im EstG findet sich keine verbindliche Definition was denn eigentlich Termingeschäfte sind.
1. Aber nach der Definition von smartsteuer: "Zinssätzen oder anderen Erträgen",

müssten kreditvergaben doch genauso besteuert werden wie Termingeschäfte oder nicht? (Verlustanrechnungsgrenze 20.000, wenn ich mich korrekt erinnere).

2. Andernfalls würde ich mich über eine konkrete Definition von Termingeschäften freuen, welche klarstellt welche Handelsinstrumente des Geldmarktes
("money market"/"Geldmarkt" siehe WIkipedia) nun
3. Wie ist es mit Anleihen, sind die auf einmal auch Termingeschäfte?