Das Geld wird erst zurück gezahlt, wenn das Gebiss sich gefestigt hat, das kann bis zu 2 Jahren dauern. Dann kontrolliert der Kieferorthopäde noch mal und bescheinigt den Behandlungsabschluss. Mit diesem Attest und den eingereichten Rechnungen gibt es den Eigenanteil von der Krankenkasse zurück.

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Moralisch sicher nicht, rechtlich ist es aber komplizierter. Auf Trinkgeld, das der Bedienung direkt gegeben wird, hat er keinen Anspruch. – er kann aber die Annahme generell verbieten. Ein rechtlicher Anspruch besteht für die Angestellten nicht, es ist aber üblich, dass das Trinkgeld unter den Beschäftigten aufgeteilt wird. Hier kann man nur versuchen, mit dem Chef und den Kollegen eine Regelung zu finden.

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Ich kenne das Wiener Schnitzel auch nur aus Kalbfleisch. Trotzdem könnte man wohl nicht von einem Betrugsversuch sprechen, eher von einer Warenunterschiebung. Trotzdem fand ich eine Entscheidung des VG Arnsberg, dass die meisten Bürger wohl nicht zwangsläufig von Kalbfleisch ausgehen und das Wiener Schnitzel daher auch aus Schweinefleisch sein darf. Siehe hier: www.kostenlose-urteile.de/newslistview.CW417.htm?view=8738&referrer=news7823

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Man darf durchaus Dübellöcher bohren, muss aber beim Auszug damit rechnen, die Dübel entfernen und die Löcher unkenntlich verschließen zu müssen. Für angebohrte Fliesen kann vom Vermieter kein Ersatz gefordert werden, es sei denn, die Wände sehen aus wie ein Schweizer Käse. Da dieses aber ein Streitthema sein kann, sollte man, wenn es eben möglich ist, nur in die Fugen bohren.

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Wenn Tierhaltung in einem Miethaus erlaubt ist, muss man als Mieter auch mit Katzen rechnen. Sie muss die volle Miete weiter zahlen.

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Wenn die Enkel erben, gibt es Schwierigkeiten. Solange sie noch minderjährig sind, verwalten ihre Eltern gemeinsam das Geld, also die Tochter und der Schwiegersohn. Hier scheint der Streit schon vorprogrammiert. Deshalb sollte man überlegen, ob man nicht besser einen Testamentsvollstrecker benennt. Eine andere Möglichkeit wäre es, im Testament ausdrücklich zu bestimmen, dass der Schwiegersohn das Erbe nicht verwalten darf

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Wenn sie keine anerkannte Schwerbehinderung haben, haben Diabetiker auch keine besonderen Rechte wie z. B. auf Sonderpausen. Deshalb müssen sie ihre Tätigkeit wie vereinbart ausführen. In diesem Fall bleibt wohl nur die Möglichkeit, mit dem Chef über eine andere Tätigkeit zu sprechen.

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