Bleibt trotz Abbruch des Hauses das Altenrechtsteilsrecht (Wohnrecht) des Berechtigten in einer anderen Wohnung des Eigentümers unentgeltlich bestehen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anfang der 90er kauften wir (mein Mann und ich) das Grundstück meiner Eltern.

In dem Kaufvertrag wurde auch ein lebenslängliches unentgeltliches Alterrechtsteilsrecht (Wohnrecht auf der Ostseite und Pflege bis zu einen bestimmten Betrag) für meine Eltern vereinbart. Mein Vater verstarb bereits.

Zu dieser Zeit bauten wir auch auf dem Grundstück unser eigenes Haus (Westseite).

Mitte 2000 waren wir gezwungen (zu alte Bausubstanz von 1850), in Absprache mit meiner Mutter, das alte Haus wegzureißen und ein neues zu bauen, in dem sie und unser Sohn eine Wohnung erhalten sollte.

Kurz bevor der erste Stein gesetzt wurde, hatte sie sich entschlossen auf die andere Seite (also in unser Haus auf der Westseite) zu ziehen. Finanziell wurde zum damaligen Zeitpunkt nichts konkret besprochen, eine mögliche Miete hatte sie angedeutet. Eine Entschädigung für die enthaltene Innenausstattung (bewegliche Dinge) habe ich erhalten.

Nun nachdem die „neue“ Wohnung viele Jahre abgewohnt wird, und bald wieder Renovierungskosten (Fenster) anstehen, fragen wir uns, ob es sein kann, dass Sie weiterhin ein unentgeltlich Wohnrecht hat, auch wenn von uns alles auf dem Grundstück und das Grundstück selbst auch zu einem korrekten Betrag bezahlt wurde?

Vielleicht waren wir zu blauäugig? Aber wer weiß schon, wie es sich Jahrzehnte später entwickelt.

Danke im Voraus

Wohnrecht auf Lebenszeit

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