Verwandte Themen

Brutto-Netto-Berechnung Grenzgänger Deutschland-Österreich?

Hallo, ich (Deutsche) überlege eine neue Arbeitsstelle in Österreich anzutreten.

Wenn ich nun mein deutsches Bruttogehalt in gleicher Höhe in Österreich erhalte (vorausgesetzt Wohnsitz in Österreich), kommt ein geringerer Nettobetrag heraus - vermutlich weil mir da meine deutsche Lohnsteuerklasse 3 und zwei Kinderfreibeträge nichts nützen.

Nun habe ich überlegt, meinen Wohnsitz in Deutschland zu belassen und als Grenzgänger (Voraussetzungen wären erfüllt) zu gelten.

Dabei habe ich gehofft, in der Summe auf den Betrag zu kommen, den ich bei einer deutschen Arbeitsstelle und Wohnsitz in Deutschland hätte.

Leider kann ich weder beim Finanzamt noch an anderer Stelle herausfinden, was letztlich mein Netto-Verdienst als Grenzgänger wäre. Alle Auskünfte lauten "Da gibt es Tabellen. Die Berechnung ist schwierig". Ist mir schon klar, dass es für einen Laien schwierig ist, aber wenn die Fachleute mir nicht mal Auskunft geben können weiß ich auch nicht mehr weiter.

Habt Ihr Tipps, wie ich einen ungefähren Nettolohn als Grenzgänger errechnen könnte? Ich möchte mich ja finanziell mit einem Jobwechsel nicht verschlechtern.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Wen es interessiert, hier die Detail-Parameter:

Deutsche, unselbstständig, Grenzgängereigenschaft wäre erfüllt

Lohnsteuerklasse 3 und 2 Kinderfreibeträge in Deutschland

Ehemann unselbstständig in Österreich steuerpflichtig (Grenzgängereigenschaft nicht erfüllt)

Steuern
Freelancer mit Auftraggeber in Österreich?

Hallo liebe Finanzfrage-Community,

ich hätte eine Frage an euch, die ggf. etwas komplizierter ist.

Ich würde gerne als Freelancer anfangen und hätte auch direkt einen Auftraggeber, welcher einen Online-Shop führt und dies Jahr, aufgrund des Weihnachtsgeschäftes, Hilfe benötigt und ab Januar bis Mitte des Jahres seinen Shop erweitern/ändern bzw. auf eine andere Plattform umziehen möchte. Ich habe diesbezügl. leider keine Ausbildung doch bin sehr Affin, sodass ich die Voraussetzungen für den Auftraggeber erfülle.

Das Problem daran ist, dass der Auftraggeber aus Österreich stammt und mich aufgrund des Aufwandes etc. gerne als Freelancer beschäftigen würde - sofern das überhaupt irgendwie möglich ist. Er würde mir einen Auftrag der benötigten Dienstleistungen erteilen und ich würde Ihm jeweils eine Rechnung stellen. Ich kann meine Tätigkeit von Hause durchführen und mir die Zeiten frei einteilen - wichtig ist nur, dass alles erledigt wird.

Anschließend möchte ich gerne als Freelancer für andere Auftraggeber weiterarbeiten. Da ich momentan aufgrund von COVID arbeitslos wurde und gerne wieder eine Beschäftigung hätte, bin ich sehr interessiert daran.

Im Idealfalle sollte ich schnellstmöglich mit der Tätigkeit beginnen - (am besten diese Woche noch), doch bevor ich das FA etc. kontaktiere, wollte ich erst euch fragen, ob sowas überhaupt umsetzbar ist.

Kann ich das ganz normal beim FA anmelden, als wäre mein AG in Deutschland ansässig?

Könnte ich theoretisch heute schon mit der Arbeit beginnen, bevor ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalte?

Ich bedanke mich im voraus und wünsche allen eine schöne Adventszeit.

Liebe Grüße,

Arbeit, arbeitsrecht, Freelancer, Steuern, Umsatzsteuer

Meistgelesene Fragen zum Thema Österreich Deutschland