Aushilfe Kündigungsfrist ?

Hallo, ich habe bei meinen AG gekündigt und einen neuen Job angefangen. Ich bin als Aushilfe eingestellt bei dem AG, bei der ich inzwischen gekündigt habe... die Kündigungsfrist läuft am 31.10.2017 aus und ich muss noch ca. 2 Monate dort arbeiten. Bei meinem neuen aushilfsjob arbeite ich inzwischen auch, jedoch überschneiden sich Tage nicht... sprich ich bin NIE an einem Tag in beiden Unternehmen. Mein AG dem ich gekündigt habe besteht auf die Einhaltung der Kündigungsfrist. Ich habe dort gekündigt weil ich schlicht weg zu selten arbeiten komme und kaum auf mein Geld komme. Zu dem hat sich die arbeitssituation sehr verschlechtert, ich fühle mich unwohl dort, weil ich ständig bemängelt werde und merke dass ich nicht gemocht werde. Ich habe mich jetzt krankschreiben lassen die Tage in denen ich im alten Betrieb bin, habe auch eine AU (bin an diesen Tagen aber nicht im neuen Job tätig) durch meinen besten Freund welcher auch dort arbeitet habe ich erfahren dass die Chefin im alten Betrieb sehr böswillig gestimmt ist und mich auf Vertragsbruch verklagen möchte... kann sie das ? Bzw ist sie im Recht ? Es ist natürlich nicht die feine Art, hab auch nach einen aufhebungsvertrag gefragt, was meiner Meinung nach sehr lächerlich ist weil ich eine Aushilfe bin aber sie meinte nur "sowas bieten wir nicht an" ich muss dazu sagen, das so och Mindestlohn bekomme und nur vergütet werde wenn ich zu Arbeit erscheine.

arbeitsrecht, Kündigung, Kündigungsfrist, Vertragsrecht
Bafög Student + Job bis 600 Euro?

Erstmal Hallo zusammen,

Ich stelle mich mal kurz vor mein Name ist Thorsten ich bin 27 Jahre alt und arbeite zur Zeit in chemischen Dienstleistungsunternehmen im Chemiepark ehemals Bayerwerk Leverkusen. Ich habe keine Kinder und habe mich nach 4 Jahre Geselle dazu entschieden noch mal studieren zu gehen. Ich bekomme 735 € elternunabhängiges Bafög während des Studiums und würde diese gerne mit 450 € aufstocken. Mein Unternehmen ist gewillt mich diesbezüglich zo unterstützen. Arbeitsrechtlich darf mein Arbeitgeber mir kein Studentenjob bzw geringfügige Beschäftigung für 450 € anbieten und weil ich 4 Jahre bei der Firma beschäftigt bin(befristet).

Im Endeffekt möchte ich im Monat ca 1180 € zur Verfügung haben und bestehen aus Bafög und Nebenjob. 8 Wochenstunden bzw. 32 Monatsstunden wären für mich möglich.

Die Frage ist wie kann mich mein Arbeitgeber beschäftigen und dass ich bei der Verrechnung mit dem BAföG im Endeffekt mit weniger Geld dastehe?

Bei einem Verdienst von 450 € sprich 5400 € im Jahr bekomme ich volles Bafög und habe keine Sozialabgaben. Wenn ich jetzt mehr als 450 € verdiene sprich zB 600€ habe ich doch auch Sozialabgaben und diese werden meines Wissens nach beim Bafög nicht berücksichtigt. So dass 600 € Bruttolohn beim BAföG verrechnet werden. Und dann das verrechnete Bafög und mein Nettoeinkommen vom Nebenjob unter diesen 1180 € liegen.

Ich gehe ab dem 1.3 studieren und habe es Mitte Dezember 2016 in der Firma angesprochen. Heute habe ich die Mitteilung bekommen dass es Probleme gibt also ist es ist sehr dringend.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen Entschuldigung für eine gegebenenfalls schlechte Grammatik ich habe aufgrund der Dringlichkeit die Sprachfunktion genutzt.

Erstmal danke schön und beste Grüße Thorsten

Studium, arbeitsrecht, BAföG
Grenzgänger Berlin-Schweiz, oder wie wird alternativ besteuert?

Sehr geehrtes Forum,

Folgendes Szenario: Ich werde ab dem 01.09. einen Beruf für ein Schweizer unternehmen antreten. Der Plan ist, das ich die ersten 3 Monate eine verhältnissmässig lange Aufenthaltsdauer in der Schweiz haben (3 Wochen Schweiz, eine Berlin)

In den weiteren Monaten wird das Verhältnis eher auf 2 Wochen Schweiz zu 2 Wochen Berlin und letztendlich auf 1 Woche Schweiz, 3 Wochen Berlin laufen! Der langfristige Plan wird wohl eine Berliner Zweigstelle sein die ich leite und eine Woche Schweiz (bzw. ein paar Tage) wird zu taktischen Auslegung der Arbeitsziele etc. beibehalten! Nun ist gerade für die ersten 6 Monate nicht ganz klar wie ich mich am besten besteuern kann. Also wie ist der rechtlich beste Weg (legal und effektiv für mich)

Ich habe im Internet unglaublich viele verschiedene Informationen erhalten und bin nun leider verwirrter als vorher da mein persönlicher Fall nirgendwo beleuchtet wurde.

Mein Hauptwohnsitz bleibt Berlin, Vorort in der Schweiz werde ich wohl für die ersten 6 Monate ein wg Zimmer beziehen.

Fragen:

  1. gelte ich als Grenzgänger und kommt somit das DBA für mich in frage? Hier zu gibt es Verschiedene Aussagen im Netz!

  2. wie würde ich alternativ angesehen werden? Was sind die Möglichkeiten? Macht es Sinn dem Arbeitgeber einen deutschen Vertrag mit deutschen sozialabgaben und Besteuerung vorzuschlagen? Laut Quellen aus dem Internet ist dem ja eigentlich nichts auszusetzen außer das der AG einverstanden sein muss.

Also zusammengefasst ist meine Frage:

Ich arbeite für einen Schweizer Arbeitgeber, erst 3 Monate lang 3 Wochen, dann in den folgenden 3 Monaten Ca. 2 Wochen und dann 1 Woche in der Schweiz, Hauptwohnsitz bleibt definitiv Berlin! Was muss ich also tun? Wie ist die korrekte Lage zur Besteuerung und welche Optionen habe ich?

Vielen Dank vorab für die Antwort!

Mit besten Grüßen

PS

arbeitsrecht, deutschland, Doppelbesteuerung, Schweiz, Steuern
Ist eine unbefristete Besetzung meiner Stelle aufgrund Elternzeit möglich - oder entsteht hierbei ein Nachteil?

Hallo, ich habe eine unbefristete Stelle, dessen Stellenprofil nur einmal im Unternehmen existiert (Bereich Internet u.a.). Aufgrund meiner bevorstehenden Elternzeit wurde diese intern befristet und extern ohne Angabe Befristung/Unbefristung ausgeschrieben. Nun fällt die Entscheidung des Chefs auf einen externen Bewerber, welcher unbefristet eingestellt werden soll, da dieser eine ähnliche Funktion in einem anderen Unternehmen ausführt und sich als Unbefristeter natürlich nicht auf einen befristeten Posten einlassen würde. Diese Erkenntnis ist für mich neu. Bisher kannte ich nur Sachbefristungen für die Elternzeit. Meine Fragen daher:

  1. Wenn der AG den Vertreter unbefristet einstellt, handelt es sich da tatsächlich um die Besetzung meiner Stelle oder schafft er in diesem Zuge eine neu Stelle, die hätte anders ausgeschrieben werden müssen? Hintergrund ist ja hier die korrekte Art der Stellenauschreibung, die der Betriebsrat zustimmen muss.

  2. Ist im besagten Fall die Besorgnis der unmittelbaren Benachteiligung gegeben, da mein Posten nur einmal vorhanden ist und ich nach meiner Wiederkehr davon ausgehen kann, dass der neue Unbefristete meine Stelle behält, was mir zum Nachteil erwachsen kann/wird, da mir kein vergleichbarer Job angeboten werden kann. Bei einer Sachbefristung wäre ja alles kein Problem.

  3. Welche Einwände kann der Betriebsrat haben?

Danke für eure Zeit

arbeitsrecht, Betriebsrat
Ich habe eine volle Erwerbsminderungsrente, aber es geht mir nun besser, welche Folge hätte ein Rentenverzicht?

Sachverhalt: seit Juli diesen Jahres erhalte ich von der Deutschen Rentenversicherung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung befristet bis 31.08.16. Da sich mein Gesundheitszustand wider Erwarten bereits im September gebessert hat, arbeite ich seit Oktober wieder. Was zunächst mit 6 Wochenstunden im entgeltlichen ehrenamtlichen Bereich begonnen hat, hat sich inzwischen über diverse Formen der Beschäftigung bei zwei Arbeitgebern ausgedehnt. (entgeltliche + unentgeltliche Ehrenamtstätigkeit, geringfügig entlohnte Beschäftigung und kurzfristige Beschäftigung). Welches zusammengerechnet seit einigen Wochen einem Vollzeitjob entspräche. Nur eben kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bisher. Für ein solches habe ich aber seit Anfang dieser Woche eine mündliche Zusage zum 01.01.16. Möchte diesen Arbeitgeber aber auf keinen Fall über meine Rentnereigenschaft informieren. Da ich jedoch als Rentner wegen voller Erwerbsminderung einen anderen Beitragsgruppenschlüssel haben werde als ein "normaler" Arbeitnehmer, würde dies dem AG aber spätestens bei der ersten Lohnabrechnung auffallen. Aus diesem Grund habe ich bei der DRV um den Entzug der Rente gebeten. Was sich jetzt aber nicht so einfach rausstellt und erst mit einem möglichen ärztlichen Gegengutachten geklärt werden muss. Was nicht vor Beginn des neuen Kalenderjahres sein wird. Der Sachbearbeiter hat aber im Telefonat noch kurz die Möglichkeit des Rentenverzichts erwähnt.

  1. Welche Folgen hätte ein Rentenverzicht? Und könnte ich damit für Januar den gewünschten Beitragsgruppenschlüssel mit voller Beitragspflicht in allen vier Sozialversicherungszweigen erreichen?
  1. Gibt es Möglichkeiten den Bescheid über den beantragten Rentenentzug zum 31.12.15 noch in diesem Monat zu erhalten? Z.B. durch Nachweise der in den letzten Wochen geleisteten Stunden?

    Mit freundlichem Gruß

Rentenversicherung, Rente, arbeitsrecht, erwerbsminderungsrente, Recht, Sozialrecht, Sozialversicherung, Sozialversicherungsrecht
Mein Auftraggeber kürzt Rechnung mit fadenscheiniger Begründung, wie soll ich reagieren?

Ich arbeite in meinem Home Office. Mein Auftraggeber wollte für die letzte Rechnung Erklärungen haben, welche Tätigkeiten ich wann ausgeführt habe. Ich habe ihm einen 4-seitigen Brief geschrieben und ihm alles detailliert erläutert. Meine Aufgabe besteht in Tätigkeiten, die für ihn teilweise nicht kontrollierbar sind. Ich arbeite aber schon mehrere Monate für ihn und es hat bisher nie Probleme gegeben.

Seine Reaktion auf meine langen Ausführungen war eine Rechnungskürzung mit der Begründung, ich sei einige Tage im Urlaub gewesen. Die Stunden für diese angeblichen Urlaubstage will er in Abzug bringen. Ich bin aus allen Wolken gefallen. Wie er darauf kommt, dass ich im Urlaub war, weiß ich nicht. Ich halte es für eine bösartige Unterstellung, um Geld zu sparen. Ich bin nicht der Erste und Einzige, bei dem er mit fadenscheinigen Ausreden versucht, seine Mitarbeiter zu übervorteilen.

Hätte er die Qualität meiner Arbeit bemängelt oder mir vorgeworfen, ich hätte zu langsam gearbeitet, hätte ich ausreichende Gegenargumente gefunden. Das hat er aber nicht getan.

Der Dümmste kann doch nicht so dumm sein und ausgerechnet seine Urlaubstage fakturieren.

Wie argumentiere ich am besten? Wie kann/soll ich ihm beweisen, dass ich nicht im Urlaub war?

Danke für eure Anregungen und Ratschläge im Voraus!

arbeitsrecht, Jura, rechnung, Recht
Wettbewerbsverbot

Hallo,

Ich bin Angestellte in einem Minijob Arbeitsverhältniss bei einem Dienstleistungsunternehmen für Haushaltshilfen aller Art. Mein Arbeitgeber hat die Preise für die Kunden massiv angezogen und die Kunden wollen sich nach anderen Unternehmen umschauen. Da dies nun aber alle meine Kunden machen wollen habe ich mir überlegt mich Selbstständig zu machen und die Kundschaft evtl. zu übernehmen.

In meinem Arbeitsvertrag gibt es eine Passage die wie folgt lautet:

--> Wettbewerbsverbot

  1. Der Mitarbeiter hat die Intreressen vom "Arbeitgeber" wahrzunehmen und seine Aufgaben bei den Kunden gewissenhaft zu erfüllen.
  2. Der Mitarbeiter darf Kunden vom "Arbeitegeber" nicht abwerben oder außerhalb dieses Dienstvertrags auf Rechnung Dritter oder auf eigene Rechnung für sie tätig werden.
  3. Sollte der Mitarbeiter sich nicht an diese Vereinbarung halten, muss er an den "Arbeitgeber" eine Vertragsstrafe in Höhe eines durchschnittlichen Monatsgehalts leisten.
  4. Arbeitet ein Mitarbeiter nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mittelbar oder unmittelbar für bisherige Kunden vom "Arbeitgeber" so hat er dafür ebenfalls eine Entschädigung in Höhe eines durchschnittlichen Monatsgehalts zu leisten. <--

Verstehe ich das richtig das ich NIEMALS für meine Kunden arbeiten darf falls ich den Arbeitgeber wechsel oder mich Selbstständig mache? Da steht kein definierter Zeitraum der einzuhalten ist!

Wie kann ich nun weiter arbeiten, meine Kunden behalten ohne eine Strafe zu erwarten?

Vielen Dank für Eure Antworten Gruß Janine

Arbeit, arbeitsrecht, Vertrag, Strafe
Schriftlicher Vertrag weicht von mündlichen ab, möchte nicht unterschreiben, was kann man machen?

Hallo, habe an einer chaotischen Filmproduktion teilgenommen, die anfänglich ganz locker anfing: "Ach, wir machen das alles zusammen, ich bin auch Anfänger, wir kriegen das gemeinsam hin." Die Positionsbezeichnungen hat man sich auch eher so gegeben (ich Produktionsleitung), weil man nicht nur ausschließlich eine Position gemacht hat, sondern dazu noch dies und das und jenes... So erfolgte die erste Drehzeit, die ziemlich spartanisch war, aber dennoch mit Drehplan, Dispos, ein paar Mietverträgen etc. Späääter kam dann doch die Förderung und damit eine Rechenschaftsinstanz. Auf einmal war ich in nicht mehr eingeweiht, habe keine Papiere mehr zu Gesicht bekommen etc, der Chef (Producer/Regisseur) wurde zusehends nervös gegenüber Geldfragen etc, hat aber nie neue Breifings oder Anforderungen kundgetan. Es kam die zweite Drehzeit und alles wurde genauso gemacht wie bei der ersten, aber es gab immer mehr Misstrauen etc., obwohl ich die ganze ZEit kostenlos ohne Vertrag gearbeitet habe... nach einer Pause kamm dann die 3. Drehzeit und als diese dann abgeschlossen war, ein Tag nach Drehschluss!!! kamm das Donnerwetter, Beleidigungen, Anschuldigungen. Das Verhältnis wurde absichtlich erschüttert und verschlechtert. Ich habe dann erst (ich weiß, mega dumm, aber wir waren zuvor eigentlich Bekannte und es lief auf Vertrauensbasis und Gutmenschentum von mir aus) den schriftlich Vertrag verlangt, weil ich Angst hatte, dass das wenige Geld, was mir über die Förderung zustand nirgendwo schriftlich festgehalten ist. Zunächst wurde meine Forderung ignoriert, dann hat man versucht mir einen nachträglichen Vertrag als illegal zu verkaufen, schließlich wurde eingewilligt und mir ein Vertrag übergeben ohne Unterschrift und der INhalt weicht von der mündlichen (ursprünglich sehr flexiblen und unbestimmten) Absprache ab. Das heisst, ich möchte ihn eigentlich nicht unterschreiben. Mir wurde nun als letztes auch die BEdingung gestellt, dass meine Rechnungen erst nach Unterschrift des Vertrages bezahlt werden! Was kann man da machen? 1) Kann man nun die Unterschrift von mir fordern, bevor die (läängst überfällige) Begleichung der Rechnung passert? 2) Wenn eine Förderung schon auf die Budgetierung zugeschnitten ist, das heißt man hat im Voraus alle Posten und die zugehörigen Honorare festgelegt, kann man im Nachhinein behaupten, dass die Person den schriftlichen Vertrag (angenommen ich unterschriebe diesen) nicht eingehlaten hat und ihr das Geld nicht bezahlen? 3) Kann ich Passagen im Vertrag streichen oder kann ich die Unteschrift verweigern und mich auf meinen mündlichen Vertrag zurückberufen? 4) Falls es jemals zum Gericht käme in dieser aktuellen Situation, welche Ausscihten hätte ich nach: - erfolgreich abgeschlossener Dreh; - Dokumente wie Drehplan, Dispos etc., die meine Tätigkeit beweisen; - ZEugen (Team), die meine Tätigkeit bezeugen;- E-Mail-Verkehr mit diffusen unsachgemäßen Anschuldigungen, Beleidigungen etc.

Sorry für d. langen Text & danke im Voraus! Tina

arbeitsrecht, Film, Recht, Vertragsrecht, Unterschrift

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