Eine Geldforderung wird gegen mich erhoben, die ich nicht einsehe, dass sie berechtigt ist. Ich brauche aber Zeit, um die Berechtigung festzustellen. Kann ich daher unter dem Vorbehalt der Rückforderung zahlen oder stellt dies keine ordnungsgemäße Erfüllung dar mit der Folge, dass der Gläubiger die Zahlung zurückweisen kann?
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