Am Telefon wird mir immer gesagt, dass ich mich per E-Mail an die Bank wenden muss, auf die E-Mails antwortet frühestens jemand nach 2 Tagen...

Es besteht keine Pfändung auf dem Konto. Der Betrag wurde einfach nur verrechnet.

Nun muss ich aber natürlich dringend Miete und Rechnungen zahlen (bzw. Hätte ich schon am 01.05. machen müssen) der Telefonsupport vertröstet mich aber immer nur weiter.

Ist es richtig, dass die Sozialleistungen nicht verrechnet werden dürfen? Was kann ich tun, damit die Bank das Geld frei gibt?

Oder ist das Geld verloren, weil das Konto bei Zahlungseingang kein P-Konto war?

Ich bin natürlich auf das Geld angewiesen zur Existenzsicherung....

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