Wie fülle ich die "Erklärung für die Zerlegeung des Gewerbesteuermessbetrages" richtig aus als Kleinunternehmer?

Hallo Community, ich bin per 01.09.15 mit samt meinem Kleingewerbe, welches ich bei mir daheim im Büro ausübe, von Gemeine a nach Gemeinde b umgezogen. Nun wird von mir diese Erklärung verlangt. Mein Gewerbe habe ich zum 31.08. in Gemeinde a abgemeldet und per 01.09. in Gemeine angemeldet. Meine Umsätze sind nur insgesamt rund 3TEUR gewesen im kompletten Jahr. Steuerlicher Gewinn liegt bei mehreren Hundert EUR, da ich das nur neben dem Studium in der Freizeit mache. Wir reden also von Peanuts.

Ich hänge bei den Angaben zu den Gemeinden unter Nr.1 und Nr.2 je bei den Zeilen 70-74 und 79. Hier das Formular falls benötigt: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=51A14D56E8A2C78BDF55

Es wird hier von Arbeitslöhnen gesprochen, dabei zahle ich gar keine?! :-/ Was ist hier alternativ einzutragen? Oder lasse ich einfach alles frei? Falls ich was eintragen muss, ist das irgendwie aufzuteilen nach den Monaten - 8 Monate für Gemeine a unter Nr. 1 und 4 Monate zu Gemeine b unter Nr. 2?

Und Grundsätzlich sollte die Zerlegung Nah §29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG (Regelfall) - siehe S. 1 unter Zeile 11 - passen oder? Zumindest laut Gesetzestext passt es am ehesten zu mir - Kleingewerbe in Richtung Mediengestaltung?

Ich bin echt Ratlos. Gefunden habe ich dazu bisher nichts. Ich hoffe mein Post ist nicht doppelt :-/

Um rat wäre ich dankbar. LG

Gewerbe, Gewerbesteuer, Kleingewerbe, Kleinunternehmer
Vorweggenommene Betriebsausgaben in Steuererklärung geltend machen

Hallo, ich habe zum 01.01.2015 ein Nebengewerbe als Hochzeitsfotograf angemeldet. Die Idee für die Anmeldung schwirrt mir schon lange im Kopf herum, allerdings habe ich es immer wieder aus verschiedenen Gründen verschieben müssen.

Anfang letzten Jahres habe ich dann allerdings fest den Entschluss gefasst es anzupacken. Ich habe mir nach und nach alles was ich dafür benötige besorgt, mir eine Homepage erstellt und dann am 01.01.2015 direkt mit Werbung angefangen. Mein Auftragseingang schaut auch schon sehr vielversprechend aus - ich werde dieses Jahr wohl definitiv einen Gewinn erzielen.

Nun möchte ich versuchen meine Kosten für die Unternehmensgründung als vorweggenommene Betriebsausgaben geltend zu machen. Bei kleineren Summen ist mir bereits klar, wie ich diese abschreiben kann. Was mir allerdings noch nicht klar ist, ist ob ich auch mit der Abschreibung größerer Investitionen (z.B. Kamera) bereits 2014 starten kann. Ebenfalls interessiert es mich, wie es mit Gebrauchtwaren aussieht (diese übernehme ich aus meinem Privatbesitz in den Firmenbesitz).

Beispiele:
  • Kamera (2000€) gekauft am 01.12.2014 -> kann ich hier mit der Abschreibung bereits 2014 beginnen? (Volle Summe, oder anteilig - daher 1 Monat)?
  • Objektiv (Gebrauchtwert nach Liste eines Versicherers) 300€ -> kann ich dieses 2014 abschreiben? Wenn ja, in welcher Form (komplette Abschreibung in 2014 möglich?).
Kleingewerbe, Steuererklärung
Kleinunternehmer allg. Fragen und Lieferadresse

Erst mal hallo an Alle,

Ich bin gerade auf dieses Forum gestoßen und hätte ein paar Fragen. ich hoffe es findet sich jemand der mir diese beantworten kann.

Ich habe vor neben meinem Hauptberuf noch neben Online etwas Geld zu verdienen. Kleinunternehmer da der Umsatz definitiv unter 17500 Euro und die Einnahmen unter 8000 Euro liegen werden.

Soweit ich im Internet schlau geworden bin, muss ich bei diesen Zahlen weder eine Umsatzsteuer noch eine Einkommenssteuer am Ende bei der Steuererklärung nachzahlen. Gewerbesteuer fällt auch weg.

Frage: Stimmt das soweit?

Dann hebe ich jeden Beleg meiner Ausgaben und meiner Einnahmen (verkaufte Artikel) auf. Diese brauche ich um an Ende des Jahres eine vernünftige EÜR zu machen. Und falls das Finanzamt diese Beläge fordert.

Frage: Ich gebe bei dieser EÜR einfach nur die gesamt Einnahmen und Ausgaben an und ermittle daraus den Gewinn. ich muss ja nicht jede einzelne Position listen oder? Und soll ich die Beläge gleich nach der Steuererklärung dem Finanzamt mit der Post zuschicken oder einfach aufheben falls diese verlangt werden?

Dann noch zu meiner vorerst letzten Frage:

Darf ich Online Einkäufe für mein Unternehmen (Private natürliche Person, kein Betrieb) tätige, an eine abweichende Lieferadresse schicken? Oftmals sind auf den beiliegenden Rechnungen die Adressdaten der abweichenden Lieferadresse und nicht meine Eigenen. Spielt das eine Rolle für das Finanzamt oder wäre es ok wenn ich dann einfach zu diesen Rechnungen auf die eben nicht meine Adresse vermerkt ist, meinen Kontoauszug dazu lege?

Ich wäre dankbar über jede Info!

Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Adresse, Lieferung
Werkstudent und Kleingewerbe - Krankenversicehrung und 20h Limit

Ich weiß, dass das hier bereits einige male gefragt wurde. 90% der offenen Fragen (Krankenversicherung/Gewerbe/Freiberufler) sind mir auch schon klar. Jedoch noch nicht alles.

Die Situation:

Ich arbeite als Werkstudent 15-20h pro Woche. Dabei verdiene ich zwischen 600 und 800 Euro im Monat. Deshalb bin ich auch studentisch Kranken- und Pflegeversichert.

Der Plan

Ich möchte mich nun nebenher noch selbstständig machen. Webdesigner (Teils Stundenarbeit für Agenturen, teils Festpreis-Arbeiten ohne Zeitnachweis), Einnahmen aus Werbeanzeigen und Affiliate-Programmen im Web. Dafür möchte ich ein Kleingewerbe anmelden.

Bleibt mein studentenstatus bestehen? Für Krankenversicherung und meinen jetzigen Arbeitgeber

Nicht mehr als 20h/Woche ist mir klar. Das Problem: Die Einnahmen aus dem Kleingewerbe können nicht in Stunden gemessen werden. Das sind Festpreise für Webdesigns, die Affiliate-Sachen sind ja quasi Einnahmen ohne Zeitaufwand. Alles an Zeitaufwand läuft in der Vorlesungsfreihen Zeit (Wochenende+Ferien), würde also - falls das überhaupt relevant ist - nicht in die 20h zählen. Meine Arbeitszeiten als Kleinunternehmer sind also nicht nachzuvollziehen bzw offiziell gar nicht vorhanden. Daraus ergeben sich ein paar Fragen:

  1. Kann ich mit Kleingewerbe weiter studentisch Kranken- und Pflegeversichert sein?
  2. Bleibt mein Werkstudentenstatus bestehen? (Laut Vertrag darf ich natürlich keinen Job annehmen, durch den ich diesen Sonderstatus verlieren würde)
  3. Gibt es sonst noch Dinge zu beachten? Kindergeld-Verdienstgrenze gibt es ja nicht mehr, die Verdienstlimits als Kleingewerbe sind mir bewusst...

Danke für eure Hilfe schon einmal! Gruß, Fabian

Student, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Krankenversicherung, nebenjob, Werkstudent
Einkommenssteuerberechnung, Kleingewerbe, keine Belege für Material

Hallo, ich denke darüber nach ein Kleingewerbe anzumelden und einen Dawanda-Shop zu eröffnen. Da ich verheiratet bin und meine Mann Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit hat, liegen wir bei der Einkommenssteuer sicher über dem Freibetrag auch wenn ich noch nicht weiß, wie hoch mein Umsatz mit meinen selbstgemachten Sachen sein wird. Mein Problem ist folgendes: Als ich im Laufe des Jahres die Materialien für meine Sachen gekauft habe, war es nur als Hobby gedacht, nicht für den Verkauf. Da es sich überwiegend um Stoffe handelt, die ich bar bezahlt auf dem Stoffmarkt gekauft habe, habe ich keine Belege für meine Ausgaben. Wenn ich jetzt eine Einkommenssteuererklärung mache, kann ich dann gar keine Materialkosten ansetzen, da ich sie nicht belegen kann?? Ich meine, ich bin zwar selbst schuld daran, dass ich keine Belege habe, aber es ist ja auch klar, dass ich die Materialien irgendwas gekostet haben müssen. Die Preise weiß ich auch noch - kann sie aber eben nicht belegen. Ich habe gelesen, man kann einen Eigenbeleg erstellen, aber doch nur im Ausnahmefall, das wird doch nicht für alle Ausgaben dieses Jahres funktionieren, oder? Außerdem habe ich gelesen, dass man auch beim Eigenbeleg einen Kontoauszug o.ä. zum Beweis anheften muss. Kann mir irgendjemand helfen? (Für die Zukunft sammle ich natürlich die Rechnungen). Noch eine Frage - habe vor ein paar Wochen eine Nähmaschine gekauft, die 400 Euro gekostet hat. Diese wird ausschließlich für mein Kleingewerbe genutzt. Der Preis übersteigt wahrscheinlich den Umsatz für die nächsten Monate. (So gut wird mein Shop ja wahrscheinlich nicht einschlagen) Sollte ich das Material bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung wirklich nicht mehr ansetzen können, kann ich dann wenigstens die Nähmaschine ansetzen? Auf einmal oder muss ich sie über mehrere Jahre abschreiben? Im Voraus vielen vielen Dank für eine Auskunft.

Beleg, einkommensteuer, Kleingewerbe

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