Hallo Community ich habe ein kleines Problem (ALG 2 total unverständlich für mich, Jobcenter aufhebungsbescheid missverständlich?

Ich bin aus privaten problemen mit schulden machen weggezogen, hab mein JC Bescheid gegeben und bin allen nachgekommen, jetzt habe ich so ein brief bekommen 8 seiten lang und ich verstehe gar nix.

Also erst steht ;Aufhebung der Bescheide vom 17.05.20 , 21.11.2020 ,17.05.2021

die Entscheidung über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - SGB X werden ab dem 01.06.21 ganz aufgehoben.

Grund für die Aufhebung der Entscheidung:

Umzug und dadurch wechsel der Zuständigkeit.

Sie ziehen zum 01.05.2021 um örtlich zuständig ist der Träger, in dessen Zuständigkeitsberreich Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben(Paragraph 36 SGB2). Da Sie ab 01.5.2021 nach so und so umziehen, ist ab 01.05.2021 Jobcenter soundso für sie zuständig.

Diese Entscheidung beruht auf Paragraph 40 Absatz 1 und 2 SGB II und paragraph 330 Absatz 3 des Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) in Verbindung mit paragraph 48 Absatz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) und paragraph 6, 36.

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Die Bescheide vom 17.05.20, 21.11.2020 und 17.05.21 waren alle samt änderungsbescheide.

der vom 17.05.2020 beinhaltet;

Sehr geehrte Blabla, ich bewillige ihnen für die Zeit vom 01.07.2020 bis 30.06.2021

folgende leistungen:

monatlicher gesamtbetrag für juli 2020 bis juni 2021 in Höhe von €

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der bescheid vom 21.11.2020

Änderungsbescheid

Sehr geehrte Blabla,

für Sie ändert sich die Höhe der Leistungen um nach dem zweiten Buch usw.

Monatlicher Gesamtbetrag für Januar.21 bis Juni.21 €

Die leistungen werden monatlich im vorraus bezahlt.

Die bisher in diesem Zusammenhang ergangenen Bescheide werden insoweit zum 01.01.2021 aufgehoben.

Begründung;

Ihr Leistungsfall wird ab dem 01.01.2021 aufgrund folgender Änderung neu berechnet:

blablabalaba

In dem vom deutschen Bundestag am 05.11.2020 beschlossenen Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe wurde das und das beschlossen.

So und jetzt eben dieser aktuellste Bescheid anbild.

Dabei ist keine Berechnung nichts, gar nichts nur 9 Seiten Belehrungen.

Also ich bin davon ausgegangen das wenn ich umziehe dies mitteile und dann ein monat zu viel bezahlt bekommen habe, ich das zurück zahlen muss, selbst verständlich.

ich habe sogar noch ein stückweit erklärt in einem brief warum ich umgezogen bin und das musste fix gehen (u.a. sind es schwerwiegende gründe ich war in gefahr)

und habe meine NEUE Telefonnummer für Rückfragen hinterlassen aber nix kam.

Bedeutet das die heben mir rückwirkend alles Geld auf? Das geht nämlich aus dem Blättern gar nicht hervor !

Ab dem 01.6.21 wäre mein Alg 2 ausgelaufen und ich bin zum 01.5. umgezogen.

also ist ein Monat differenz.

Es steht noch dabei ich kann widerspruch einlegen, innerhalb eines Monats.

Kennt sich wer hier aus, bedeutet das ganz einfach jede Geldleistung wurde aufgehoben? Ohne das die mir irgendwas vorrechnen im Brief?

hier ist die zweite Seite:

KENNT SICH WER AUS HILFE

Bild zu Frage
ALG2, Arbeitsagentur, Hartz IV, jobcenter, Recht
Vermieter behält Kaution vom Jobcenter ,Ex Mieter Alg2 Empfänger werden durchs Jobcenter 10 % pro Monat vom Alg2 Geld abgezogen, was kann man machen?

Vermieter behält Kaution vom Jobcenter ,Ex Mieter Alg2 Empfänger werden durchs Jobcenter 10 % pro Monat vom Alg2 Geld abgezogen, was kann man machen?

Hallo es geht um einen Vermieter der sehr viel Geld und Wohnungen hat , das Jobcenter hat auf direktem Wege im Jahr 2020 die Kaution an ihn gezhalt . Der Vermieter behält die Kaution einfach.

Der ehemalige Mieter ist Alg2 Empfänger und ihm werden durch das Jobcenter jeden Monat 10 % von seinem Alg2 Geld abgezogen , zur Tilgung der Kaution.

Das Jobcenter hat 2020 die Kaution auf Antrag des Alg2 Mieters an den Vermieter gezahlt.

Der Alg2 Empfänger ist schon seit ein paar Monaten ausgezogen und hat erst Monate später erfahren das der Vermieter die Kaution behalten hat.

Alle Emails an den Vermieter der vor dem Auszug noch sehr gesprächig war werden nicht beantwortet.

Der Mieter hat die zuständige Sachbearbeiterin beim Jobcenter angeschrieben , und die meint der Mieter soll sich darum kümmern das der Vermieter die Kaution zahlt.

Die Emails an die zuständige Jobcenter Abteilung für bessere Hilfe oder Beratung werden von der gesamten Abteilung nicht beantwortet .

In der Abtretungsvereinbarung heisst es : Die Forderung nebst Zinsen ist bei Fälligkeit unmittelbar von dem Vermieter/der Vermieterin an die Gläubigerin, Stadt ....Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Rückabwicklung , Sparkasse ..., auf Iban:DE.... (Stadtkasse), unter Angabe des Mieters und des Sammelverwahrkontos .... zu erstatten.

Was kann man in dem Fall machen ?

Den Jobcenter Mitarbeitern ist es scheinbar egal das der Vermieter die Kaution klaut und der ehemalige Mieter sie bezahlen muss laut Jobcenter.

Vielen Dank an alle die den langen Text gelesen haben und Hilfe leisten um das Problem zu lösen.

Hartz IV, jobcenter, Kaution, Mieter
ALG II - ist das Jobcenter berechtigt mir die Leistungen zu streichen (schwanger, vom Partner getrennt lebend)?

Hallo zusammen. Anfang November wartete ich vergeblich auf die Auszahlungen für den laufenden Monat. Eine Woche später kam dann Post vom Jobcenter, dass: "Die Zahlungen der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II in Verbindung mit § 331 SGB III vorläufig ganz eingestellt wurden."

Ich wurde aufgefordert diverse Anlagen (VE, WEP, EK/EKS) einzureichen die Informationen über den Kindsvater (ich bin schwanger) erheben sollten. Er wurde im Schreiben als mein Partner bezeichnet und die Anlagen beziehen sich auf eine Person in der Bedarfsgemeinschaft. Außerdem Angaben zu meinem Mietverhältnis bzw Wohnsituation.

Nun ist es so, dass ich gar nicht mit meinem Partner zusammenlebe. Ich bin zur Zeit auf Wohnungssuche und noch in meiner ehemaligen Studenten WG gemeldet. Habe also auch kein Mietverhältnis bzw keinen aktuellen Mietvertrag mehr und schlafe Mal hier Mal da bei Freunden. Das alles wusste der Sachbearbeiter schon aus einem persönlichen Gespräch! Er hat auch die Adresse vom Kindsvater, welche natürlich eine andere ist, als meine.

Nun habe ich dem Jobcenter geschrieben, dass eine Einstellung der Leistungen voraussetzt "dass Sie Kenntnis von Tatsachen erhalten haben, die kraft Gesetzes zum Ruhen oder zum Wegfall des Anspruchs führen. Mir sind keinerlei Tatsachen bekannt sind, die die Einstellung der Zahlung rechtfertigen. Bitte teilen Sie mir deshalb zeitnah mit, welche Tatsachen ihrer Ansicht nach vorliegen. Anschließend komme ich gerne Ihrer Aufforderung zur Mitwirkung im notwendigen Umfang nach."

Bisher kam keine Antwort.

Dafür kam ein Schreiben von meiner Krankenversicherung, dass vom Jobcenter keine Beiträge mehr für mich bezahlt werden.

Abgesehen vom emotionalen Part, dass ich mich total im Stich gelassen fühle und es abartig finde, wie man mir zwei Monate vor Entbindung meine Krankenversicherung "nehmen" kann, obwohl ich in einer hilfebedürftigen Lage bin... Frage ich mich nun, in wie weit das Vorgehen vom Sachbearbeiter überhaupt rechtens ist.

Lange Rede kurzer Sinn, meine Frage also:

Ist das Jobcenter berechtigt mir die Leistungen zu streichen, wenn der Kindsvater (vom ungeborenen Kind) verdienend ist, wir aber nach Definition gar keine Bedarfsgemeinschaft bilden, da wir in getrennten Haushalten leben? Ich schätze deren Verdacht ist, dass wir eben doch zusammen leben, da ich keinen Mietvertrag habe. Aber Recherchen haben ergeben, dass ein Mietverhältnis keine Voraussetzung für den Empfang von AG II ist.

Was kann ich tun?

ALG II, jobcenter
Jobcenter Geld / aber kein Bescheid?

Sehr geehte Community,
Ich bin aufgrund einer Trennung 20 Mai ausgezogen und bei Freunden untergekommen. Da ich keinerlei Einkünfte habe, habe ich am Montag direkt meinen ALG II EIntrag eingereicht. Nun ist ja bereits einen Monat vergangen, Nun habe ich vorgestern dort angerufen um nachzufragen, wie es mit meinem Antrag aussieht. Das Jobcenter meinte jedoch, es würden noch unterlagen fehlen - dass sie den Brief letzte Woche freitag rausgeschickt hatten (bisher ist noch nichts gekommen. wir haben ja schon donnerstag)
Also habe ich vorsorglich die Unterlagen die fehlen per Mail zugeschickt.
Nun, gestern kam dann offensichtlich Geld auf mein Konto (für 2 Monate) Allerdings steht im Verwendungszweck nicht wofür und einen bescheid, dass mein Antrag bewilligt wurde, habe ich auch (noch) nicht bekommen.
Ich möchte nicht drauf sitzen bleiben, oder irgendwas zurückzahlen müssen - falls das Jobcenter nun einen Fehler gemacht hat. Abgesehen davon, dass ich nicht weiß ob für Mai wirklich mitgezahlt wird. (Ich weiß ja, dass wenn man am 15 einen Antrag stellt und der erst einen Monat später angenommen wird, rückwirkend bezahlt wird)

Ich weiß, Anrufen wäre vermutlich die beste und einfachste Idee, allerdings fällt mir dies
aufgrund meiner Angststörung sehr sehr schwer und nun erreiche ich dort ohnehin niemanden mehr.
Wisst ihr vielleicht was da (schief?) gelaufen sein könnte?
Vielen Dank

ALG II, jobcenter
Weiterbewilligung ALG II abgelehnt, Kinderzuschlag + Wohngeld beantragen?

Hallo an alle zusammen.

Ich bin gerade etwas am verzweifeln.

Unser Weiterbewilligungsantrag für ALG II wurde abgelehnt, mit der Begründung wir können unseren Lebensunterhalt durch vorrangige Leistungen (Wohngeld, Kinderzuschlag) bestreiten.

Ich muss dazu sagen, mein Lebensgefährte und ich sind bereits seit länger Zeit krankgeschrieben und gesundheitlich eingeschränkt.

Nun fällt durch die Ablehnung auch unsere Krankenversicherung weg und ich stehe mit 3 Kindern da. Leider bin ich aber auf ärztliche Hilfe angewiesen und benötige die Krankenversicherung.

Ich habe mich bereits bei der Krankenkasse informiert, es bleibt nur die "freiwillige" GKV, die mich im Monat knapp 190€ kosten soll.

Nun ist der Antrag bei der Familienkasse und bei der Wohngeldstelle auch nicht von heute auf morgen bearbeitet, so dass wir momentan von Krankengeld und Kindergeld leben. (Mietzahlung, Strom, etc gestaltet sich sehr schwierig)

Laut Jobcenter bekommen wir angeblich 220€ Kinderzuschlag, Wohngeld kann ich ja noch nicht sagen, wird aber bestimmt auch nicht die Welt sein.

ALGII Aufstockung lag bei etwa 500€.

Wenn ich nun aber die Krankenversicherung und Kita-Essen allein bezahlen muss, liege ich doch wieder unterhalb des ALGII Satzes!?

Widerspruch habe ich natürlich eingelegt, da ich vermute, dass die Ablehnung eher mit der Krankschreibung zu tun hat, sprich ich lt. Paragraph 7 nicht erwerbsfähig bin. (wurde u.a. mit diesem Paragraphen begründet, nicht hilfsbedürftig)

Kann mir hier irgendjemand weiterhelfen, ob das alles so rechtens ist? Und ggf raten was ich ausser dem Widerspruch und den Anträgen bei den anderen Stellen tun kann?

Weiß evtl. auch jemand, ob ich mit einer Gesundschreibung (nur wegen des Amtes, obwohl mein Gesundheitszustand etwas anderes sagt) wieder beim Jobcenter gemeldet bin?

Ich danke schon einmal für entsprechende Antworten.

LG

ALG II, Hartz IV, jobcenter
Jobcenter fordert Unterlagen (Kontoauszüge) vom Partner der keine Leistungen bekommt?

Hallo,

ein Freund von mir lebt jetzt im März seit einem Jahr mit seiner Freundin zusammen. Er beginnt im März eine Ausbildung im geschützten Rahmen (finanziert durch die Bundesagentur für Arbeit) und seine Freundin studiert und arbeitet in Teilzeit. Sie bekommt insgesamt knapp 1250€ netto vom Arbeitgeber und 250€ Halbwaisenrente.

Die Miete beträgt 1000€ warm, wovon jeder 500€ bezahlt. Sie ist die Hauptmieterin und er hat einen Untermietvertrag.

Er bekommt durch die Ausbildung 716€ Ausbildungsgeld, Fahrtkostenzuschuss und 280€ für die Miete vom JC.

Jetzt hat mein Freund erstmal einen Weiterbewilligungsantrag gestellt und ein Schreiben vom JC bekommen, dass die Unterlagen (Kontoauszüge aller Konten) von seiner Freundin benötigen, was mich sehr wundert. Soweit ich weiß dürfen die zwar Auskunft verlangen, aber da seine Freundin keine Leistungen bekommt, muss sie auch nichts nachweisen.

Natürlich weigert sie sich auch, dem Amt mit dem sie nichts am Hut hat, private Unterlagen rauszugeben. Auskunft über Ihre Einkünfte würde sie aber geben.

Beide leben zwar zusammen, aber gewirtschaftet wird getrennt und es besteht kein gegenseitiger Einstandswille.

Jetzt meine Frage: Wenn Sie Ihre Einkommensverhältnisse angeben würde, hätte das negative Auswirkungen?

Er hat erstmal ein Schreiben aufgesetzt, aus dem hervorgeht, dass sie nach wie vor getrennt wirtschaften, nicht füreinander einstehen und das sie nichts mit seiner BG zu tun hat und er auch kein Recht hat, Ihre Unterlagen einzusehen bzw. weiterzureichen.

Vielen Dank im voraus

ALG 2, ALG II, jobcenter, Sozialrecht
Jobcenter/ALGII verlangt 6-7 JAHRE alte Dokumente, rechtens?

Hallo,
Ich war wieder bei meinen Eltern zu Besuch und die haben mir einen ALGII Brief gezeigt indem steht, da sie für Leistungen ab den 01.01.2020 nicht Entscheiden können, da folgende Dokumente fehlen und dann waren von jedem Familien Mitglied 4-5 Dokumente aufgelistet von 2012-2014, darunter Lohnabrechnungen und NEBENKOSTENABRECHNUNGEN.

Das man die hälfte damals schon abgeben hat ist nicht der rede wert, aber ich habe in alten Dokumenten gesehen und da wurden z.B bei mir für den damaligen Nebenjob LOHNNACHWEISE aufgefordert die man per Kontoauszug überreicht hatte (weil man dafür keine Lohnabrechnugn erhalten hat) und akzeptiert. Jetzt steht aber die wollen die Lohnabrechnung und in klammer (Kontoauszüge sind kein ausreichender Nachweis!) Vielleicht ist Kontoauszug kein ausreichender Nachweis, aber warum evrlangt man das 7 Jahre später? Dürfen die das? Meine Eltern machen sich nämlich Sorgen, da drin steht, dass wenn man bis zum 25.12.2019 nicht zusendet wird es gekürzt oder entzogen.

Ich meine was haben 7 Jahre alte Dokumente für die jetzige Situation zutun, das sie nicht entscheiden können? Wenn die damals die Kontoauszüge akzeptiert haben, dann können die doch nicht 7 JAHRE später was anderes verlangen oder doch?

Ich schreibe jetzt, weil meine Eltern IMMER alles rechtzeitig abgegeben haben, auch Sachen die 6-7 Jahre alt waren aber jetzt reicht es halt langsam. Letztes Jahr war es ähnlich da wollten die zum Beispiel weniger wie die Lohnabrechnugen von Juli-September 2012 und jetzt wollen die viel viel mehr und darunter Sachen wie von Oktober-Dezember 2012, wieso sagten die letztes Jahr nicht direkt von Januar bis Dezember statt jedes Jahr nur 2-3 Monate zu verlangen?

Dürfen die wirklich so alte Sachen verlangen? und wenn ja ist es wirklich der richtige Bescheid zu sagen wir können für den 1.1.20 NICHT ENTSCHEIDEN weil alte Sachen fehlen?

Ich wäre über Antworten so dankbar!

ALG II, Hartz 4, Hartz IV, jobcenter, Sozialamt, Jobcenter Amt
Darf das Jobcenter meine Kontoauszüge der letzten 12 Monate verlangen obwohl es um meine ex Freundin geht mit der ich zusammen zwei Kinder habe?

Darf das Jobcenter meine Kontoauszüge der letzten 12 Monate verlangen obwohl es um meine ex Freundin geht mit der ich zusammen zwei Kinder habe ? Ich habe vor ca einem Jahr meine Tochter bei mir aufgenommen weil meine ex Freundin mit ihren Lebensgefährten von nrw nach Kiel gezogen ist .und meine Tochter sich da nicht wohl gefühlt hat Mein Sohn ist bei der Mutter geblieben . Darum sagte das Jugendamt das ich kein Unterhalt mehr zahlen bräuchte hat jeder hat ein Kind Dann hebt sich das auf . Zuvor hat das Jugendamt mit mir vereinbart das ich i300€ Zahlen muss laut d Tabelle etwas mehr . Wie das Leben so spielt hat sie ein Jahr dort gewohnt. dann hat ihr Freund nach 7 Jahren Beziehung Schluss gemacht. Naja mir wäre am liebsten das meine Kinder bei mir in der Nähe wohnen ich könnte schon froh sein das meine Tochter zurück kam. Ich hab vor drei Jahren ein Kredit aufgenommen. Und mein Eltern Haus gekauft. Aber hab meinem Vater mit ins Grundbuch eintragen lassen. Kurz mein Vater hat eine neue Freundin und ist ausgezogen die Kosten haben wir so geregelt das wir beide das selbe haben . Ich trage das Haus ab. Er bezahlt Strom Wasser und alles andere . Jetzt stand die Wohnung zu dem Zeit Punkt leer .Da hab ich eher an meinem. Sohn gedacht . Und Meiner ex vorgeschlagen das Mein Vater es ihr vermieten kann . Natürlich hat sie dann wieder beide Kinder Zürich genommen also unter. Mir als Mieterin . Wo ich jetzt natürlich wieder Unterhalt bezahlen muss . Wir haben uns dann so geeinigt das wir das unter uns machen und hab ein Dauerauftrag gemacht. Das Jugendamt hat das ok gegeben . Aber jetzt kommt das Job Center und meint ich würde wahrscheinlich zu wenig bezahlen und verlangen jetzt das ich das alles offen legen soll unter anderem die Kontoauszüge . Ich komme gerade so über die Runden hab ein Einkommen von ca 1700 € netto . Ist das alles rechtens ? Ich habe nur noch ein paar Tage Zeit . Denn der Frage Bogen kam in einem gelben Brief

jobcenter
Bekomme nirgendwo finanzielle Hilfe. Was tun?

Ich bin 27, Studentin (1. Studium, keine vorrausgegangene Ausbildung) an einer Hochschule und leider schon im 14. Semester. Nicht weil ich zu dumm bin, sonder da ich auf Grund vieler privater Verluste und Vorkommnisse und meiner zusätzlichen psychischen Erkrankung oft aussetzen musste.

Ich wohne seit ungefähr einem Jahr nun endlich alleine.

BAföG bekomme ich ja schon seit Längerem nicht mehr. Den KFW-Kredit wollte ich nicht auch noch zusätzlich annehmen, diesen gibt es jetzt sowieso nicht mehr. Ab dem 10. Semster ist Schluss damit.

Das Arbeitsamt meinte es kann mich nicht unterstützen, Antrag wurde abgelehnt.

Anfangs hat mich meine Mutter finanziell ein wenig unterstützt und die Miete gezahlt, den Rest konnte ich mit der Halbwaisenrente begleichen. Diese ist nun seit März gestrichen, da ich 27 geworden bin.

Seitdem musste meine Mutter mich noch mehr unterstützen, wozu sie kaum in der Lage ist (Ich danke ihr dafür!). Zusätzlich hab ich noch einen 450 EUR Job , der nun aber auch Geschichte ist. Der Vertrag läuft diesen Monat aus und ich will ihn auch nicht verlängern, da ich im Januar meine letzte Prüfung habe und es psychisch ansonsten nicht hinbekomme mit dem Lernen. Ich habe auch nebenbei viele Therapien usw. Wenn ich arbeiten könnte nebenbei würde ich es ja machen.

Das Wohnamt hat mir sage und schreibe einen zweistelligen Betrag gezahlt für 2 Monate, da meine Mutter mich die ganze Zeit unterstützt und sie dann nicht mehr zahlen..

Meine Mutter kann dies aber nicht weiterhin machen und ich will es auch nicht.

Gibt es noch andere Möglichkeiten oder war jmd schon mal in einer ähnlichen Situation?

LG

Studium, Geld, Finanzierung, jobcenter, Wohngeld
Sozialamt will ein Gutachten von der Rentenversicherung, die dieses verweigert?

Hallo zusammen,

meine Mutter hatte in diesem Jahr einen Schlaganfall mit entsprechenden Konsequenzen und jetzt ist sie noch in einen Behördenteufelkreis geraten, was ihren Gesundheitszustand noch weiter verschlimmert, aber naja, das zählt natürlich nicht. Sie hat nun Pflegegrad III. Sie ist 64 und ich sage schon mal vorweg, dass sie wegen fehlender Wartezeit keinen Anspruch auf Rente hat. Das Jobcenter hat meiner Mutter sein Gutachten zugeschickt, nach dem sie langfristig nicht mehr erwerbsfähig ist und dazu aufgefordert, Leistungen der Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente) und der Grundsicherung im Alter wegen der vollen Erwerbsminderung zu beantragen. Das hat sie gemacht. Ihrem Antrag auf Grundsicherung hat sie ein Schreiben von der Rentenversicherung beigefügt, in dem stand, dass ihre Wartezeit für eine Rente nicht erfüllt ist. Außerdem hat sie das Gutachten des Jobcenters über ihre volle Erwerbsminderung sowie die Anforderung des Jobcenters zur Beantragung vorrangiger Leistungen beigefügt. Daraufhin bekam sie eine Ablehnung vom Sozialamt mit der Begründung, dass das entsprechende Alter nicht erreicht ist und dass im Schreiben der Rentenversicherung nur steht, dass die Wartezeiten nicht erfüllt sind, aber nichts zur Erwerbsminderung, und dass das Gutachten des Jobcenters fürs Sozialamt nicht bindend ist, und dass die eins bräuchten von der Rentenversicherung. Also, ich halte es schon mal für frech, dass man gleich abgelehnt hat anstatt ein Gutachten der Rentenversicherung nachzufordern. Gleichzeitig wurde Erwerbsminderungsrente beantragt. Nach dem Erhalt der Ablehnung vom Sozialamt hat sie der Rentenversicherung zusammen mit der Anlage zur Feststellung der Erwerbsminderung und dem Schreiben von der Pflegekasse mit dem Pflegegrad meiner Mutter nachgeschickt. Außerdem wurde der Anlage ein Schreiben beigefügt, in dem meine Mutter nochmals deutlich darauf hingewiesen hat, dass sie unbedingt eine Fesststellung ihrer Erwerbsminderung bräuchte, vor allem weil dies von Sozialamt verlangt wird. 2 Wochen später bekommt meine Mutter eine Ablehnung von der Rentenversicherung, in der steht, dass der Grund die fehlende Wartezeit ist, und dass die die Prüfung der Erwerbsminderung nicht durchführen werden, weil meine Mutter wegen fehlender Wartezeit sowieso keinen Anspruch auf Rente hat. Also, ganz kurz nochmals alles: Jobcenter stellt Erwerbsunfähigkeit fest. Sozialamt akzeptiert das Gutachten des Jobcenters nicht und fordert eins von der Rentenversicherung. Rentenversicherung macht dieses nicht, weil es sowieso kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht. Was soll meine Mutter tun?

Ich bitte um Entschuldigung für so einen langen Text und danke für Ratschläge schon mal im Voraus

Rentenversicherung, Rente, Erwerbsminderung, jobcenter, Sozialamt

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