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Entmietung durch große Wohnungsbaugesellschaft wegen Luxussanierung?

Seit den 90er Jahren wohne ich hier im Haus, seit 2003 in der jetzigen Wohnung – dementsprechend ist meine Kaltmiete niedrig, entspricht aber dem ortsüblichen Mietspiegel.

Weiberfastnacht 2022 kam dann das Schreiben der Wohnungsbaugesellschaft, dass wir wegen fehlender baubehördlicher Genehmigung entmietet werden müssten. Ein Schreiben der Bauaufsichtsbehörde könne jederzeit erfolgen mit der sofortigen Nutzungsuntersagung.

Anmerkung: Ich denke, dass nach dem 2. Weltkrieg, als extreme Wohnungsnot herrschte, viele Hauseigentümer ihre Häuser ausbauten, um Wohnraum zu schaffen – ob Genehmigung oder keine, das war damals nicht so wichtig.

2 Alternativwohnungen wurden geboten – beide Angebote waren aber inakzeptabel, da viel zu klein oder doppelt so teuer. Die eine Wohnung wäre im Haus gewesen, so dass ich nachfragte, ob wir diese kurzzeitig beziehen könnten und dann später wieder in unsere jetzige Wohnung ziehen könnten, wenn evtl. bauliche Mängel beseitig wären. Daraufhin erklärte mir der Beauftragte der Wohnungsbaugesellschaft, dass geplant sei, unsere und die Nachbarwohnung, die bereits im August 2022 entmietet wurde, zusammenzulegen und zu modernisieren. Wir könnten dann wieder einziehen, aber dann zum Neupreis!!!

Nachdem wir trotzdem nicht auf die Forderung der Wohnungsbaugesellschaft reagiert hatten, weil wir auch noch nichts Schriftliches erhalten hatten, aus dem offiziell hervorging, dass keine Baugenehmigung besteht, versuchte die Gesellschaft, uns wegen fehlendem Brandschutz unter Druck zu setzen. Es kam dann sogar eine Angestellte des Bauaufsichtsamts, um vor Ort zu schauen, ob Flucht- und Rettungswege vorhanden sind. Es gibt aber einen Fluchtweg und einen Rettungsweg, und man könnte einfach noch einen dritten Rettungsweg einrichten, wenn man denn das wolle.

Nachdem das auch nicht zu einem Erfolg der Wohnungsbaugesellschaft geführt hatte, machte diese beim Bauaufsichtsamt Druck. Auf Nachfrage des Bauaufsichtsamt, ob sie denn nicht eine Baugenehmigung nachträglich beantragen wollten, sagte der Beauftragte der Wohnungsbaugesellschaft, dass sie auf keinen Fall eine nachträgliche Genehmigung beantragen wollten.

So bleibt es nun dabei: Nächste Woche wird der Anhörungsbescheid des Bauaufsichtsamts verschickt. Darin wird eine Frist von 2 Wochen zum Verlassen der Wohnung eingeräumt!!!

Der Fall ist allerdings klar. Die Wohnungsbaugesellschaft will keine Baugenehmigung einfordern, obwohl das anscheinend möglich ist, weil sie andere Pläne hat. Wir sollen die Wohnung verlassen, dann wird eine Baugenehmigung beantragt und danach wird luxussaniert!!

Die Angestellte des Bauaufsichtsamts sagte mir, dass das kein Einzelfall sei, sie aber nicht die Eigentümer zwingen könnten, eine Baugenehmigung zu beantragen. Das Einzige, was man machen könnte, seien zivilrechtliche Schritte.

Fatal in Zeiten der akuten Wohnungsnot und Wohnraumspekulation, der sich durch den starken Zustrom von (bald fast 2 Mio.) Geflüchteten 2022 weiter zuspitzt.

Habt ihr Ratschläge?

Kündigungsrecht, WOHNRECHT, Baugenehmigung

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