Hallo,
ich habe mich im November auf eine Wohnung beworben und diese auch bekommen. Leider habe ich bei der Wohnungsbewerbung den Hinweis auf eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 255,- € übersehen und unterschrieben. Diese Gebühr ist bei Mietvertragsabschluss fällig geworden. Darf eine solche Bearbeitungsgebühr verlangt werden?
Die Gebühr wird nicht von der Hausverwaltung sondern von der Immobliliengesellschaft verlangt. Die Hausverwaltung und Immobliliengesellschaft teilen sich jedoch die Adresse und die gleichen Büroräume.
Ist das rechtens oder habe ich eine Möglichkeit mich dagegen zu wehren? Bisher habe ich die Gebühr noch nicht bezahlt.
Kann mir jemand weiterhelfen?