Laut GoB/GoBD müssen Geschäftsvorfälle "zeitnah/zeitgerecht" aufgezeichnet werden.
Im Internet stößt man für Einzelunternehmen häufig auf die Angabe "10 Tage" als angemessenen Zeitraum, innerhalb dessen man eine Einnahme/Ausgabe und den zugehörigen Beleg verbuchen (oder festschreiben?) muss.
Jedoch höre ich immer wieder, dass viele Selbstständige immer nur periodisch die Buchhaltung erledigen, und zwar immer genau dann, wenn die USt.-Voranmeldung ansteht. Das heißt also, Belege/Buchungen werden nur am Ende des Monats oder sogar nur am Ende des Quartals archiviert und festgeschrieben.
Kann so eine quartalsweise Buchhaltung vom Finanzamt verworfen werden, weil die Belege nicht zeitnah (innerhalb von 10 Tagen) verbucht worden sind?
Dann müssten ja echt viele Selbstständige mächtig Probleme bekommen.
Oder ist das absolut normal, dass man erst am Ende des Monats/Quartals alle Belege zusammensucht und erst dann mit der USt.-VA die Buchungen festschreibt?
"Zeitgerechte" Buchführung (GoB/GoBD)?
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