Mein Bruder und ich haben, jeweils einzelvertretungsberechtigt, eine notariell beglaubigte Generalvollmacht, so dass wir das seit 6 Monate leerstehende Haus, das ihr nach dem Tod unseres Vaters zu 75% gehört, uns das restliche Viertel, verkaufen möchten. Frage: Ist sichergestellt, dass der Erlös, zumindest die 75%, auch bis zum Tod meiner Mutter gesichert sind, z. B. auf einem notariellen Treuhandkonto? Mein Bruder will mit dem Geld nämlich z. B. Aktienfonds kaufen, damit bin ich nicht einverstanden. Wie ist hier die Gesetzeslage? Darf man noch zu Lebzeiten meiner über die Verkaufssumme eigenmächtig verfügen (dann würde ich lieber dem Hausverkauf nicht zustimmen)?
Was passiert mit dem Verkaufserlös des Hausverkaufs unserer dementen Mutter?
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