Ich habe Fondsanteile, die im Jahr 2001 erworben wurden, im Jahr 2012 mit Verlust veräußert. Gleichzeitig habe ich das entsprechende Depot aufgelöst.
Nun sitze ich an der Einkommensteuererklärung 2012 und stelle fest, dass ich wohl bis 15.12.2012 die Ausstellung einer Verlustbescheinigung hätte beantragen müssen.
Da ich seit der Auflösung des Depots mit der betreffenden Bank jedoch keinerlei Geschäftsbeziehung mehr habe, hätte mir die Bank doch wohl von sich aus eine Verlustbescheinigung ausstellen müssen, weil eine bankinterne Verrechnung mit künftigen Verlusten nicht mehr möglich ist.
Kann ich in diesem Fall noch nachträglich eine Verlustbescheinigung für das Jahr 2012 beantragen?