Hallo, wie auf http://www.autokostencheck.de/autoversicherung/versicherungsschutz/kfz-haftpflicht/ 2. Absatz nachzulesen, kann eine Versicherung auch gegen den Willen des Versicherungsnehmers einen Schaden regulieren. Somit liegt deine einzige Handlungsmöglichkeit wohl in einer außerordentlichen Kündigung, die dir im Schadensfall zusteht. Ein schwacher Trost, aber immerhin. Und du kannst innerhalb von 6 Monaten den Schaden selbst rückwirkend begleichen, um die Rückstufung zu umgehen. Ob das bei 1800 EUR Sinn macht, rechnet dir deine Versicherung gerne aus.

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