Berechnung Nichtabnahmeentschädigung Berücksichtigung Tilgungssatzwechsel

Guten Tag,

Wir haben unser Forwarddarlehen nicht abgenommen, weil wir unser Haus verkauft haben. Nun streiten wir uns mit der Bank über die Höhe der Nichtabnahmeentschädigung. Die Bank zieht momentan alle Register und behält die Auszahlungen aus einem anderen Immobiliendarlehen für eine Eigentumswohnung zurück, solange wir die Entschädigung aus dem Forwarddarlehen für das Haus nicht anerkennen. Das bringt uns in große finanzielle Schwierigkeiten, da wir den Bauträger unserer ETW nicht bezahlen können. Wir streiten uns um den vertraglich vereinbarten Tilgungssatzwechsel. Es wurden zu den Sondertilgungen auch Vereinbarungen zum Tilgungsatzwechsel getroffen. Es bestand vertraglich die Möglichkeit den Tilgungssatz auf bis zu 5% zu erhöhen, wir hatten im Vertrag erstmal 2,5 % vereinbart und hätten diese Möglichkeit garantiert irgendwann genutzt, deshalb wollten wir sie ja auch unbedingt im Vertrag haben. Die Bank hat die Entschädigung lt. Verbraucherzenztrale korrekt berechnet, außer eben die Geschichte mit dem Tilgungssatz. Sondertilgungen wurden berücksichtigt, Tilgungssatzerhöhungen nicht. Die Bank sagt, dass muss sie gemäß dem Urteil zur Berechng. Entsch. nicht tun und es gäbe auch keinerlei Gerichtsurteile in denen es dazu eine Aussage gibt. Somit sieht sie die Berechnung als korrekt an und will das wir zahlen. Laut Verbraucherzentrale könnten wir eventuell auch ganz den Vertrag widerrufen, da die Widerrufsbelehrung nicht fett gedruckt war und so irgendwo mitten drin stand, also eher unauffällig. Wenn wir der Bank jetzt damit kommen, lässt die uns verhungern. Selbst eine Anwältin meinte, das dies schwierig werden könnte, weil die Bank sich so sturr verhält und sie konnte nicht sicher stellen, dass wir zumindest erstmal wieder Geld für die ETW bekommen. Allerdings sah sie bezgl. des Tilgungssatzwechsels uns im Recht. Die Beratung war kostenlos, bei Mandatsübernahme wird das teuer, sie will nach Erfolg bezahlt werden, also 2000,-Euro netto wenn kein Erfolg, 4000,. Euro bei Erfolg. Kann uns jemand hier im Forum helfen ? Gibt es irgendwelche Literatur zum geschilderten Problem Tilgungssatzwechsel bei Berechng. Nichtabnahmeentschädigung. ??? Oder sogar Urteile ??? Wir sind sehr verzweifelt........

MfG Familie Wilke

Berechnung, Forwarddarlehen
Kann die Bank die Nichtabnahme eines Forward-Darlehens verwehren?

Ich habe vor 3 Jahren ein Forward-Darlehen abgeschlossen, mit dem im Mai 2015 meiner derzeitige Hausfinanzierung abgelöst werden soll.

Da zwischenzeitlich die Bauzinsen - was ja nicht wirklich absehbar war - deutlich gesunken sind, überlege ich folgendes Szenario: Nichtabnahme des Forwarddarlehens und neuer Abschluss bei einem anderen Anbieter zu Konditionen, die - trotz zu zahlender Nichtabnahmeentschädigung - unter dem Strich besser sind als beim Forward-Darlehen. Ich gehe davon aus, dass die NAE verhältnismäßig günstig ausfallen wird, weil die Bank die extrem guten Sondertilgungsmöglichkeiten bei der Schadensbemessung für die Nichtabnahme berücksichtigen muss.

So weit so gut. Habe die Bank angeschrieben und um Mitteilung der NAE im Falle einer Nichtabnahme gebeten. Jetzt stellen die sich aber stur, verweisen auf das nicht vorhandene Kündigungsrecht und bieten mir eine Nichtabnahme nur für den Fall eines Verkaufs der Immobilie an. Die Höhe der NAE soll mir dann nach Vorlage des notariellen Verkaufsvertrages mitgeteilt werden.

Das Verhalten halte ich für fragwürdig. Es könnte ja auch der Fall eingetreten sein, dass ich im Lotto gewonnen habe und das Darlehen nicht mehr brauche. Kann die Bank mir eine Nichtabnahme - oder auch nur die Mitteilung der Höhe der NAE - tatsächlich verwehren?

Wie würden Sie jetzt weiter verfahren? Verbraucherzentrale einschalten? Vorstandsbeschwerde?

Von der Nichtabnahme abgesehen, lasse ich gerade den Vertrag von der Verbraucherzentrale auf Formfehler in der Widerrufsbelehrung prüfen. Wenn die Prüfung gut für mich ausgeht, wäre ich ja ohnehin ohne weitere Kosten raus aus der Nummer. Das klärt sich aber erst noch.

Für eine fachkundige Einschätzung bedanke ich mich im voraus!

Forwarddarlehen

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