So, ich beantworte mal meine eigene Frage.

Dann stellt es ja keine 'Beratung' im rechtlichen Sinne dar.

Aussage von unserem Steuerberater:

Wenn man ein Auto betrieblich nutzt, muss man alle nicht betrieblich gefahrenen km im Verhältnis zu den betrieblich gefahrenen km die Kosten entsprechend ansetzen, d.h. versteuern. Man kann alle aufgelaufenen Kosten (Tanken, Leasing, Versicherung, etc.) steuerlich absetzen, bis auf das privat genutzte im Verhältnis.

Alternativ zum Fahrtenbuch (bei priv. und betrieblicher Nutzung) setzt man weiterhin alle Kosten an, muss dann aber nach der 1% Regelung 1% des Bruttolistenpreises auf Neuwagenbasis versteuern.

Die Pendlerpauschale fällt dann aber weg, sind ja alle Kosten schon angesetzt,

Beim Kauf eines KFZ kann man einen Neuwagen auf 5 Jahre abschreiben, einen Gebrauchten entsprechend weniger. Bei Finanzierung kann man sogar noch die Zinsaufwendungen absetzen.

Beim Verkauf eines KFZ muss der Kaufpreis abzüglichem steuerlichem Restbuchwert als Gewinn der EKS unterworfen werden.

Die Frage ist damit beantwortet.

Viele Grüße

Hans

...zur Antwort