Immobilienverkauf: Preis im Kaufvertrag doppelt so hoch angegeben, Grundschuldbrief, was wollen die?

Hallo!

Ein Gebäude soll veräußert werden. Ein Kaufinteressent möchte es erwerben, will dabei aber einen höheren Preis im Kaufvertrag stehen haben, etwa das Doppelte der vereinbarten Summe. Mit zum Einsatz kommen soll bei dieser abenteuerlichen Geschichte ein Grundschuldbrief, der beim Notar hinterlegt werden soll. (Damit der Verkäufer nicht wirklich den doppelten preis verlangt oder so)

Der Interessent will dabei Notarkosten und die höhere Grunderwerbssteuer bezahlen.

Vorab: Ich hab dieses Konstrukt und das genaue Vorgehen nicht verstanden und würde auf sowas auch nie eingehen. Es handelt sich beim Verkäufer aber auch nicht um mich.

Fragen:

Was will der Käufer erreichen? Es ginge ihm um weniger Steuern, erklärte er. Auch fiel das Stichwort "Spekulationssteuer", das m.E. nicht wirklich Sinn macht, weil der Käufer angeblich eine GmbH sein soll. Auch so kann ich mir nicht vorstellen, dass ein im Vertrag genannter Preis ohne eine belegte Zahlung steuerlich aussagefähig ist.

Ist dies eine betrügerische Masche (wie ich erahne) oder möglicherweise eine gängige im Immobiliensektor erfolgte Geschäftspraxis?

Was gibt es für mögliche Gründe für diese Vorgehensweise?

Kann es sein, dass der Vertreter des Kaufinteressenten sich dazwischenklemmt und das Objekt für bspw. 100k beim Verkäufer erwirbt und dem eigentlichen Käufer 200k abzwackt?

Wie sind die Gefahren hinsichtlich a) Insolvenz des Käufers b) Rückabwicklung des Kaufvertrags?

Kann dieses Konstrukt mit Geldwäsche zu tun haben?

Macht sich der Verkäufer schuldig als Mittäter für einen Kreditbetrug, wenn der Käufer mit dem Kaufvertrag bei der Bank Kredite beantragt? Oder hinsichtlich eines Steuerbetruges, falls der Erwerber tatsächlich Steuern "sparen" kann?

Bitte möglichst fundierte Antworten zu meinen schwammigen Fragen. Mir ist wichtig, dass ich dem Verkäufer mit konkreten Schilderungen dieses Geschäft ausreden kann.

Danke!

Grundschuld, Immobilienverkauf, Kaufvertrag, Steuern sparen, Abzocker
Grundstückskauf mit Ratenzahlung an Voreigentümer = Schenkung?

Hallo liebe Community,

ich möchte demnächst meiner Oma ein Grundstück abkaufen, um in 1-2 Jahren darauf zu bauen.

Jetzt kam mir gestern eine Idee. Und zwar würde ich gerne das Grundstück kaufen und dies auch so beim Notar eintragen lassen, jedoch würde ich gerne den Geldbetrag per Ratenzahlung direkt an meine Oma leisten. Das hätte eventuell mehrere Vorteile, warf jedoch auch einige Fragen auf, die ich gerne geklärt hätte.

Vorteile:

  • Ich umgehe Kreditzinsen bei einer Bank
  • Ich könnte das Grundstück evtl. gleich als Grundschuld für einen Hauskredit nutzen, also als Eigenkapital, obwohl ich es eigentlich noch nicht abgezahlt habe.

Fragen:

  • Liegt durch das Vorgehen (Kaufen, aber per Ratenzahlung an Oma) eine Schenkung vor?
  • Was benötigt der Notar als Nachweis, dass keine Schenkung o.Ä. vorliegt? Benötigt er einen Kontoauszug, auf der die Geldbewegung des Kaufs nachgewiesen werden kann?
  • Stimmt meine These mit der Grundschuld? Oder bin ich erst dann Eigentümer, wenn ich es komplett bezahlt habe und kann es auch erst dann als Eigenkapital nutzen? Es geht doch eigentlich nur darum, wer beim Notar als eigentümer eingetragen ist, dann habe ich es auch als Eingekapital, oder?
  • Was ist, wenn das alles so funktioniert, wie ich mir das gerade vorstelle und meine Oma dann aber stirbt, bevor ich das Grundstück komplett abbezahlt habe? Wie geht es dann weiter mit der Ratenzahlung, wenn es z.B. vier Erben gibt, die sich das Erbe teilen?
  • Muss überhaupt der Umweg über die Oma erfolgen, um den Grundstückswert sofort als Eigenkapital nutzen zu können?

Vielen Dank schon vorab für eure Antworten.

Jens

Eigenkapital, Grundschuld, Grundstück, notar, schenkung
Bank verweigert "Löschungsfähige Quittung" anstelle von "Löschungsbewilligung"

Meine Bank hat mir nach vollständiger Rückzahlung des Baudarlehens eine Löschungsbewilligung ausgestellt und diese von einem Notar beglaubigen lassen. Die dafür geforderten Notarkosten sollte ich direkt an den Notar überweisen, woraufhin dieser mir die Löschungsbewilligung im Original zukommen lassen würde. Da ich mich mit dem Gedanken trage, in Zukunft ein neues Baudarlehen für einen Anbau aufzunehmen, hätte ich lieber ein "Löschungsfähige Quittung" gehabt und dies der Bank mitgeteilt. Gleichzeitig habe ich mich vorläufig geweigert, die Notarkosten zu übernehmen. Kulanterweise hat die Bank mir nun die Notarkosten vorab erstattet und mich aufgefordert, nun schnellstmöglich die Notarrechnung zu begleichen, um die Löschungsbewilligung im Original zu erhalten.

Die Erteilung einer "Löschungsfähigen Quittung" wird mit folgendem Wortlaut veweigert: "Wie wir Ihnen bereits ... mitteilten, ist die Erstellung einer Löschungsbewilligung oder Abtretungserklärung notwendig. Dies wurde ... in ... Zweckerklärung ... unter Punkt 5.1 vereinbart. Eine löschungsfähige Quittung erstellen wir grundsätzlich nicht."

Die Zweckerklärung enthält hierzu folgenden Wortlauf: "5.1 Nach Befriedigung Ihrer durch die Grundschuld gesicherten Ansprüche ist die verpflichtet, die Grundschuld nebst Zinsen und sonstigen Rechten an den Sicherungsgeber freizugeben. Die wird diese Sicherheiten an einen Dritten übertragen, weil sie hierzu verpflichtet ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn ein Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld an einen Dritten abgetreten worden ist."

Da für mich bei einer zukünftigen Darlehensvereinbarung mit der "Löschungsbewilligung" wesentlich höhere Grundbuchkosten verbunden sind, als dies mit einer "Löschungsfähigen Quittung" der Fall wäre, möchte ich gern weiterhin auf Ausstellung dieser Quittung bestehen. Aber werde ich dies auch durchsetzen können, oder habe ich diesbezüglich kein gesichertes Wahlrecht?

Ich bedanke mich vorab recht herzlich für Ihre/eure Antworten.

Grundbuch, Grundschuld
Grundstück mit meinem Bruder geerbet. Wie nun aufteilen,...?

Hallo,

mein Bruder und ich haben ein Grundstück geerbt, auf dem 2 Häuser stehen. 1 Haus ist soweit bewohnbar, muss aber mittlerweile ein wenig saniert werden. Das 2. Haus ist aus den 50er Jahren, aber mittlerweile im Grund ein Rohbau. Das Haus wurde in den letzten Jahren innen und außen bis auf die Grundmauern entkernt.

Zu meiner Frage: Mein Bruder möchte in das bewohnbare Haus einziehen, vorher natürlich noch die Sanierung durchführen. Wenn dieses geschehen ist, will er auch das "alte" Haus nach den Plänen unseres verstorbenen Vaters fertigstellen. Ich selbst verzichte auf eine Nutzung oder Anspruch der Häuser oder des Grundstücks, allerdings haben wir uns auf einen Betrag geeinigt, der mir irgendwann mal zur Verfügung stehen soll. Ich will meinem Bruder die finanzielle Freiheit lassen, sein Vorhaben umsetzen zu können. Als Grundvoraussetzung gilt auch dass mein Bruder allein im Grundbuch eingetragen wird. Deshalb die Frage, wie können wir dies umsetzen, so dass auch ich nicht auf unseren ausgemachten finanziellen Betrag verzichten muss, bzw. dieser auch abgesichert ist?

Unsere 1. Idee war, das Grundstück zu teilen, so dass jedes Haus auf einem eigenen Grundstück steht, ich auf das alte Haus einen Grundschuldeintrag an 1. Stelle mit dem ausgemachten Betrag bekomme, so dass auch mein Bruder an erster Stelle, des bewohnbaren Hauses, Kredite vergeben kann, bzw. eine Grundschuld an erster Stelle eintragen lassen kann um somit Kredite zu bekommen. Dies funktioniert leider so nicht, da das Grundstück nicht geteilt werden kann, da die beiden Häuser zu nah aneinander stehen.

Unsere 2. Idee ist jetzt, dass ich an 2. Stelle einen Grundschuldeintrag bekomme, ich aber ein "Vetorecht" bei Grundschuldeintragungen an erster Stelle bekomme, so dass die erste Stelle nicht überzogen wird um meinen Anteil, bzw. den ausgemachten Betrag nicht zu gefährden, für den Fall der Fälle... was auch immer. Allerdings wissen wir nicht, ob sowas machbar ist.

Auch haben wir ausgemacht, dass ich meinen Betrag auf eine bestimmte kommende Zeit nicht in Anspruch nehmen darf, um meinem Bruder Handlungs-Sicherheit für die kommenden Jahre geben zu können.

Weiß hier jemand Rat, was machbar ist?

Grüße, Thomas!

erbrecht, Grundbuch, Grundschuld, Grundstück, Vertrag

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