Angeblichem Seminar angemeldet und nicht teilgenommen? Muss ich jetzt bezahlen?

Moin,

war lange nicht mehr in meiner Mail drin und vor rund 2,5 Wochen bin ich dann in meine Mail reingegangen und dann hab ich ein blaues Wunder erlebt. So zum Thema: Ich soll mich angeblich für einen Seminar Kurs (Lizenz) angemeldet haben und beim Kurs nicht teilgenommen haben und dafür soll ich jetzt ungefähr 750€ zahlen weil ich mich nicht vorher abgemeldet habe ansonsten wird das alles seinem Anwalt gereicht.
Dann hatte ich noch nh Mail von ihm das war paar Tage älter da stand das ich das Geld überweisen soll um am Kurs teilzunehmen, das ist ja nicht passiert dann muss man sich doch überlegen ob da irgendetwas faul ist oder nicht?
Aufjedenfall hab ich den Herrn angerufen und die Sache geschildert, das ich mich nirgendswo angemeldet hab und das sich jemand irgendein Spaß erlaubt hat oder so etwas, danach wurde er etwas laut und meinte das er meinte Daten hat und es beim Anwalt einreichen wird, wer hätte es sonst gemacht ich müsse es zahlen, da wo ich nochmal meinte das ich es nicht zahlen werde hat er mich als sche* Ausländer beleidigt und dann aufgelegt.
So jetzt hab ich mir die Rechnung angeschaut und mein Name stimmt, meine email stimmt, nur meine Adresse stimmt nicht.
Was kann ich jetzt dagegen machen und wie kann ich vorgehen?
Soll ich die 750€ einfach zahlen um jeglichen Ärger zuvermeiden oder soll ich gerichtlich vorgehen?
Also ich hab kein Brief bekommen das ich an einem Seminar teilnehmen werde oder so etwas, hab keine Bestätigung bekommen ich hab auch nichts unterschrieben oder meine Zustimmung hat er auch nicht bekommen.
Es sind 2,5 Wochen her, hab noch nichts bekommen.
danke im Voraus

Gericht, Geld, Anwalt, kosten, Zahlung
Abstellen von 50 ccm Elektroller neben Fahrrädern in Gemeinschaftsraum?

Besitzer des Elektrollers (50 ccm wie Moped) ist Wohnungseigentümer. Er hat seinen Roller seit 7 Wochen dort abgestellt, wo die anderen Eigentümer/Mieter Ihre Fahrräder abstellen, seitdem er dort auch eingezogen ist. Es ist der Raum anschließend zum Hauseingang, ein größerer Vorraum, in dem die Briefkästen hängen und an den Seiten links und rechts Fahrräder abgestellt werden.

Jetzt hat die Hausverwaltung ohne einen konkreten Grund zu nennen, den Eigentümer angeschrieben und dabei auf die Hausordnung verwiesen: "In den vorgenannten Räumen und Anlagen sowie auf den Gemeinschaftsflächen dürfen keinerlei Gegenstände abgestellt werden. Dies gilt auch für Fahrräder, Mopeds, Motorräder oder sonstige Fahrzeuge auf dem gesamten Hausgrundstück.“

Höchstwahrscheinlich hat sich mindestens ein anderer Eigentümer wg. des Elektrorollers bei der Hausverwaltung beschwert. Wie verhält es sich rein rechtlich. Könnte die Eigentümergemeinschaft in einer Abstimmung gegen eine Erlaubnis dessen stimmen? Hat der Besitzer des E-Rollers als Eigentümer nicht sowieso Nutzungsrecht, da ihm ein Teil des Grundstücks gehört? Der E-Roller kann keinesfalls woanders wie z. B. draußen auf der Straße abgestellt werden, wegen Diebstahl und da der E-Roller wegen Defekts der Elektronikteile nicht draußen stehen kann. Zum anderen ließe es die Straßenverkehrsordnung es auch nicht zu wg. fehlender Straßenbeleuchtung: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 17 Beleuchtung.

Uch

I

 

Anwalt, Jura, Mietrecht, Eigentümergemeinschaft, Eigentum
Kann ich Schadenersatz für Belästigung durch unerwünschte Werbung bekommen?

Gibt es so etwas? Der Sachverhalt: seit ein paar Wochen werde ich von einer regionalen Bank (und deren Kooperationspartner easy ...) mit Briefen "bombardiert" in denen mir ein Kredit angeboten wird. Ich habe aber noch nie im Leben einen Kredit aufgenommen und dürfte (wenn überhaupt) nur einen äußerst positiven Eintrag bei der Schufa oder ähnlichen Agenturen haben. Von dort haben die meine Adresse bestimmt nicht. Weiterhin kommt noch dazu, dass ich noch nie ein Konto oder eine sonstige Verbindung zu dieser regionalen Bank hatte. ABER: mein Opa hat bei einer Filiale in dem Stadtteil, in der er wohnt, ein Sparbuch bei dieser Bank. Und (welch Zufall!): genau von dieser Filiale erhielt ich als erstes einen Brief, in dem Sie mir einen Kredit angeboten haben. Und der nächste "Zufall": mein Opa hat mich als Begünstigten bei seinem Sparbuch eintragen lassen, falls Ihm etwas zustoßen sollte. Daher ergibt sich für mich die Schlussfolgerung: die Herrschaften von der Regionalbank haben missbräuchlich meine Adresse dazu benutzt, um mir unerwünschte Werbung zuzuschicken. Dazu haben Sie das Ganze auch noch an Ihren Kooperationspartner (easy...) in einem anderen Bundesland weitergeleitet, der mich jetzt auch Werbebriefen für Kredite belästigt. Natürlich könnte ich jetzt Mails und Briefe schreiben, in dem ich die Bank und den Kooperationspartner auffordere, meine Adresse aus Ihrer Datenbank zu streichen. Aber davon habe ich nichts. Deswegen die Frage: könnte ein cleverer Anwalt so etwas wie Schadenersatz für mich heraus schlagen wegen der Belästigung durch unerwünschte Werbung und Verstoßes gegen irgendwelche Datenschutz-Bestimmungen? Weil ich sonst Verbraucherschutz, Medien und ggf. auch noch Behörden informieren würde? Meinungen und Tipps? Danke im Voraus!

Anwalt, Bank, Datenschutz, Jura, Kredit, Recht, Werbung
Schimmel - Vermieter verlangt Beseitigung - Jobcenter

Hallo,

ich habe ein handfestes Problem und das eigentlich schon länger, aber jetzt setzt mich der Vermieter unter Druck.

Vorab, ich bin noch eine Freiberuflerin, die eine Aufstockung vom Jobcenter, sprich Hartz IV bekommt.

Im Bad habe ich eine Lüftung statt eines Fensters. Die Lüftung war eine Weile von Staub zugesetzt und funktionierte deshalb nicht. Der Rolladen in der Küche war eine Weile kaputt und ging nicht mehr hoch. Eine Wohnung mit Lüftung hatte ich vorher nicht, deshalb wusste ich nicht - es mag blöd klingen - dass sich darin ein Filter befindet, der ausgewechselt werden muss, wenn er voll ist. (Vielleicht steht das im Mietvertrag.) Ich hatte über lange Zeit Depressionen, deshalb fiel es mit schwer, bestimmte Dinge zu regeln. So rief ich auch nicht gleich beim Vermieter an und meldete die Mängel.

Es bildete sich in der Küche und im Bad Schimmel. Vor acht Monaten meldete ich das. Ein Techniker kam vorbei und machte Fotos der von Schimmel befallenen Wand- und Deckenstellen. Mit seinem Messgerät konnte er keine Feuchtigkeit in der Wand feststellen. Ich gab an, normal gelüftet und geheizt zu haben. In der kleinen Küche habe ich, da sie direkt neben dem Wohnzimmer liegt und ich mich dort nicht aufhielt, aber so gut wie nie die Heizung angestellt.

Der Techniker sagte die Schimmelbeseitigung zu, ohne dass für mich Kosten entstünden. IM Folgemonat kam der Maler der beauftragten Firma, um die Arbeiten zu planen. Die Deckenplatte im Bad müsse ab, der Heizkörper in der Küche vorab abgenommen werden. Einen Termin mit den Malern hatte ich bereits, ein Termin mit dem Heizungsinstallateur wurde nicht gemacht. Auf meine Nachfrage hin, hieß es, sie müsste eine neue Firma per Ausschriebung suchen, die alles zum Pauschalpreis macht.

Ich wartete seitdem 8 Monate unter Gesundheitsrisiko. Der Techniker war im September nochmal da, nur, um zu telefonieren und festzustellen, dass die Sache "noch läuft".

Nun setzte ich dem Vermieter eine Frist - ansonsten 15% Mietminderung. Nun dreht er den Spieß um und setzt mir eine 10-Tages-Frist.

Ich habe 8 Monate meine Gesundheit riskiert, Schimmelbeseitigung und Kostenübernahme wurden mir mündlich zugesagt. Ich habe auch kein Finanzpolster um eine Firma zu beauftrage!!!! Selbst kann ich die Arbeiten auch nicht machen, bin eine handwerklich nicht versierte Frau.

Der Jobcenter wird das kaum zahlen, oder??? Die Schimmelbeseitigung würde über 1.500 Euro kosten. Umziehen möchte ich erst, wenn ich eine gescheite Wohung gefunden habe und diese selbst finanzieren kann.

Gibt es rechtliche Möglichkeiten????? Was kann ich tun, wenn der Vermieter in 2 Wochen bei mir auf der Matte steht und mich anklagt und mit Drohungen unter Druck setzt?

Wäre toll, wenn mir jemand, der sich beruflich mit der Materie auskennt, hilfreiche Antworten geben könnte!!!

Danke vorab!

MfG, lavande11

Anwalt, jobcenter, Mietrecht, Recht, Rechtsanwalt, schimmel
Wer trägt meine Anwaltskosten bei gewonnenem Verfahren, wenn die Gegenseite nicht zahlen kann?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage die mich brennend interessiert und ich hoffe, dass mir hier weitergeholfen werden kann.

Zur Sache: Vor zwei Jahren wurde ich auf offener Straße verprügelt und bestohlen ("schwerer Raub"). Ca. drei Monate später hat man die Täter aufgrund meines Handys finden und festnehmen können. Bevor es zur Gerichtsverhandlung kam, habe ich einen Anwalt aufgesucht, um Schmerzensgeld von den Täten einzufordern. Dem Anwalt habe ich mitgeteilt, dass ich finanziell nicht in der Lage bin ihn zu bezahlen und habe das Thema Prozesskostenhilfe angesprochen und nach weiteren Optionen gesucht. Der Anwalt war sich über den Ausgang des Verfahrens wohl sehr sicher, so dass nicht weiter auf die Kosten eingegangen wurde, auch wenn ich das Thema mehrmals angesprochen habe, dass ich nicht will, dass Kosten auf mich zukommen. Es kam etwas später zu dem Verfahren, bei dem die Angeklagten verurteilt wurde. Direkt im Anschluss wurde im Adhäsionsverfahren folgender Vergleich geschlossen:

  1. Die Angeklaten zahlen mir 400 Euro als materielle Entschädigung,

  2. Die Angeklagten zahlen mir 6000 Euro Schmerzensgeld,

  3. Anerkennung eines Feststellungsantrag für die Erstattung der Kosten von Folgeschäden,

  4. "Die Angeklagten tragen die Kosten des Adhäsionsverfahrens als Gesamtschuldner, wobei dem Vertreter des Verletzten (also mein Anwalt) die Verfahrens- und Terminsgebühren zu ersetzen sind."

Vor Gericht waren die Angeklagten auch guter Dinge die Schuld auf einen Schlag zu begleichen, doch vor ca. einem halben Jahr stellte sich heraus, dass bei beiden Angeklagten kein Cent zu holen ist (auch eine Zwangsvollstreckung hat nichts erbracht). Und als das nicht ärgerlich genug für mich wäre hat sich jetzt mein Anwalt bei mir gemeldet und möchte einen Ausgleich der Anwaltskosten in Höhe von 2500 Euro von mir.

Jetzt meine eigentliche Frage: Ist das das richtige Vorgehen? Darf mein Anwalt jetzt die Kosten bei mir einfordern?

Ich habe ja immerhin mündlich bei der Aufsuche des Anwalts meine Situation geschildert (ich war zu der Zeit Student und hätte die Kosten nicht tragen können), auf die von mir angesprochene Prozesskostenhilfe wurde nicht eingegangen. Zusätzlich steht unter 4. des Vergleichs, dass die Angeklagten die Kosten erstatten müssen, und nicht ich.

Was sagt ihr dazu? Wie soll ich vorgehen?

Vielen Dank und Liebe Grüße.

Anwalt, Anwaltskosten
Erbengemeinschaft ist sich einig, jetzt macht das Amt Ärger

Hallo zusammen, wir sind eine Erbengemeinschaft von 13 Menschen. Unser Onkel(im Oktober verstorben) hat uns ein kleines, ungünstig gelegenes Haus in einem Dorf, Grundstücke und Bargeld hinterlassen.Die Erbengemeinschaft hat sich geeinigt, das Haus der Pflegerin unseres Onkels zu einer Summe, die sie zahlen kann zu überlassen.Die Grundstücke wurden ebenfalls günstig abgegeben.Alle haben im Beisein eines Notars unterschrieben, nachdem vom Amt die Erbengemeinschaft anerkannt wurd. Einer der Erben steht unter Betreuung seines Sohnes, deshalb wurden die Unterlagen an das zuständige Gericht übersandt.Dieses Gericht hat jetzt einen Anwalt eingeschaltet und überprüft die Sachlage, weil sie selbst einen weitaus höheren Verkaufswert ansetzen wollen. Wir sind alle fassungslos.13 Leute sind sich einig, was eine enorme Leistung ist heutzutage)insgesamt würde eine Summe von 70000€ aufgeteilt(Haus und Grundstücke 35000€) und nun kommt das Amt und stellt alles in Frage. Wie kann das sein und was können wir tun?Um was geht es eigentlich?Was verdienst das Amt an dieser Erbengemeinschaft? Müssen wir uns auch einen Anwalt nehmen? Ich weiß, das sind viele Fragen, aber der Brief kam heute mit der Post (gab schon einen Vorlauf zwischen den Jahren) und wir können heute niemanden fragen.Alles ist unterschrieben, Kaufverträge usw. Könnt ihr mir ein wenig weiterhelfen? Herzlichen Dank papu

Gericht, Anwalt, Betreuung, Erbengemeinschaft, Recht

Meistgelesene Fragen zum Thema Anwalt