Hallo,

Ich habe jetzt mehrmals gehört und gelesen, dass man sich auch mit dem Reisepass ausweisen kann, wenn der Personalausweis abgelaufen ist. Aber heute habe ich gesehen, dass man z.b beim beantragen eines neuen Führerscheins entweder den gültigen Personalausweis vorlegen muss oder den Reisepass mit einer Meldebescheinigung, da im Reisepass keine Adresse angegeben wird.

Gibt es bestimmte Fristen in dem Zusammenhang? Ich meine, wie lange muss der Personalausweis abgelaufen sein, damit man unbedingt eine Meldebescheinigung zum Reisepass vorlegen muss?

Dankeschön im Voraus!

LG