Arbeitsamt-Sperre, Kindergeld Anspruch und Krankenversicherung?

Hallo,

Ich bin Momentan 19 Jahre alt, Privat Familienversichert, und habe letztes Jahr im Juli meine 1. Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Da ich in meinem erlernten Beruf keine Aussichten auf eine Arbeitsstelle habe, werde ich zum September hin eine neue Ausbildung beginnen.

Ich bin seit meinem Abschluss (bis auf 1,5 Monate bei Amazon) beim Arbeitsamt als Arbeitssuchend gemeldet, beziehe aber darüber keine Leistungen, da ich noch nicht lange genug gearbeitet habe. (Meine Ausbildung war Schulisch)

Jetzt stehe ich vor folgendem Problem: Um bei meiner Privaten Familienversicherung versichert zu sein setzt diese einen Kindergeld-Bescheid voraus, während das Amt von dem Ich Kindergeld beziehe eine Arbeitssuchend-Meldung vom Arbeitsamt voraussetzt. Da ich mich zu beginn des Jahres verstärkt darum bemüht habe eine neue Ausbildungsstelle zu finden habe ich meine vom Arbeitsamt auferlegten Bemühungen eine Aushilfsstelle zu finden etwas zurückgestellt. Nun wird mir seitens des Arbeitsamtes gedroht, eine Zwölf-wöchige Sperre (also kein Arbeitslosengeld, welches ich sowieso nicht bekomme, sowie keine Arbeitssuchend-Meldung für Kindergeld, ergo keine Krankenversicherung) über mich zu verhängen, sollte ich nicht den 1. Arbeitsvertrag für eine Aushilfsstelle (egal welche Konditionen) unterschreiben.

Mir ist bewusst das das Arbeitsamt eine solche Sperre verhängen kann und zeit weilen damit auch ziemlich voreilig ist, aber können sie mir damit auch die Krankenversicherung streichen?

Hoffe jemand kann mir helfen, da ich momentan von allen Seiten unterschiedliche Meinungen zu dem Thema bekomme.

Mit freundlichen Grüßen Ben K.

Arbeitsagentur, Kindergeld, Krankenversicherung, PKV, private krankenversicherung
Kindergeldanspruch Ausbildung unfreiwillig agebrochen

Hallo Zusammen

möchte gerne eure Meinung hören. Mein Sohn hat letztes Jahr Juli ( 2 Ausbildungsjahr Mechatroniker ) aus psychischen Gründen eine Psychologen aufsuchen müssen, In der Werkstatt war es auf die Dauer nicht mehr auszuhalten, nur Ausnutzung Überstunden, kein Zeitausgleich Gehalt permanent zu spät überwiesen, Oma verstorben wollte der Chef kein Urlaub eintragen, bei der Beerdigung dann das gleiche Spiel hat verlangt das er dann bis 12.00 arbeitet ob wohl die Beerdigung um 13.00 statt gefunden hat,, da hat es mir gereicht und hab den nicht gehen lassen weil er nicht in der Verfassung war eine ordentliche arbeit zu leisten.

Um abzukürzen war mein Sohn etwa 7 Wochen krank, ich als Chef hätte spätestens nach der zweiten Woche nachgefragt.Er wurde dann gekündigt weil ihn die Ärztin nicht ewig krankschreiben konnte , ( keine Krwankenmeldung an Betrieb )

Mein Sohn wollte auf keinem Fall die Lehre in diesem Betrieb fortsetzen, hat etliche Bewerbungen abgeschickt damit er sein 3 Ausbildungsjahr fortsetzen konnte, leider ohne Erfolg , immer wieder die gleichen Antworten "Wir haben für dieses Jahr bereits unsere Ausbilder" Im Arbeitsamt war er 2x konnten ihm auch keine große Unterstützung leisten.

Da sich Arbeitsamt und Familienkasse im selben Gebäude befinden dachten wir die arbeiten zusammen und das geht alles automatisch.

So er hat kein Betrieb gefunden wo er die Lehre fortsetzen konnte, bevor er Daheim rumhängt hat er sich angegiert und ab dem 15.10.14 eine Stelle im Verkauf (Modegeschäft )begonnen.

Ich habe auf meine Initiative bei der Fam.kasse angerufen weil ich gedacht habe

ist es überhaupt zulässig das Kindergeld weiterhin zu beziehen wenn der Sohn 20 Jahre Alt nicht mehr in der Ausbildung ist , mir wurde gesagt am Telefon das es nicht ausgeschlossen ist , was die benötigen ist die Kündigung, die Absagen von den Bewerbungsschreiben. Bin dann paar Tage später zur Fam,Kasse mit dem Sohn gegangen, der MA war nicht grade freundlich und meinte gleich "kein Anspruch" die zwei Monate die ich bekommen habe werde ich zurückzahlen müssen, und so war es bekam am 12.12.14 den Brief das ich bis 29.12.14 die 368.00 € zurückzahlen soll., habe natürlich den Betrag auch überwiesen.

Mein Sohn schreibt jetzt schon fleißig die Bewerbungen für das Ausbildungsjahr Sep.2015, bin sicher das er ein Ausbildungsplatz bekommen wird

Meine Frage an Sie macht es jetzt einen Sinn ein Einspruch einzulegen oder habe ich überhaupt keine Chancen der Sohn wird im April 21 Jahre alt

Vielen Dank und ein gutes neues Jahr an alle

Mit freundlichen Grüssen

Amigo0211

anspruch, Ausbildung, Kindergeld, Recht
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei volljährigen Kindern, älteres Kind in Ausbildung

Hallo! Ich bin alleinerziehend, beide Kinder sind volljährig. Für meinen Sohn (demnächst Student) erhalte ich durchgehend Kindergeld. Meine Tochter ist in der Ausbildung und wohnt nicht mehr bei mir (Hebammenschülerin). Für sie habe ich 2011 kein Kindergeld bekommen, da sie die Einkommensgrenze von 8.004€ überschritten hat. 2012 bekomme ich wieder Kindergeld, da diese Einkommensgrenze für die Erstausbildung wegfällt. "Unglücklicherweise" hat meine Tochter noch einen 2. Wohnsitz bei mir. Bei Abgabe meiner Lohnsteuererklärung wurde mir jetzt gesagt, dass ich deshalb in 2011 nicht mehr in die Steuerklasse 2, sondern in Steuerklasse 1 falle, mir der Entlastungsbetrag also nicht zusteht. Durch den Zweitwohnsitz meiner Tochter lebe ich offensichtlich in Haushaltsgemeinschaft mit einer erwerbstätigen volljährigen Person und es wird eine gemeinsame Haushaltsführung / gemeinsames Wirtschaften unterstellt. In Wahrheit ist das Ausbildungsgehalt meiner Tochter natürlich so gering, dass SIE immer wieder noch finanzielle Unterstützung von mir braucht. Außerdem ist sie nur ca 1x monatlich am WE hier, es gibt also definitiv keine gemeinsame Haushaltsführung. Bin ziemlich sauer und entsetzt über die Lage und würde gerne wissen, ob sich jemand auskennt und ob ich gegen die Aberkennung der Lohnsteuerklasse vorgehen kann. Falls es wichtig ist: Ich lebe in Baden-Württemberg

einkommensteuer, Finanzamt, Kindergeld, Recht, Steuern, Steuerrecht, EStg
Schikane Familienkasse?

Die Familienkasse zahlt nun bereits seit 1,5Jahren kein Kindergeld. Der elende Krieg per Brief geht mir langsam echt auf die Nerven, da ich auch anderes zu tun habe als dauernd das Selbe zu schreiben. Sachverhalt in Kürze: Schüler bis 6/11 - Ausbildung ab 7/11 in 6/12 wurde KiGe für 1/10-11/11 zurück gefordert 25.7.12 Einspruch inkl AdV - Eingang am 10.8.12 - Unterlagen Beigefügt: Einnahmen abzl Werbungskosten sauber und ordentlich aufgelistet, da diese in dem Umfang mit Reisekosten nicht ins entsprechende Formular passen, Antrag auf Kindergeld ab 1/12 16.08.2012 - Unterlagen angefordert: Erklärung zu den Werbungskosten 2011, Kopie LstK 2011, Erklärung Erwerbstätigkeit 09.10..2012 Ablehnung AdV da keine ernsthafte Zewifel an der Rückforderung bestehen (da Mutter bockig weil der GV da war hat sie das nich zum Kind geschickt und Frist verstrichen dagegen wieder Einspruch einzulegen) 10-12/2012 4 Anrufe bei Familienkasse, keine Auskunft und einfach aufgelegt bei Nachfrage nach Namen 06.11.2012 Email mit Frist zur Bearbeitung 03.12.2012 Telefonat wpnach Formular Antrag auf Auszahlung des anteiligen KiGe fehlt, wurde am 31.12. per fax gesandt, angeblich wurde das mit Schreiben vom 08.11. angefordert (Post an Kind Adresse kam aber nicht an) 03.01.2013 Kopie des Schreibens vom 08.11.12 in dem mitgeteilt wird, dass eine Berechtigtenbestimmung am Gericht vorgenommen werden soll, da kein Elternteil barunterhalt leistet, diese Information stammt aus dem Fax vom 3.12., sehr verwunderlich wie die das am 8.11. angeblich schon wußten Bisher hat niemand nach einer Berchtigtenbestimmung gefragt, ich wohne bereits seit 2008 im eigenen Haushalt und bekomme kein Unterhalt außer das Kindergeld von meiner Mutter. Meinen Vater kenne ich nicht der hat sich nie für mich interessiert und ich hatte nie Kontakt seit meiner Geburt. Wieso ist das nun für 2011 ein Problem? Ist das alles korrekt so wie das läuft das bezweifel ich sehr stark. Hat Dienstaufsichtbeschwerde erfolgsausichten? Oder vergebene Lebensmühe? Wie bekomme ich das Geld ich benötige es dringend. Danke für jede Hilfe. P.S. ich hoffe ich habe nicht zu viele Schreibfehler in der Eile bin einfach so Sauer auf diesen Staat!

Behörden, kinder, Kindergeld, Recht, Sozialleistungen, Sozialrecht, Steuern
Abgemeldet in Deutschland / Kauf einer Eigentumswohnung in Deutschland / Vermietung an Arbeitgeber

Hallo liebes Forum,

zunächst einmal zu meiner Situation:

1.) Ich bin in Deutschland abgemeldet und lebe dauerhaft und mit meinem "Lebensmittelpunkt" in Shanghai. 2.) Ich halte mich im Jahr maximal 4 mal in Deutschland auf und dann nie pro Aufenthalt länger als 8 - 10 Tage. Von diesen 8 - 10 Tagen bin ich zum Arbeiten in Deutschland, bzw. befinde mich im Urlaub in Europa und reise in Europa rum 3.) Wenn ich in Europa bin, dann schlafe ich in Hotels oder bei Bekannten. Möbel, Zahnbürste usw. habe ich in Deutschland nicht mehr 4.) Ich bin laut momentanem Status vom Finanzamt als "beschränkt" steuerpflichtig eingestuft

Problematik: Ich möchte in Deutschland eine Eigentumswohnung kaufen. Anschließend möchte ich diese Wohnung an den Arbeitgeber bei dem ich in China angestellt bin vermieten. Dort sollen die Angestellten Chinesen, welche ab und zu nach D reisen leben, als auch ich ab und an. Ich sehe hier folgende Vorteile: 1.) Die neue Eigentumswohnung ist vermietet und das deutsche Finanzamt sieht mich nicht mit einem "Wohnsitz" in Deutschland 2.) Die Wohnung kann ich relativ günstig vermieten, da sie kaum besucht wird ( in der Summe ggf. 30 Tage im Jahr besetzt ) und somit fallen nicht viele Steuern auf die Wohnung an 3.) Die Wohnung ist als Geldanalge vorhanden und wird kaum verlebt, da sie nur rund 30 Tage im jahr besucht wird

Aber wäre das so legal im Sinne das ich "beschränkt" Steuerpflichtig bleibe, oder wird das Finanzamt dies nicht akzeptieren, da ich es an meinen Arbeitgeber vermiete, und der mich als auch andere Angestellte wiederum im Jahr ab und an dort leben lässt, da ich wirklich dort in der Gegend auf Geschäftsreise bin. Letzt endlich würde der chinesische Arbeitgeber Geld sparen, denn wenn die Mitarbeiter in D wären, dann müsste er teuer für die Hotelzimmer zahlen.

Vielen dank für eure Kommentare

Eigentumswohnung, Kindergeld
Teil vom Kindergeld/Unterhalt als Taschengeld?

Hey (:

Ich bin am überlegen anstatt mein Taschengeld, das 30€ beträgt, einen größeren Teil meines Kindergeldes (o.a. Unterhalt) zu bekommen (nur ein Gedanke - mit meiner Mutter werde ich darüber natürlich auch noch sprechen :D)

Ich (bin übrigens 16 Jahre alt) würde meine Sachen gerne selber kaufen. Okay, eigentlich tue ich das schon..Ich bekomme 30€ im Monat und zahle meine Fahrkarte, Schulsachen, teilweise Klamotten, und eben mein Zeugs wofür Taschengeld eigtl. da ist selber.. Doch mit 30€ komm ich nicht aus, da allen schon meine Fahrkarte 26€ kostet (habe ein Konto auf dem ich mein ganzes Geld überweise, und wenn mein Bares ausgeht greife ich darauf zurück). Meine Mutter vergisst meistens mir das Geld dann zurückzugeben, da sie mir es auch gönnt wenn ich mir mal eine CD kaufen möchte oder mal ins Kino möchte..

Ich finde das auch sehr nett von meiner Mutter und bin ihr auch dankbar, dass ich 30€ bekomme (: Jedoch einigten wir uns darauf, dass ich Fahrkarten/Klamotten/Schulsachen nicht bezahlen muss. Aber wenn es ja jetzt immer so ist fände ich es besser, wenn sie mir einen etwas höheren Geldbetrag auf mein Konto überweist (monatl.) damit ich mit dem Betrag auch auskomme.

Ich bin nicht verwöhnt oder gebe mein Geld für unnötiges Zeugs aus, aber ich hätte gerne mehr Verantwortung für mich selbst.. Und ich bin mir auch sicher, dass ich die Verantwortung dafür tragen kann. Ich möchte einfach selber lernen wie viel ich brauche und wie ich es bewusst ausgebe..

Jetzt zu meiner Frage: Ist meine Idee Sinnvoll oder doch Unsinnig?? Würdet das eurem Kind erlauben (oder so ein zwei Probemonate)?? Und ja, mir ist es bewusst, dass Kindergeld/Unterhalt auch Miete, Wasser, Heizung .. beinhaltet...Aber auch für Klamotten etc .. :p

LG (:

Kindergeld, Taschengeld, unterhalt
Wie bleibe ich zwischen 2 Studiengängen kindergeldberechtigt und privat versichert?

Hallo,

ich habe im August meinen Bachelor fertiggestellt (Zeugnis erhalten) und wollte eigtl. sofort im Anschluss einen Masterstudiengang beginnen (ab Okt.). Ich wurde jedoch bei allen drei, für die ich beworben habe, abgelehnt. Nun stehe ich vor einem Problem, da ich für die Zeit bis zum SS 2011 keinen Anspruch auf Kindergeld habe und aus der privaten Versicherung der Eltern fliege.

Mein Überlegung war, wie die von so vielen, mich für ein zulassungsfreies Bachelorstudium einzuschreiben, um den Studentenstatus aufrecht zu erhalten und während dem nächsten halben Jahr noch ein Praktikum zu machen (Studentenstatus ist ja auch hierbei gewünscht). Studiengebühren muss ich aufgrund meiner 3 Geschwister nicht zahlen.

Mein Fragen sind deshalb wie folgt:

  • Wenn ich mich für keinen "Zwischenstudiengang" einschreibe, bekomme ich dann ab März weiterhin Kindergeld? Besteht die Möglichkeit weiterhin in der privaten Versicherung zu bleiben (evtl. weil ich Ablehnungsbescheide vorweisen kann), bzw. im März wieder einzusteigen?
  • Beeinflusst das erneute Bachelorstudium meinen Anspruch auf Kindergeld im Masterstudium (auf der Seite der Agentur für Arbeit stand nichts von Drittstudium)?
  • Kann ich ohne weiteres ein Vollzeit Praktikum absolvieren, während ich im 1. Semester eingeschrieben bin?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Studium, Kindergeld, Krankenversicherung

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