Mit Cannabis zu Fuß an der Deutschen bzw Niederländischen Grenze (0,5g)?

Hey

Fiktives Szenario :

Person X war bei einem Coffeshop in Holland und hat sich dort einen Baggy geholt. Person X hat in den Niederlanden einen geraucht und ist mit 0.5g im Baggy nach Deutschland gegangen (zu Fuß). In Deutschland nah an der Grenze kam dann der Zoll und hat eine Personenkontrolle und Durchsuchung durchgeführt. Die 0.5g wurden gefunden. Ebenfalls wurden Papes und ein Grinder festgestellt. Person X war sehr respektvoll gegenüber den Beamten. Person X hat gesagt, dass Sie dachte, dass es das Gras zuende geraucht hätte. Personalien wurden aufgenommenen. Es gab keine weiteren Tests und keine weiteren Fragen bezüglich des Konsumverhaltens. Kurz angedeutet wurde, dass es sich um die Einfuhr von BTM handelt. Darüber wurde aber kein richtiges Gespräch geführt und Person X hat sich dazu nicht geäußert. Person X ist 18 Jahre alt, hat keine Vorstrafen ( Weiße Weste) und besitzt einen Führerschein in der Probezeit. Der Zollbeamte hat Person X gesagt, dass es sich um ein häufig vorkommendes Ereignis handeln würde und dass das Verfahren mit größter Wahrscheinlichkeit eingestellt werden würde. Person X hat zum Schluss einen Zettel unterschrieben in dem deklariert wurde, dass Person X eine Tüte mit Gras (1g Brutto) und einen Grinder mit sich führte. Es wurde im Zettel nicht vermerkt, dass sich um die Einfuhr handelt.

Person X stellt sich folgende Fragen :

- Wird eine Info zu 100% an die Führerscheinstelle weitergeleitet? Was würde schlimmstenfalls und was würde bestenfalls passieren?

- Ist eine Strafverfolgung wahrscheinlich? Person X traut dem Beamten nicht ganz bei seiner Aussage.

Eure Meinung würde mich sehr zu diesem FIKTIVEN und AUSGEDACHTEM Szenario interessieren.

MfG

Gesetz, Holland, Polizei, Recht, Strafe, Zollkontrolle, Cannabis, strassenverkehrsrecht
Inkassounternehmen fordert geld?

Hallihallo, ich kenne mich rechtlich zwar einigermaßen aus, hoffe aber auf die dringende Hilfe bzw auf einen Rat von euch. Gegebenfalls auch gerne mit Belegen anhand von Paragraphen etc

Unzwar habe ich anfang diesen Jahres wohl unwissend ein Zeitschriften-Abo (sogar über meine alte Adresse bei der ich seit Jahren nicht wohne) abgeschlossen. Habe nur eine Bestätigungsemail diesen Abos erhalten welche ich aber nicht wahrgenommen und nie gelesen habe. Zeitschriften habe ich nie erhalten.

Nun habe ich ein inkassobrief bekommen mit der Forderung von über 230 €, unter anderem für 3 malige Adressermittlung (was für mich absolut keinen Sinn macht, wieso 3x??), welche jeweils 70 - 90€ kostet.

Verstehe nicht wie es soweit kommen kann da man längst hätte checken müssen dass ich da nicht mehr wohne und die Briefe und Zeitschriften ja zurückkommen.

Des Weiteren entstehen fragen bei der Adresse des Verlags bei der ich dieses abo wohl abgeschlossen habe. In der Bestätigungsmail ist eine andere adresse angegeben als in dem inkassobrief (die geben ja auch die Daten des Verlags an).

Nun 3 fragen: 1. Wenn ich dieses Abo widerrufe bzw wegen Irrtums anfechte, muss ich das Inkasso trotzdem bezahlen?? 2. Wieso muss ich eine 3 malige Adressermittlung (zu verschiedenen Zeiten) zahlen, ich habe nur ein mal einen Brief bekommen? und 3. Wie gehe ich nun am besten vor um da einigermaßen heil raus zukommen?

Geld, Bank, Gesetz, Inkasso, Recht, Schufa, Schulden
Nachbar greift uns an - Anzeige?

Hallo,

mein Vater und ich wurden heute von unserem Nachbarn angegriffen, mein Vater wurde dabei verletzt und hat nun eine Platzwunde. Mich hat er mit seinem Telefon beworfen. Ich habe dann mit meinem Handy aufgenommen, wie er meinen Vater angegriffen/geschlagen hat, einfach um einen Beweis zu haben. Mein Vater hat ihn auch angezeigt. 

Nun meinte der Nachbar das ich mich strafbar gemacht hätte, mir ist schon klar, dass ich andere Leute nicht einfach aufzeichnen darf, aber es war eben als Beweis da und auf dem Video ist eben alles zu sehen, die Polizei war auch da und meinte ich soll denen das per Mail weiterleiten, da eben alles zu sehen ist. 

Nun ist meine Frage, muss ich jetzt mit Konsequenzen rechnen, weil ich ihn aufgenommen habe? 

Leider war das nicht der erste Vorfall mit diesem Nachbarn, er ist sehr aggressiv allen Nachbarn gegenüber nur hatten alle Angst etwas zu tun, heute ging er aber zu weit. 

Außerdem hat er mir auch gedroht, dass er das noch weitere 100 Mal bei mir machen würde. Kann ich das auch anzeigen? In dem Moment als die Polizei da war habe ich das vor lauter Angst vollkommen ausgeblendet aber nachdem ich das Video in Ruhe angeschaut habe habe ich das dann gesehen/gehört. 

Weiter erzählt er Lügen in der Nachbarschaft, dass mein Vater sein Auto 2x manipuliert hätte. Kann das auch angezeigt werden? Auch dies ist auf dem Video zu sehen/hören.

Wir sind nervlich am Ende und möchten einfach dass es endlich aufhört und bis jetzt hatten Aussprachen einfach nichts gebracht, weshalb uns nur noch der rechtliche Weg bleibt.

Morgen werden wir auch einen Termin beim Rechtsanwalt vereinbaren, kann aber vor lauter Gedanken nicht schlafen, weshalb ich mich ein wenig informieren wollte.

Danke im Voraus. 

Anwalt, Gesetz, Nachbarschaft, Polizei, Recht, Angst, Anzeige, Strafe, Verletzung
Keine Gesetze gegen kriminelle/korrupte WEG-Verwalter!?

Ich habe 2012 eine Eigentumswohnung in Berlin gekauft und bin seit dem immer wieder geschockt wie Gesetze in Deutschland den "kleinen Mann" unterjochen/bestrafen und Kriminelle durch Luecken und "Gummipesetze" schuetzen. Waerend, zum Beispiel, in den USA der Staat Eigentuemer gratis schuetzt und das WEG Gesetz genau beschreibt und definiert ist, kann man in Deutschland fast alles komplett umgehen, es sei denn, man hat Nerven, Zeit und Geld ohne Grenzen fuer Anwaelte und Gerichte.

Einer der 13 Eigentuemer in unserer WEG hat mit Luegen, Faelschungen und Bestechungen seinen Freund,MSB, als unseren Verwalter bestimmen lassen, der wiederum mit Luegen, Faelschungen und Diskriminierung macht was ihm am meisten Geld und Kontrolle bringt.

Eigentuemer die gegen den Verwalter sind, werden einfach nicht zur ETV eingeladen, Vollmachten dieser nicht anerkannt und auf Versammlungen defamiert, ignoriert und "Mundtot" gemacht.

Einladungen werden genau 15 Tage vor Versammlung auf Wegen verschickt die garantieren, dass "unbequeme" Eigentuemer Sie nicht oder zu spaet erhalten. Der BGH rollt die Verantwortung auf den Eigentuemer ab.

Auf Versammlungen werden Vollmachten der korrupten Eigentuemer, die nicht einmal vorliegen von dem Verwalter muendlich akzeptiert.

Eine Beschlussanfechtung ist teuer und kostet viel Zeit und Nerven. Die Gerichte faellen Entscheidungen die man vom "Dritten Reich" erwarten wuerde, unter dem Schutz kaum vorstellbarer veralteten Gesetze. So ist zum Beispiel die Einladung zur WEG-ETV im Gesetz beschrieben, aber nicht was passiert wenn diesem Gesetz nicht gefolgt wird!!!

Eigentuemer belegen und verschliessen Gemeinschaftsraeume und der korrupte Verwalter tut nicht dagegen, im Gegenteil, er vermietet die Raeume ohne Beschluss fuer eine laecherliche Gebuehr.

Kann mir mal bitte einer sagen warum das "Land der Regeln, Gesetze und Ordnung" so krank ist?

Gesetz, Hausverwaltung, Recht, WEG, Gerichtsverfahren
Unterhaltsvorschuss / Mangelfall und nun doch "teilweise leistungsfähig"

Guten Tag,

zuerst möchte ich mitteilen, dass mein Kind 2 Jahre alt ist und die Kindesmutter Unterhaltsvorschuss seit der Geburt an bezieht. Mein Einkommen wurde überprüft und das Jugendamt ist zum Ergebnis gekommen, dass ich nicht zahlen muss, das Schreiben setze ich hier noch ein. (Etwas weiter unten).

Ich bin auf "Stundenbasis" angestellt, meine Stunden schwanken und daher auch mein Gehalt jeden Monat, sagen wir, zwischen 900 und 1330 Euro. Die letzten 2 Monate habe ich ein mal 1330 und ein mal 1217 Euro verdient, davon wurde mir, was ich wahrscheinlich nicht absetzen kann, jeweils 100 Euro abgezogen, da ich von der Firma einen Roller-Darlehen von 500 Euro erhalten habe, was auf fünf Monate abgezogen wird. Also hätte ich vorletzten und letzten Monat zumindest zum Teil (Fahrtkosten betragen ca. 80 Euro), Unterhalt bezahlen können. Vor 3 Monaten kam die "Befreiung". Ich weiß nun nicht, wann sie sich wieder melden.

Da mehrere Mitarbeiter eingestellt wurden, kann es auch gut sein, dass mein Einkommen auf 1100-1150 runter geht. Ich also ca. 20-70 Euro zahlen müsste.

1.) Wenn ich das nicht melde, ist dass eine unterhaltspflichtverletzung und muss ich, trotz dem Schreiben vom Jugendamt, den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

2.) Macht es Sinn, freiwillig beim Jugendamt vorzusprechen und dies zu melden, obwohl jederzeit dass Gehalt runtergehen kann und ich keinen Einfluß darauf habe?

3.) Wenn ich z.B. 70 Euro zahlen muss und meine Firma die Aufträge entzogen bekommen würde, und ich arbeitslos werden würde, müsste ich die 70 Euro dann weiterzahlen? Ich meine, dann kann man es ja nicht mehr?

4.) Was würdet Ihr in dieser Situation machen? Denke schon Tage darüber nach.

Diesen Monat verdiene ich ca. 1150 Euro Netto, abzgl. der 100 Euro für das Darlehen für den Roller.

Hier noch das Schreiben vom JA:

Ende Mai 2014.

Sehr geehrter Herr X,

Ihre eingegangenen Unterlagen haben wir geprüft. Anhand dieser Unterlagen kommen wir zum Ergebnis, dass Sie derzeit zur Leistung einer Unterhaltszahlung für Ihr Kind nicht in der Lage sind. Demnach werden wir weiterhin die Leistungen nach dem UVG für Ihr Kind erbringen, ohne von Ihnen einen Ersatz zu verlangen. Insoweit entstehen keine Unterhaltsrückstände. Wir erlauben uns aber zu einem späteren Zeitpunkt wiederum eine Prüfung Ihrer Einkünfte vorzunehmen. Wir werden uns sodann wieder bei Ihnen melden und entsprechende Unterlagen anfordern. Mit freundlichen Grüßen.

Bitte um Hilfe. Vielen Dank!

Geld, Finanzen, Gesetz, Jugendamt, Kindesunterhalt, Recht, Schulden, unterhalt
Totale finanzielle Ungleichbehandlung von erbberechtigten Geschwistern... was tun?

Hallo da draußen!

Aaalsoo, ich bin wohl in dieser typischen Situation, wie viele Andere, die in einer Familie immer völlig ungerecht behandelt wurden. Und zwar wurde mein Bruder seit je her in ALLEM (!) immer bevorteilt. Das fing in der Jugend an, als er Taschengeld bekam und ich nicht... und gipfelte irgendwann darin, dass er ein Grundstück von den Eltern bekam und ich nichts, was bis heute ungeänderter Stand de Dinge ist. Natürlich habe ich dieser "Familie" irgendwann den Rücken gekehrt und später von Dritten erfahren, dass ich ungewollt war, wenn nicht sogar ein Unfall aus einer Beziehung mit einem der Chefs meines angeblichen Vaters. Wie auch immer, Keiner weis was ganz Genaues. Soviel erst einmal zum Persönlichen.

Als nun meine Mutter vor über 10 Jahren verstarb, erfuhr ich vom Berliner Testament der Eltern und wußte dann, dass mein "Vater" Alleinerbe ist, was mir zu dem Zeitpunkt auch (noch) nichts ausmachte. Im Laufe dieser 10 Jahre hat sich mein angeblicher Vater aber leider zu einem regelrechten Ekel (moralisch gesehen) entwickelt und viele schlechte Dinge in meinem Leben angerichtet. Mein Bruder bekam weiterhin alle erdenklichen Vorzüge und Hilfen. Als ich mit meiner eigenen Familie dann irgendwann das Ekel endgültig verließ, erfuhr ich kurze Zeit darauf vom Verkauf des Hauses, das er von meiner Mutter geerbt hatte. Das ist jetzt etwa ein dreiviertel Jahr her. Auch davon habe ich nie einen Anteil erhalten. Hingegen sehe ich wie er sich in einer anderen Familie regelrecht einkauft und nun dort lebt und Alle mit seinem Geld unterstützt, in offensichtlicher Art und Weise. Man kann sagen, dass er seine Ungerechtigkeit regelrecht genießt und sich von seinen eingekauften "Freunden" am Hals lecken läßt... wie ein echtes Ekel eben.

Nun meine Frage: Gibt es irgend ein Gesetz oder irgend eine Möglichkeit, wie ich ihn finanziell belangen und zur Rechenschaft ziehen kann? Mir geht es dabi noch nicht einmal um das Geld, denn ich habe mir inzwischen eine eigene Zukunft aufgebaut und bin selbst Immobilienbesitzer. Mir geht es darum, moralisch Recht zugesprochen zu bekommen und ihn für sein abartig antisoziales Verhalten (das er im Übrigen nie begründen konnte!) anzuprangern. Ich weis, jetzt kommen die einen oder anderen Stimmen wie "hak es einfach ab" oder "was willst du mit so einem Thema hier?"... aber Leute, mir ging es wegen diesem Ekel psychisch oft schlecht und es reicht mir nicht zu wissen, dass er nach seinem Ableben in die Hölle fährt. Ich möchte ihm jetzt schon im irdischen Dasein den moralischen Prozess machen, denn wenn es einer verdient hat, dann er!

Habe ich iiirgendweine rechtliche Möglichkeit, ihn anzuklagen? Gibt es Härtefallgesetze, die in so einem Fall vielleicht greifen? Oder weis jemand einen Rat mit einem Fakt, an das ich jetzt vielleicht noch nicht gedacht habe? Mich interessiert auch, ob es andere Leute gibt, die Ähnliches erleben mussten und was die dagegen unternommen haben.

Danke für jegliche Antworten!

Erbe, Geschwister, Gesetz, Grundstück, Haus, Berliner Testament

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