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Kann man Liebhaberei selber anmelden?

Moin!

Ich bin Angestellte und möchte nebenbei aus meinen (teuren) kreativen Hobbies (stricken, nähen, plotten, graphic design) etwas Geld machen, z.B. durch den Verkauf von Mützen, Taschen, Deko oder selbst-designte Postkarten (Digital oder als Druck). Mein einziges Ziel dabei ist ausschließlich, meine Hobbies teilweise zu finanzieren, um sie weiter auszuüben. Ich würde das Verkaufen nur ab und zu, je nach Zeit und Lust machen, ich erwarte keine großen Einnahmen (vielleicht 1000€/Jahr grob geschätzt?) und hätte sicherlich keine oder kaum Gewinne (wenn ich nur alle Materialkosten berechnen würde, sicherlich immer Verluste...).

Ich möchte nur alles legal machen und bei so einer kleinen Sache keine unnötige Komplikation... aber geht das überhaupt?

Ein Gewerbe anzumelden wäre an sich kein Problem. Ich war eigentlich fast dabei, es anzumelden, als ich mich weiter darüber informiert habe: Laut allen Definitionen ist mein Fall deutlich unter Liebhaberei einzustufen. Ich habe auch mehrere Beiträge von „Gründern“ gelesen, die ein Kleingewerbe angemeldet haben, nur um es später abmelden zu müssen, weil es tatsächlich Liebhaberei war oder Handwerkskammer Beiträge bezahlen mussten, die höher als der Gewinn waren. Das bringt nur Ärger, Frustration und unnötige Aufwand.

Es klingt vielleicht blöd, aber nach viel Recherche frage ich mich nun einfach: wenn man so ein kleines Geschäft vorhat, kann man nicht direkt so eine „Liebhaberei-Aktivität“ bei dem Finanzamte selbst anmelden?

Ich habe auch über die „410€ Regelung“ gelesen. Könnte man diese „bis 410€ Gewinn im Jahr“ haben unabhängig vom Umsatz/Einnahme? Z.B. Ich möchte eine Tasche für 60€ verkaufen, Materialkosten dafür sind 45€. Wenn ich eine einzige Tasche im Monat verkaufen würde: Einnahmen sind 720€, Gewinn jedoch 180€ lächerliche Euro... Fällt das unter der 410€ Regelung? Wenn ja, heißt das, dass ich es einfach ohne weiteres als Hobby machen kann? Ein kleines „Kassenbuch“ würde ich für alle Fälle führen, um alle Einnahmen und Ausgaben unter Blick zu behalten...

Ich habe stundenlang in Google recherchiert aber alle Artikel und Infos zum Thema Liebhaberei sind aus der Perspektive von (Klein)Unternehmern, die die Einstufung als Liebhaberei und deren Nachteile vermeiden wollen, was nicht mein Fall ist.

Für alle Tips oder Info zur weiteren Recherche bin ich dankbar.

Finanzamt, Gewerbe, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Nebenverdienst, Nebentätigkeit, Kleinunternehmerregelung, Nebengewerbe
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Moderator: muemmel

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moltone

Beiträge: 1

Registriert: 7. Feb 2020, 19:47

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Hobby oder Liebelei
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Beitragvon moltone » 7. Feb 2020, 20:12

Ich betreibe seit 7 Jahren mit einem Partner zusammen eine Band als GbR. Da wir einen Plattenbertrag haben und auch regelmäßige Einnahmen erzielen aus Gagen und Tantiemen haben wir uns seiner Zeit entschlossen die Band als gemeinsamen "Betrieb" anzumeden. Leider ist nach 7 Jahren noch kein Totalgewinn zu erkennen, da die laufenden Kosten doch immens sind. Das Finanzamt hat nun zunächst die Steuerbescheide von 2017 und 2018 und im Nachgang auch den ersten von 2013 unter Vorbehalt gestellt, bis zur entgültigen Klärung einer Gewinnerzielungsabsicht.

MEINE FRAGE: Wenn es uns nicht gelingt kurzfristig in die (Total)Gewinnzone zu drehen, mit welchen Forderungen des Finanzamts müssen wir im schlimmsten Fall rechnen

UND:Wenn wir den Betrieb nun einstellen würden, würden sich mögliche Forderungen des Finanzamtes damit abwenden lassen?

Ich freue mich wenn jemand hier zu dem Thema Rat weiß.

VIELEN DANK!

einkommensteuer, Gewerbe, Künstler
Muss ich Spendengelder (von Kickstarter) für ein Hobby versteuern lassen?

Hallo,

Ich liebe es das Klavier zu spielen und würde es gerne leuten im internet auch zeigen. Leider fehlt mir die richtige ausrüstung dafür (wie zum Beispiel eine kamera, bestimmte kabel oder ein besser klingendes klavier usw.)

Da ich aber nicht dirrekt einen nutzen für die meisten sachen habe, ausser um videos für andere zu machen, will ich auch nicht gerade viel geld dafür ausgeben. Deswegen will ich eine kleine Spendenaktion starten um das nötige kleingeld dafür zu bekommen. Ich würde mit dem Geld in erster Linie das notwendige kaufen und dann ein paar nicht so wichtige sachen und falls am ende noch was übrig bleibt für sachen die mir persönlich auch was nützen, so wie ein neues Klavier, oder es dann halt einfach behalten wenn es nichts mehr zu kaufen dafür gibt.

Also hier jetzt meine Frage : Muss ich die Spenden iin irgend einer Art versteuern lassen? Falls ja, wie genau funktioniert das? Muss ich das machen bevor oder nachdem ich die sachen gekauft habe? Ich habe ausserdem mal gehört das man das bis zu einem bestimmten betrag noch als hobby durchgehenlässt und daher nicht versteuern muss. Stimmt das? Falls ja wie hoch ist dieser Betrag?

Falls irgendwas unklar ist oder ihr mehr Informationen braucht sagt bescheid.

Danke für eure hilfe und euren aufwand. Ich freue mich auf eure antworten :D

Edit : Ok danke für eure antworten auch wenn sie ziemlich negativ sind. Also muss ich den gewinn dann versteuern, aber wie funktioniert das genau? Müsste ich sogar ein paar cent versteuern lassen oder muss ich das erst ab einem betrag machen? (1 euro oder so villeicht?) Ausserdem bin ich etwas verwirrt. Privatier59 sagte das geschenktes geld (bis zu dem limit) steuerfrei ist aber sagt das ich die einnahmen versteuern muss. Wo ist der unterschied?

Ich werde meinen Spender natürlich sagen wie viel ich der spenden wofür benutzt habe und sie werden dann ja auch immer wieder neue Video von meinen stücken sehen also werden sie ja schon sehen wie das Projekt durchgezogen wird.

Und nochmal so nebenbei, es gibt viele leute die sogar Ihr Essen mit musik Videos auf youtube verdienen und ihr könnt mir nicht sagen das niemand mal ins internet geht um sich musik anzuhören.

Steuern, Youtube, Spende
Finanzamt und Liebhaberei - Wie vermeide ich ein Gewerbe?

Ich, Frühpensionär, sammle als Hobby alte Stiche und habe dafür schon etliche tausend Euro ausgegeben. Irgendwann kam mir die Idee, den einen oder anderen am PC zu kolorieren und von einer Grafikdatei Puzzles, Tischsets oder Poster anfertigen zu lassen. Ab und zu, je nach Lust und Laune, wollte ich das eine oder andere Teil auf eBay anbieten, damit ich zumindest einen Bruchteil meiner Ausgaben neutralisieren kann und mir, je nach Laune, noch weitere Stiche kaufen kann. Nach einem Gespräch mit dem Finanzamt sollte ich ein Kleingewerbe anmelden. Man will ja alles korrekt machen.

Dann hat sich die Berufsgenossenschaft BGETEM gemeldet und verlangte Beitragszahlungen von mir. Dann habe ich mir die möglichen Abmahnfallen auf eBay angesehen. Dann war ich frustriert und habe mein Kleingewerbe wieder abgemeldet.

Nun frage ich: Wenn ich keiner regelmäßigen Tätigkeit in meinem Hobbybereich nachgehe und nur ab und zu so ein Poster o.ä. verkaufen möchte, muss ich doch kein Gewerbe anmelden? Ist sowas nicht eine künstlerische Nebentätigkeit oder gibt es diesen "Tatbestand" nicht mehr? Kann ein Normalverbraucher nicht irgendwann irgendwas verkaufen, das er selbst hergestellt hat?

Unter "Liebhaberei" habe ich auf Google nur Beiträge gefunden, die sich auf die Vermeidung von Liebhaberei beziehen, so dass Kleinunternehmen nicht vom Finanzamt als "Liebhaberei" eingestuft werden, mit allen Nachteilen für sie. Unter anmeldefreier "künstlerischer Nebentätigkeit" habe ich auch nichts für mich Relevantes gefunden (wobei ich der Meinung bin, dass die Koloration von Stichen sehr wohl künstlerisch ist). Daher stelle ich hier mein Problem dar.

Jetzt schon herzlichen Dank für Ihre Antworten, die aber steuerrechtlich möglichst einfach gehalten sein sollten, weil ich steuerrechtlich keine Ahnung habe und mir dieser ganze steuerliche Dschungelmist sowas von zuwider ist!

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