Wenn ein Arbeitgeber eher nach einer Vollzeitkraft sucht, kann er das natürlich tun und gemäß den gesetzlichen Regelungen kündigen. Es gibt kein Recht auf eine Teilzeitstelle für das restliche Leben.
Auch ein Popup Store ist eine gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnerzielunsabsicht und muss daher angemeldet werden. Wer dahinter steht (Kollektiv, Einzelperson usw.) ist dann egal ob als Kollektiv oder anders ...
Man kann das Angebot natürlich anpassen und nochmal einstellen, auch mit anderen Preisen. Aber warum hat der Makler denn die beiden ersten Interessenten abgelehnt?
Wenn du es selbst anbieten willst, bist du zwnagsläufig selbstständig und brauchst eine Gewerbeanmeldung. Das hat dann auch nichts mehr mit einem 450 Euro Job zu tun, weil du ja keinen Arbeitgeber hast sondern Auftraggeber (die Eltern). Eine Ausnahme wäre es wenn du nur für eine Familie arbeitest und dann dort einen Arbeistvertrag hast, aber danach hält es sich nicht an ...
Bei uns kann man auf die internen Konten problemlos zwischen Sparkonto und normalem Konto hin und her überweisen. Auf externe Konto von anderen Inhabern geht es aber nicht.