Chronologische Abgabe von (freiwilligen) Steuererklärungen nach nachträglich ergangenem Verlustfeststellungsbescheid nötig?

Hallo zusammen,

ich habe - mit sehr großer Hilfe von den Nutzern dieses Forums bei allen meinen Unklarheiten und Fragen - erfolgreich eine nachträgliche Verlustfeststellung meiner Studiumskosten erreicht. VIELEN DANK dafür!!

Jetzt steh ich vor einem letzten Rätsel...

Hier meine Chronologie:

  • bis 2012: Studium
  • Steuerjahr 2013: Beschäftigungsbeginn
  • 2014: Abgabe einer Steuererklärung für das Steuerjahr 2013, Bescheid ist ergangen
  • Steuerjahre 2014-2017: keine Steuererklärung eingereicht. Ich bin AN ohne sonstige Einkünfte, kein Arbeitgeberwechsel, etc, also nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben
  • 2017/18: ich habe nachträglich eine Verlustfeststellung für meine Verluste aus den Studienjahren 2010-2012 machen lassen, der aufsummierte Feststellungsbescheid für 2012 ist im Juli 18 ergangen. Die Verluste werden sich folglich auf 2013 und auf jeden Fall bis in 2014, wahrscheinlich auch noch ein kleiner Rest in 2015 forttragen
  • Steuerjahr 2018: Arbeitgeberwechsel, also Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bis 31.07.2019. Außerdem muss ich bis 31.12.2018 meine freiwillige Steuererklärung für 2014 abgeben. Zur Erinnerung: in 2014 soll der "Rest" meiner Verlustfeststellung aus 2013 fortgetragen werden

2 Fragen:

a) Habe ich wirklich bis 31.12.2018 Zeit, um meine Steuererklärung 2014 einzureichen, auch wenn ein Rest-Verlust aus 2013 darauf "wartet", weitergetragen zu werden? Oder muss ich das sofort machen, sobald der Bescheid 2013 geändert wurde?

b) Kann ich dann als nächstes die Erklärung 2018 abgeben (bis spätestens 31.7.2019, hierzu bin ich wegen Arbeitgeberwechsel verpflichtet), OHNE eine Erklärung für die "Zwischenjahre" 2015, 2016 und 2017 einzureichen?

Ich würde für diese "normalen" Steuerjahre (2015-2017) gerne die 4 Jahre und die Verzinsung ausschöpfen - also die Erklärung für 2015 erst bis 31.12.2019, für 2016 bis 31.12.2020 und die für 2017 bis 31.12.2021 abgeben.

Geht das so?

Danke schonmal für die Hilfe!!
Pia

arbeitnehmer, Einkommensteuererklärung, Steuererklärung, Verlustvortrag, Arbeitgeberwechsel
Umzugskostenpauschale - Nachweise!?

Hallo Zusammen,

ich bin 2017 aus beruflichen Gründen umgezogen (d.h. Arbeitgeberwechsel zwecks besserer Konditionen/Nähe zu meiner Heimat/Familie, etc.) und habe das in meiner Einkommensteuererklärung für 2017 geltend gemacht. Ich muss dazu sagen, dass ich im Thema Einkommensteuererklärung ein Neuling bin.

Der Umzug, natürlich aus Kostengründen, verlief in Eigenleistung (d.h. mit Freunden und Bekannten als Umzugshelfern, einem von privat geliehenen Transporter, etc.) - die Einzelnachweise sind also leider überschaubar.

Nun habe ich Antwort vom Finanzamt erhalten:

"zur Bearbeitung ihrer Steuererklärung benötige ich noch folgende Unterlagen bzw. Angaben: Nachweise der beruflich veranlassten Umzugskosten".

Und leider verstehe ich die Frage nicht. Ich habe jetzt 1h recherchiert und in quasi allen Artikeln zu diesem Thema steht: Wenn man keine Nachweise/Belege ansetzt (oder zur Vereinfachung möchte), kann man eine Umzugskostenpauschale in den Werbungskosten geltend machen. Hierbei muss ich keine Einzelnachweise erbringen (sonst hätte ich die Einzelnachweise geltend machen können, nicht den Pauschbetrag).

Was genau erwartet das Finanzamt nun von mir? Verstehe ich die Frage ggf. falsch, und ich soll die Gründe für meinen beruflich bedingten Umzug aufzählen? Oder ggf. nur eine Erklärung, welche Kosten ich getragen habe, die ich aber nicht nachweisen kann (z.B. Sprit- und Benzinkosten, Trinkgeld und Verpflegung für Helfer, Ausbesserungsarbeiten in der alten Wohnung, etc.)? "Glaubt" das Finanzamt nicht, dass ich umgezogen bin und soll Nachweise in Form von Arbeitsvertrag o.ä. nachweisen (was ja kein Sinn macht - habe ja Lohnsteuerjahresbescheide mitaufgeführt - da ist das ja zu erkennen).

Hat jemand eine Idee, was genau von mir nun gefordert wird bzw. warum? Vielen Dank!

Einkommensteuererklärung, Finanzamt
Ehegattensplitting, Ehefrau Studentin, keine eigenes Einkommen?

Hallo liebe Experten. Ich habe mich im Thema Steuererklärung etwas schlau gemacht und hoffe, dass hier erfahrene Experten sind, die aus der Praxis mir meine Fragen beantworten können. Wäre echt toll. Da ich nun etwas Wissen habe, werde ich versuchen den Sachverhalt so genau wie möglich zu schildern. Zu den fragen:

  1. Ehefrau ist Studentin. Kein eigenes Einkommen. Aber Zusammenveranlagung. was muss sie ankreuzen. Erklärung der Feststellung des verbleibenen Verlustvortrags ODER ganz normal Einkommenssteuererklärung?
  2. Ich habe vor jahren mal wegen einem Ferienjob eine EKSt.Erklärung abgegeben, um die Lohnsteuer wieder zurückzuholen. Seitdem habe ich das nie wieder getan. Also kann ich nicht mehr für 2016 mitabgeben obwohl meine Frau noch nie eine abgegeben hat und wir nun zusammenvernlagt werden? Eine Zusammenrechnung wäre nicht mehr möglich?
  3. Meine Frau befindet sich im Studium, jedoch hat sie eine Ausbildung von 3 Jahren erfolgreich vorher abgeschlossen. Inwiefern muss man beweisen, dass das Studium darauf aufbaut? Wie ich es verstanden habe, kann man nicht bsp. eine Klempnerausbildung gemacht haben und dann auf einmal Jura studieren und diese als 2.Ausbildung (also mit Werbungskosten in voller Höhe absetzen) ansehen. Wie muss man das angeben dass es sich um eine 2.Ausbildung handelt?
  4. Sagen wir mal das Amt akzeptiert es nicht als 2.Ausbildung oder Fortbildung. Dann heisst es ja, dass die Werbungskosten als Sonderausgaben bis zu einem Betrag (ich glaube 6000€) maximal abgesetzt werden kann oder?
  5. Beim Ehegattensplitting kann man ja Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 3000€ ansetzen. Bsp: ich habe einen Betrag von 2500€ und keine weiteren Versicherungen wie Hapftlicht Hausrat o.Ä. Wie rechnet nun das Finanzamt? gehen die beim EKSTEUER von diesen 3000€ pauschal aus oder nur das was man angegeben hat?
  6. Beim Ehegattensplitting werden laut meinem Wissenstand die beieden ZVES zusammengerechnet, dann halbiert, dann nach 32a eingesetzt und dieser Steuerbetrag verdoppelt. Was ist nun wenn meine Ehefrau in Zukunft bsp. für 3 Monate arbeitet und steuerpflichtiges Einkommen bezieht weil sie ja in Klasse 5 wäre. Wenn man den ZVE ermittelt, werden dann Bruttogehalt minus Arbeitnehmerpauschale minus Sonderausgabenpauschale berechnet oder stehen diese Pauschalen nur einem zu wenn man volle 12 Monate gearbeitet hat?

Ich weiss das sind eine Menge komplizierte Fragen. Ich bedanke mich daher jetzt schonmal, alleine, dass Sie diese Fragen durchgelesen haben und hoffe, dass mir jemand aus Erfahrung diese Fragen beantworten kann. PS: eine alller letzte Frage, die eher generell ist. Weiss jemand, ob das Urteil von BFH draussen ist, ob nun das 1.Studium wie ein Zweitstudium behandelt wird und man somit den Verlustausgleich mit 7 Jahre Frist machen kann?.

Mit freundlichen Grüssen

Student, Einkommensteuererklärung, Ehegattensplitting
Änderung Einkommensteuererklärung bei rückwirkender Rente noch möglich/notwendig?

Ich bin am 09.08.2017 rückwirkend zum 01.10.2016 verrentet worden. Es handelt sich um eine volle befristete Erwerbsminderungsrente.

Bis dahin hatte ich vom 01.10.2016 bis 05.04.2017 (inkl. 6 Wo. Lohnfortzahlung) noch gearbeitet und Lohn vom AG erhalten. Vom 06.04.2017 bis 01.08.2017 erhielt ich Krankengeld. Seit dem 02.08.2017 bekomme ich Rente.

Im Rentenbescheid wurde dies wie folgt aufgelistet: Für die Zeit vom 01.10.2016 bis 31.03.2017 "ist die Rente nicht zu zahlen, weil der zulässige Hinzuverdienst überschritten wird". Für diese Zeit habe ich ja volle Lohnzahlung durch meinen AG erhalten, knapp 3.000 Euro brutto im Monat. Ich habe jedoch nur eine Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro monatlich. Um diese Zeit bzw. Sachverhalt geht es mir eigentlich bei meinen später folgenden Fragen.

Ab April 2017 hatte ich Krankengeld erhalten, was teilweise wieder durch die Rentenversicherung direkt an die Krankenkasse ausgeglichen wurde. Ab August 2017 bekam ich dann Rente.

Ich hatte zum Zeitpunkt des Rentenbescheides, den 09.08.2017, meine Einkommensteuererklärung für 2016 schon beim Finanzamt abgegeben und auch danach nicht mehr geändert:

Jetzt komme ich zu den Fragen:

Ein Rentner muss keine RV- und AV-beiträge zahlen. Er muss nur KV und Pflegeversicherung bezahlen. Bei meiner Rentenhöhe von ca. 1250 Euro wird mir auch keine Lohnsteuer und Soli abgezogen.

Kann ich meine Einkommenssteuerklärung für 2016 noch ändern? Macht dies Sinn?

Bekomme ich in irgendeiner Form die Beiträge, die ich vom 01.10.2016 bis 31.12.2016 als Rentner in die Sozialversicherung gezahlt habe (AV, RV) wieder zurürck? Evtl. auch Lohnsteuer und Soli? Oder ist dies durch den sehr hohen Hinzuverdienst damals durch mein Gehalt, das ja weit über 450 Euro lag, nicht mehr möglich? Oder gibt es irgendwelche andere Gründe? Oder ist dies doch möglich?

Vielen Dank!

Rente, einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, krankenkasse, Sozialversicherung
Steuerliche Zusammenveranlagung, wenn ein Partner Einzelunternehmer und der andere Angestellter ist? Kann man die Zusammenveranlagung selbst durchführen?

Hallo zusammen,

meine Partnerin hat ein kleines Einzelunternehmen und die Steuer wird über ein Steuerberatungsbüro abgewickelt. Ich bin angestellt und habe meine Einkommensteuerveranlagung immer selbst via Steuer-CD durchgeführt. Nun sind wir seit 1,5 Jahren verheiratet und eine Zusammenverlangung wäre für uns günstiger, da meine Partnerin weit weniger verdient als ich. Nun habe ich beim Steuerberatungsbüro angefragt, wieviel es uns zusätzlich kosten würde, wenn wir die Zusammenveranlagung über das Steuerberatungsbüro laufen lassen würden. Ich würde aber meine Steuererklärung schon vorher komplett fertig stellen, so dass die Steuerberaterin meiner Meinung nach nur noch die einzelnen Summen pro Einkunftsart addieren müßte. Nun wurde mir gesagt, dass uns diese Zusammenveranlagung (zu den Steuerberatungskosten meiner Frau ca. 2.000 Euro) nochmals ca. 800 Euro kosten würde, obwohl meine Steuererklärung schon fertig gestellt ist. Diese Kosten möchte ich mir sparen und einfach die Zusammenveranlagung selbst übernehmen.

Ist das für einen Laien machbar? Ich hätte ja schon die erstellte Steuererklärung für uns beide und ich müßte diese beiden Steuererklärung nur zusammenführen bzw. addieren. Ist dies so einfach, wie ich mir das vorstelle oder gibt es hier irgendwelche besonderen Dinge zu beachten?

Im voraus vielen Dank.

VG

Michael

Einkommensteuererklärung, Steuerberater, Zusammenveranlagung
Warum werden beim Verkauf einer Wohnung die Maklerkosten, Renovierungskosten und Eigenleistung nicht angerechnet?

Eine Wohnung für -110000 Euro 2010 gekauft, renoviert in 1/2 Jahr für 14882 renoviert ,und sehr viel Eigenleistung. Die Wohnung wurde vermietet, 2015 Mieter ausgezogen und wir bekamen ein Angebot 165000 Euro, und wir haben verkauft. Mit der Einkommensteuererklärung 2015 kam der Schock 21000 Euro Nachzahlung. Finanzamt hat eifach 165000 Euro 110000 abgezogen und 55000 Euro auf unsere Gehälter als Gewinn dazugerechnet, und somit ein Steuersatz von 24,64 errechnet. Es wurden die Maklerkosten 11871 Euro doppelt versteuert ,einmal Mehrwertsteuer 19% zusätzlich nochmal 24,64 % versteuert als Gewinn. Ebenso die Investition Materialkosten von 14882 Euro wurden als Gewinn 24,64 versteuert. Da wir die 14882 Euro fast nur Rohmaterialien investiert haben, wurde das meiste von mir und meiner Familie durchgeführt, auch davon will das Finanzamt nichts wissen. Dabei haben wir aus einer verwahrlosten Wohnung ein Schmuckstück gestaltet. Die Steuer musste bezahlt werden, aber wir haben Einspruch eingelegt, und müssen jetzt selbst Stellung nehmen. Wir werden wahrscheinlich als Spekulanten eingestuft, aber das sind wir nicht. Haben Sie eine Idee wie ich eventuell noch ein paar Tausend Euro für uns retten kann? Hätte ich dieses gewusst hätte ich natürlich nicht verkauft,hinterher ist man immer schlauer. Für eine baldige Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Mit freundlichen Grüßen Georg Peters

Einkommensteuererklärung, Immobilien, wohnung, Wohnungsverkauf
Einkommenssteuererklärung bei Gewerbe ohne Umsatz?

Guten Abend/Morgen,

letztes Jahr hatte ich ein Gewerbe angemeldet um nebenbei etwas Geld in die Kasse zu bekommen, konnte mich jedoch aufgrund von Zeitmangel nicht darum kümmern. Da ich auch in naher Zukunft keine Möglichkeit dafür gesehen habe habe ich es später wieder abgemeldet.

Insgesamt habe ich lediglich "minus" gemacht, das heißt nur die An & Abmeldung des Gewerbes, welche natürlich jeweils etwas Geld auf der Gemeinde gekostet haben. Nun bekam ich vor einigen Tagen einen Brief von meinem zuständigen Finanzamt, welches mich aufforderte eine Einkommenssteuer abzugeben.

Nun hänge ich seit Tagen über dem ElsterFormular und zerbreche mir den Kopf, was, wie, wo und wie viel ich eintragen muss. Ich habe mich etwas schlau gemacht und in diversen Foren gelesen, dass ich neben dem Mantelbogen Anlage G und eine formlose EÜR abgeben müsse. Allerdings scheiden sich auch hier wieder die Geister, wie das eben so ist sagt der eine das, der andere dies, und Finanzamtösisch spreche ich auch nicht unbedingt fliessend...

Falls diese Anlagen bis dato korrekt sind wäre meine Frage nun, was ich eintragen muss, bei Anlage G konnte ich bisweilen nur Seite 1 Z. 4 ausfüllen, und zwar die Art des Gewerbes und den Gewinn, also 0 EUR? Oder muss ich hier die Summe der Ausgaben & Gewinne eintragen, also nach Adam Riese und Eva Zwerg -66 EUR?

Wie genau müsste man die EÜR machen, einfach eine in diesem Falle recht simple Rechnung in Excel eintippen und mit einreichen? Da ich die mystische 17.500 EUR Grenze nicht überschritten habe dürfte das formelle EÜR-Formular ja wegfallen.

Falls ich mit etwas daneben liege und/oder etwas wichtig fehlt wäre ich dankbar für Hilfe, ist natürlich klasse wie gut einen die Schule innerhalb von 13 Jahren auf solche (fürs Leben sinnvolle) Dinge vorbereitet lol sarcasm off.

Nächtlichen, ermüdeten Gruß,

Mark

Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Gewerbe, Steuererklärung
Steuerberater hat Steuererklärung zu spät oder gar nicht eingereicht. Kann er nun belangt werden?

Hallo,

ich bin selbstständig als Freiberufler und mein Steuerberater hat meine Einkommen- und Umsatzsteuer für 2014 zu spät abgegeben. Die Bescheid (Umsatzsteuerbescheid und Einkommensteuerbescheid) habe ich nun vom Finanzamt bekommen mit jeweils entsprechenden Verspätungszuschlägen und mit jeweils einer geschätzten Bemessungsgrundlage. Dies führt nun dazu, dass ich recht viel nachzahlen muss.

Ich habe meinen Steuerberater die Steuerbescheide natürlich sofort zukommen lassen zur Prüfung und habe auch schon mehrfach versucht einen telefonischen Kontakt herzustellen. Aber mein Steuerberater ist leider sehr unzuverlässig und nicht kommunikativ. Ein Wechsel wird jetzt spätestens notwendig. Hinzu kommt, dass auch meine Einkommensteuervorauszahlung für jedes Quartal enorm gestiegen sind. Alle Nachzahlungen werden automatisch von meinem Konto einbezogen, startend mit dem 10.06.. Dies möchte ich natürlich verhindern, da mein Steuerberater ja den Fehler gemacht hat. Während der gesamten Zeit habe ich Ihn mehrfach daran erinnert meine Steuererklärungen abzugeben. Die Unterlagen hat er frühzeitig von mir erhalten.

Was kann ich denn nun machen? Ihm scheint es total egal zu sein. Fakt ist, dass diese Nachzahlungen mich in ein finanzielles Loch führen und ich sehr beunruhigt bin. Kann man den Steuerberater belangen ohne gleich einen Anwalt zu nehmen?

Kann diese Angelegenheit auch nun noch ein anderer Steuerberater klären mit dem Finanzamt und meine (unberechtigten) Nachzahlungen verhindern?

Danke und Gruß, Martin

einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Nachzahlung, Steuerberater, Steuerrecht, Umsatzsteuer, Verspätung, Umsatzsteuererklärung
Muss ein Selbständiger/Freiberufler Geldgeschenke vom Opa in der Steuererklärung angeben?

Hallo, es geht um jemanden, der selbständiger Webdesigner ist. Aus gesundheitlichen Gründen lagen die Einnahmen n den letzten Jahren nur im Bereich von ca. 4000 - 6000 Euro p.a.. Dazu kamen noch ein paar Kapitaleinkünfte. Zusammen ergab beides vielleicht knapp 10000 Euro. Der Selbständige hat einen Opa, um den er sich fast täglich kümmert. D.h., er fährt zu Ihm ans andere Ende der Stadt, bringt Einkäufe und Essen mit, fährt den Opa zu Ärzten, erledigt Behördenkram usw, usw. Das alles rechnet er aber nicht im Detail mit dem Opa ab (nach dem Motto. gib mir mal 20,87 Euro für meine Einkäufe bei Aldi!). Stattdessen gibt der Opa dem Enkel öfters mal pauschal und großzügig ein paar Hunderter auf die Hand. Was davon nun für die Kosten (Einkäufe, Fahrten etc.) ist, die dem Enkel entstanden sind und was geschenkt, lässt sich kaum auseinander rechnen. Unter dem Strich hat der Enkel im Jahr knapp 10000 Euro Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und ebenfalls knapp 10000 Euro von dem Opa. DAS PROBLEM:früher oder später wird wohl mal ein Finanzbeamter auf die Frage kommen, wie der Enkel Jahr für Jahr von knapp 10000 Euro (manchmal auch weniger) leben konnte. Und da der Enkel meist das von dem Opa erhaltene Geld bar auf seinem Konto eingezahlt hat, wird dann vermutlich die Frage kommen, woher das Geld stammt. Der Opa würde natürlich bestätigen, dass es seine Geldgeschenke war. Die Frage ist nur: muss der Enkel das vom Opa erhaltene Geld auch Jahr für Jahr in seiner Steuererklärung angeben? Also ungefähr so: Webdesign Firma XY 700 Euro, Unterricht Herr ZZ 200 Euro, Kostenerstattung und Auslagen von meinem Opa 500 Euro, usw, usw. ? Und müsste er (schlimmstenfalls) wirklich immer ausrechnen, was nun Auslage für seine Kosten waren, die der Opa Ihm wieder gegeben hat und was Geldgeschenke waren? Hat jemand einen Tipp oder einen fachkundigen Rat für solch einen Fall? schon mal danke im Voraus!

einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Freiberufler, Selbständiger
Von Freiberufler zur Angestellte - wie werde ich vom Finanzamt behandelt?

Hi,

Ich habe da ne Frage, die mir irgendwie niemand richtig beantworten kann. Deswegen schreibe ich in diesem Forum und ich hoffe, dass ihr mir da vielleicht weiterhelfen kann, bevor ich vollkommen verzweifele.

Neben meinem Studium habe ich als Freiberufler noch gearbeitet und mein Gewinn aus meiner selbstständige Tätigkeit war nie mehr als 6.000 euro im Jahr war (immer unter dem Freibetrag). Nun ist es jetzt so, dass ich mein Studium erfolgreich beendet habe und einen Jobangebot zum 1.August bekomme habe - Festangestellte! das wurde heißen, dass mein gesamtes Jahreseinkommen plötzlich über 8.000 betragen wird, da der Arbeitgeber mir ca. 3.000 brutto zahlen wird, WENN ich den Job annehmen wurde. Jetzt zu meiner Frage:

Mir ist schon klar, dass das Finanzamt mein Jahreseinkommen aus der selbstständige und nichtselbständige Tätigkeit berechnet und ich wahrscheinlich aufgrund meiner selbständige Tätigkeit, die ich bis dato ausgeübt habe, das erste mal Steuern nachzahlen muss. Wie behandelt das Finanzamt mich für das Jahr 2015? Werde ich dann für meine selbständige Tätigkeit (was ja in diesem Fall eine nebenberufliche Selbständigkeit dargestellt) geschätzt und müsste ich aufgrund dessen eine Steuer - Vorauszahlung plötzlich an das Finazamnt leisten?

Es wäre echt super, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet…. LG

einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Freiberufler, Selbstständigkeit, Steuererklärung, Steuern, Angestellte
Brauche Hilfe bei Entnahmen in der EÜR bzw Anlage G zur Steuererklärung

Hallo ich brauche noch einmal eure Hilfe!

Ich fülle gerade die EÜR aus und habe dabei folgendes Problem.

Ich habe letztes Jahr den betrieblichen PC 20% Privat genutzt und dies mit 124€ verbucht. Mein Buchführungsprogramm (Wiso mein Büro) hat es es als Einnahme in die Zeile 18 EÜR sonstige Nutzungs und Leistungsentnahmen gebucht. Soweit so gut.

Wenn ich die EÜR jetzt über Elster abgeben will meckert Elster, dass ich in Zeile 77 keinen niedrigeren Wert als in Zeile 18 haben darf (hatte dort garnichts stehen).

Also habe ich nachgeschaut und hier im Forum steht Zeile 77 wäre die Summe aus Zeile 17-19. (www.finanzfrage.net/frage/was-ist-der-unterschied-zwischen-zeile-18-und-zeile-77-in-der-euer ) Auf der Hilfeseite der Finanzverwaltung steht allerdings dazu allerdings (bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2012-10-12-EUER-2012-Anleitung.pdf?__blob=publicationFile&v=1 )

"Hier sind die Entnahmen und Einlagen einzutragen, die nach § 4 Abs. 4a EStG gesondert aufzuzeichnen sind. Dazu zählen nicht nur die durch die private Nutzung betrieblicher Wirtschaftsgüter oder Leistungen entstandenen Entnahmen, sondern auch die Geldentnahmen und -einlagen (z.B.privat veranlasste Geldabhebung vom betrieblichen Bankkonto oder Auszahlung aus der Kasse). Entnahmen und Einlagen, die nicht in Geld bestehen,sind grundsätzlich mit dem Teilwert–ggf. zuzüglich Umsatzsteuer – anzusetzen">

Jetzt bin ich völlig verwirrt, ich habe kein betriebliches Konto sondern ab und zu betriebliche ein und ausgaben auf meinem, Privatkonto (ist nur ein kleines Nebengewerbe)

Wie soll ich jetzt auseinander rechnen was ich betrieblich und was privat abgehoben wurde? Ich dachte immer der Gewinn wäre das zu versteuerte Einkommen, was tatsächlich abgehoben wurde ist doch irrelevant oder?

Also kann mir jemand sagen, was genau ich in Zeile 77 Eintragen muss und ob ich das was ich dort eintrage in Zeile 45 der Anlage G zur Einkommensteuererklärung übertragen soll?

Vielen Lieben Dank! Kuli

Einkommensteuererklärung, eÜr, Steuererklärung

Meistgelesene Fragen zum Thema Einkommensteuererklärung