Das Auto muss erstmal zu mind. 50% betrieblich genutzt werden um die Leasingrate abzusetzen. Ist das nicht der Fall alle betrieblichen (und nur die) Fahrten aufschreiben und monatlich mit 30 Cent abrechnen. Dann kann natürlich die Leasingrate nicht betrieblich abgesetzt werden.
Von einem generellen Fahrtenbuch würde ich abraten. Irgendwas findet ein Prüfer darin immer und verwirft dann das ganze Jahr.
Ach ja, und wenn es mind. 50% genutzt wird und die Leasingrate abgesetzt wird, greift natürlich noch die 1%-Regelung.

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Noch nicht.
Aber so wie der Datenabgleich zwischen den ARGEN (ALG2) und den KK/RV bereits funktioniert ist es nur noch eine Frage der Zeit bis die Nernetzung auch klappt.
Umgekehrt läuft es ja dieses Jahr an, dass die FA´s die Daten der Rentner abgleichen für evtl. Versteuerung der Renten.
Ich kann Dir nur raten versichere Dich. Wenn das aufgedeckt wird zahlst Du reichlich nach und Strafe wg. Sozialbetrug noch oben drauf.

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